Krankenversicherung- Nachweis von ALG 2-Bezug, Berufstätigkeit etc

Guten Tag Forum,

man nehme an, fiktiver Fall, jemand habe ALG-2 bezogen, dann studiert, wieder ALG2 bezogen, weiterstudiert. Studiert er, muss er die Krankenversicherung selbst bezahlen (fällt nicht unter Studententarif). Bei der Krankenversicherung ist bekannt, dass derjenige ALG 2 bezieht. Die KV verlangt alle zwei Jahre einen Nachweis.

Da die KV keinen Einblick in die konkreten Zahlungen von ALG 2 hat (nur über die vom Kunden eingeschickten Bewilligungsbescheide alle zwei Jahre), wie kann sie erkennen, dass der Kunde wirklich ALG 2 bezieht? Kann sie den Kunden zwingen, einen Nachweis darüber zu liefern, wie er sich finanziert, welcher Arbeit er nachgeht oder ob er studiert? (Rechtlich… / welches Gesetz)…

Danke… mfG

Igel

Hallo,

der Versicherte ist gesetzlich verpflichtet, der Krankenversicherung seine Einkünfte offen zu legen, damit die KV den Antrag auf Versicherungspflicht sowie die Höhe des Beitrages berechnen kann. Verstöße können ggf. mit Bußgeld geahndet werden.

lG