Krankenversicherung nach Kündigung

Guten Morgen Zusammen,

Sachverhalt:
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zur Mitte eines Monats (15.X)
Neue Beschäftigung ab Anfang des FolgeMonats(01.Y)

Nach Aussage eines Mitarbeites des Arbeitsamtes, ist eine Arbeitslosmeldung für diesen Zeitraum nicht empfehlenswert (aufgrund einer ohnehin bestehenden 4 Wöchigen Sperrfrist aufgrund der freiwilligen nicht nahtlosen Kündigung zum nächsten Arbeitsverhältnisses). Nach Aussage des Mitarbeiters ist die Krankenversicherung 14Tage zur Nachversicherung verpflichtet und es würde keine Probleme gebe.

In den 14 Tagen der Erwerbsuntätigkeit (in denen leider auch Arztbesuche nötig waren) wurde nun von Seiten der Krankenversicherung Kontakt aufgenommen und aufgrund einer zitat: „unversicherten“ Zeit ein Termin für ein persönliches Gespräch verabredet. Dieser Termin steht nun an. Um nicht ganz unvorbereitet in dieses Gespräch zu gehen, wäre nun die Frage ob die Aussage über die Nachversicherungspflicht korrekt war (Gesetzestexte?) oder ob es mit dieserm Sachverhalt zu Problemen mit der Versicherung kommen kann?

Vielen Dank
Dom

Hallo,
wenn es sich bei der letzten Beschäftigung um eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit gehandelt hat dann greift hier der nachgehende Leistungsanspruch von maximal einem Monat, d.h. wenn keine Vorrangversicherung in diesen 15 Tagen besteht, z.B. Anspruch auf Familienversicherung, dann besteht der Versicherungsschutz bei der Kasse ohne Beitragszahlung weiter.
Die Auskunft des Arbeitsamntes war deshalb korrekt.
Die Kasse will dies wahrscheinlich in dem Gespräch abklären.
Gruß
Czauderna