Ich habe folgendes gelesen:
Ist einer der Eheleute nicht berufstätig und in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen als Familienmitglied kostenfrei mitversichert, so endet diese Mitgliedschaft mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils.
Der Betroffene hat aber binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung des geschiedenen Ehepartners freiwillig beizutreten. Die Krankenkasse muss ihn ohne Rücksicht auf das Alter und eventuelle Erkrankungen aufnehmen. Wird die Beitrittsfrist von drei Monaten versäumt, so läuft die/der nichtpflichtversicherte Hausfrau/Hausmann Gefahr, jeglichen Krankenversicherungsschutz zu verlieren.
Noch nicht selbst pflichtversicherte Kinder bleiben in der Familienversicherung mitversichert, gleich wer das Sorgerecht für die Kinder inne hat.
Aber wie ist das, wenn der Ehepartner privat versichert ist???
Aber wie ist das, wenn der Ehepartner privat versichert ist???
Ich würde sagen, Pech gehabt. Ich bin zwar kein PKV-Experte, gehe aber davon aus, dass in einem solchen Fall der geschiedene Ehepartner (wenn kein Beitrittsrecht zur GKV z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung besteht) einen eigenen Versicherungsvertrag bei der Gesellschaft des EX abschließen kann. Kann aber teuer werden, je nach Alter und Geschlecht (andere Einstufungsvoraussetzungen als in der GKV). Ggf. Höhe dieses Beitrags bei der Unterhaltszahlung berücksichtigen.
Hallo ihr beiden,
da in der PKV der Ehepartner als eigenstänndige Person versichert ist, ändert sich nix. Sie zahlt weiter und fertig. Es sei denn, die Ex wird wieder versicherungspflichtig. Dann tritt die gesetzliche Regelung inkraft.
man muss noch beachten, das Versicherungsnehmer (in der Regel der Mann) und Mitversicherte (in der Regel die Ehefrau) einen unterschiedlichen Status haben.
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer der Vertragspartner. Er ist auch für die Zahlung der Beiträge verantwortlich. Er bekommt (wenn das nicht audrücklich anders vermerkt wird) auch die Leistungen auf das bisherige Konto. Das kann (je nach Emotionslage bei der Scheidung) ganz schön zu Ärger führen, falls das Konto z.B. gepfändet ist oder sonstwas. Auch bei der Auskunft, darüber, ob der Versicherungsnehmer oder die Versicherte Leistungen bekommen hat, kann es problematisch werden, denn manchmal werden Rechnungen nur eingereicht, aber nicht bezahlt. Was halt so anfällt.
Der bisher Mitversicherte muss also einen neuen Vertrag abschließen, allerdings geschieht dies zu den alten Konditionen incl. Altersrückstellungen, Staffelbegrenzungen, Selbstbehalten usw., da diese an den Tarif gebunden sind.
Die Beiträge sind unterhaltspflichtig, müssen also, je nach Scheidungsurteil, weiter vom Ex-Gatten gezahlt werden.
Fängt die Ehefrau aber wieder an abhängig zu arbeiten, wird Sie (falls sie unter der Versicherungspflichtgrenze liegt) wieder GKV-Mitglied.
Das heißt, wenn die Frau jetzt geschieden ist und
keine Leistungen vom Mann erwartet,
dann muß die PKV die Frau nach den bisherigen Konditionen allein versichern und auch die Altersrückstellungen zählen?
Vielen Dank!
Grüße
Garry
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