Guten Tag Forum,
man nehme an, fiktiver Fall, jemand habe ALG-2 bezogen, dann studiert, wieder ALG2 bezogen, weiterstudiert. Studiert er, muss er die Krankenversicherung selbst bezahlen (fällt nicht unter Studententarif). Bei der Krankenversicherung ist bekannt, dass derjenige ALG 2 bezieht. Die KV verlangt alle zwei Jahre einen Nachweis.
Da die KV keinen Einblick in die konkreten Zahlungen von ALG 2 hat (nur über die vom Kunden eingeschickten Bewilligungsbescheide alle zwei Jahre), wie kann sie erkennen, dass der Kunde wirklich ALG 2 bezieht? Kann sie den Kunden zwingen, einen Nachweis darüber zu liefern, wie er sich finanziert, welcher Arbeit er nachgeht oder ob er studiert? (Rechtlich… / welches Gesetz)…
Danke… mfG
Igel