Eine in Deutschland lebebende Frau wird Anfang nächsten Jahres von ihrem Mann geschieden. Sie hat drei Töchter(über 13 Jahre alt) u. derzeit einen Minijob, ist bisher privat mit ihren Kindern bei ihrem Mann krankenversichert. Wie sieht das nach der Scheidung aus? Die Frau ist der Meinung, daß ihr Mann auch weiterhin für sie die private Krankenversicherung zahlen muß und alles so läuft wie bisher. Mein Informationsstand ist, daß sie sich eigentlich eine versicherungspflichtige Arbeit suchen muß und sich selber versichern muß. Wie ist es richtig? Danke für eine Antwort. Enni
persönliche Meinung
Hallo Enni,
Warum sollte der Mann für seine Ex-Frau weiter Beiträge bezahlen?
Reicht es ihr nicht schon, daß sie die Hälfte seiner Rente kriegt?
Abgesehen davon bin ich auch deiner Meinung. Sie soll sich einen vernünftigen Job suchen und selbst Ihre Beiträge bezahlen. Dies ist ihr durchaus zuzumuten, da Alle Töchter über 13 sind, also eigentlich in der Schule, und durchaus in der Lage sein dürften, sich mal selber ein Butterbrot zu schmieren, bis Mama zum Kochen wieder da ist.
Wenn ich deren Mann wäre, würde ich die Dame mit dem Datum der rechtsgültigkeit des Scheidungsurteils bei der KV abmelden.
Dies ist aber nur meine persönliche Meinung. Ich bin auch gespannt, wie die Experten darauf antworten.
Gruß
Sticky
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Hi,
wenn der Mann in der GKV wäre, wäre die Frau nach der Scheidung nicht mehr über ihn familienversichert und müsste sich auf eigene Kosten freiwillig weiterversichern. Bei einer privaten KV hängt es wohl davon ab, wie der Vertrag ist. Wenn für die Frau ein Extra-Beitrag gezahlt werden muss, warum sollte der Mann den dann weiterzahlen, bzw. vermutlich kann die geschiedene Ehefrau gar nicht mehr über den Mann versichert sein. Sie müsste sich also selbst versichern. Das müsste sie dann wohl oder übel ebenfalls privat machen, da sie in die GKV nicht reinkommt. Daher wäre es schon besser, wenn sie sich eine versicherungspflichtige Arbeit suchen würde, über die sie dann pflichtversichert ist. Falls sie keine findet und mit ihrem Einkommen und evtl. Unterhaltszahlungen des Mannes den Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, müsste sie ergänzend ALG2 beantragen. Dann würde sie durch das AA in einer GKV angemeldet werden und die private Vers. wäre nicht mehr nötig.
Gruß
Nelly
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Danke schon mal für die Beiträge!
Ich selber denke auch, daß kein geschiedener Mann freiwillig weiter eine hohe Versicherungssumme für eine private Krankenversicherung zahlt.
Leider gibt es ja noch blauäugige Frauen und verschließen die Augen vor der Realität. Und dann kommt das große Erwachen!
Enni