Wenn Jemand familienversichert war (z.B. auch nur 1-2 Monate) und danach eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Ist dieser Jemand dann frei in der Wahl seiner geseztlichen Krankenkasse oder muss er in die gesetzliche Krankenkasse, in der dieser Jemand z.B. bis vor 8 Monaten (also vor der Familienversicherung) war? Danke für einen guten Rat. Ist ganz schön kompliziert.
Hallo,
jawohl, er muss zunächst wieder in die Krankenkasse, der er vor den zwei Monaten der Familienversicherung als Mitglied angehörte.
Gruß
Czauderna