Wie ist es wenn jemand in D privatversichert war und nun seit drei Jahren in UK gesetzlich versichert ist, also beim NHS „versichert“. Er zahlt weiterhin eine Anwartschaft an die ehemalige deutsche PKV aus Unsicherheit, ob er, wenn er zurück nach D geht, wieder in die PKV zurück muß. Ist das die richtige Vorgehensweise oder kann er getrost darauf verzichten, da er ja nun im EU-Ausland gesetzlich versichert ist und das als „vorherige Versicherung“ gilt?
Ausserdem zahle er noch in die deutsche Pflegeversicherung ein. Ist das sinnvoll?
Hallo,
bei einem Nachweis über die Vorversicherung im staatlichen Gesundheitssystems der vereinigten Königreiches besteht grundsätzlich bei Wiedereinnahme des 1. Wohnsitzes nach Deutschland eine Zugangsberechtigung zur GKV - .
Mein Rat - zu einer GKV-Kasse gehen, den NAchweis aus England dort vorlegen und Mitgliedschaft beantragen.
Gruss
Czauderna
an erster Stelle sollte die Frage stehen, ob er in die private Versicherung zurück WILL. Falls nicht, ist das eine Momentaufnahme oder endgültig und gut überlegt?
Bei vielen Versicherern kann die private Vollversicherung in eine Zusatzversicherung umgewandelt werden.
Die Pflegeversicherung für die Dauer der Auslandstätigkeit zu behalten, ist grundsätzlich richtig, im Fall der Reaktivierung der Krankenversicherung auch notwendig. Wenn er sie nicht behält und aufgrund eines Pflegefalles nach Deutschland zurückkehren würde, hätte er jedoch ein Aufnahmerecht in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.