Wie ist es wenn jemand in D privatversichert war und nun seit drei Jahren in UK gesetzlich versichert ist, also beim NHS „versichert“. Er zahlt weiterhin eine Anwartschaft an die ehemalige deutsche PKV aus Unsicherheit, ob er, wenn er zurück nach D geht, wieder in die PKV zurück muß. Ist das die richtige Vorgehensweise oder kann er getrost darauf verzichten, da er ja nun im EU-Ausland gesetzlich versichert ist und das als „vorherige Versicherung“ gilt?
Ausserdem zahle er noch in die deutsche Pflegeversicherung ein. Ist das sinnvoll?
Vielen Dank im voraus für die Auskunft.
Fred