Ein Antragesteller (geb 08.04.1949) auf Altersruhegeld der DRV hat Anrecht auf Zahlung ab dem 1.8.2014. Er ist in Deutschland nicht krankenversichert, weil er seit mehr als 20 Jahren im aussereuropäischem Ausland gelebt hat und erst ab Rentenbeginn wieder in Deutschland seinen Hauptwohnsitz nimmt. Vor seinem Auslandsaufenthalt war er privatversichert. Während des Auslandsaufenthalts war er nicht krankenversichert. Wie kann er ab dem 1.8.14 wieder versichert werden ?
Hallo Siegfried,
Ein Antragesteller (geb 08.04.1949) auf Altersruhegeld der DRV
hat Anrecht auf Zahlung ab dem 1.8.2014. Er ist in Deutschland
nicht krankenversichert, weil er seit mehr als 20 Jahren im
aussereuropäischem Ausland gelebt hat und erst ab Rentenbeginn
wieder in Deutschland seinen Hauptwohnsitz nimmt. Vor seinem
Auslandsaufenthalt war er privatversichert. Während des
Auslandsaufenthalts war er nicht krankenversichert.
da ein Nachweis der Vorversicherung hier nicht beigebracht werden kann, wäre eine Nachfrage bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Zeitgleicher Beantragung der Krankenversicherung für Rentner KVdR, erkundigen.
Wie kann
er ab dem 1.8.14 wieder versichert werden ?
Hier sollte man durchaus auskunft geben können und dich auch wieder krankenversichern, lies hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der…
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Gruß
BHShuber
Hallo,
nachdem der Antragsteller das 55 Lebensjahr überschritten hat und zuletzt in einer PKV versichert war, muss er sich auch wieder in Deutschland privat versichern.
Gruß Merger
Hallo Merger,
Hallo,
nachdem der Antragsteller das 55 Lebensjahr überschritten hat
und zuletzt in einer PKV versichert war, muss er sich auch
wieder in Deutschland privat versichern.
lass es einfach oder lies dir die Posts besser durch, der Fragende was nicht versichert im Ausland.
Somit gilt für Ihn zum Einen die freiwillige gesetzliche Versicherung in Deutschland zum Anderen die Krankenversicherung der Rentner KVdR.
Lass es einfach!
Gruß
BHShuber
Hallo BHShuber,
dir fehlt doch jegliche Fachkenntnis.
Sinnvoller wäre es einfach die Griffel stille zu halten,
als hier unsinnige Kommentare zum besten zu geben.
Merger
Na dann muss ich wohl doch diese Antwort berichtigen:
Hallo Siegfried,
Ein Antragesteller (geb 08.04.1949) auf Altersruhegeld der DRV
hat Anrecht auf Zahlung ab dem 1.8.2014. Er ist in Deutschland
nicht krankenversichert, weil er seit mehr als 20 Jahren im
aussereuropäischem Ausland gelebt hat und erst ab Rentenbeginn
wieder in Deutschland seinen Hauptwohnsitz nimmt. Vor seinem
Auslandsaufenthalt war er privatversichert. Während des
Auslandsaufenthalts war er nicht krankenversichert.da ein Nachweis der Vorversicherung hier nicht beigebracht
werden kann, wäre eine Nachfrage bei einer gesetzlichen
Krankenkasse mit Zeitgleicher Beantragung der
Krankenversicherung für Rentner KVdR, erkundigen.
Man sollte bevor man solch eine Antwort zum besten gibt, sinnvollerweise
zuerst sich mal in den entsprechenden Gesetzestexten schlau machen.
z.B. könnte man in diesem Merkblatt die Ziffern 2 + 3 mal durchlesen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
Kann nur noch den Kopf schütteln.
Gruß Merger
@ Mod - muss man sich so etwas bieten lassen ?
Die entsprechende Antwort hast Du bereits im Versicherungsbrett von mir bekommen.
MOD: Nö.
Ich bin ja als Freund deftiger Diskussionen durchaus bekannt, und das gegenseitige Absprechen von Fachkompetenz ist auch in akademischen Kreisen eine alltägliche Erscheinung. Aber bei Unterstellungen der hier getätigten Art hört es für mich jedenfalls auf.