ich bin seit Mitte November 2007 freiberuflich tätig und weiterhin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nun habe ich meinen Einkommensteuerbescheid 2006 eingereicht (d.h. da ist mein selbständiges Einkommen aus den 1.5 Monaten in 2006 drin). Das ist relativ hoch, also darf ich nachzahlen. Leider deckt sich das überhaupt nicht mit meinen deutlich geringeren monatlichen Einnahmen aus 2007. Mein Einkommensteuerbescheid 2007 wird dies natürlich belegen, aber eine Rückzahlung des zuviel gezahlten Beitrags ist laut meiner Krankenkasse unmöglich. Der Bescheid von 2007 wird erst für die Schätzung für 2008 herangezogen (und dann werde ich schon nicht mehr selbständig sein).
D.h. ich zahle einen immens hohen Krankenkassenbeitrag, den ich angeblich nie erstattet bekommen soll, obwohl er nachweislich viel zu hoch sein wird. Ist das Verhalten meiner Krankenkasse korrekt? Gibt es noch etwas, was man dagegen versuchen kann?
Krankenkasse korrekt? Gibt es noch etwas, was man dagegen
versuchen kann?
Du kannst unter Angabe Deiner voraussichtlichen Einnahmen um eine Neufestsetzung, also Herabsetzung, des Beitrages bitten. Im NAchhinein mußt Du dann belegen, dass die Einnahmen tatsächlich so niedrig waren.
das ist schon dreist, diese Aussage zu treffen, der Bescheid 2006 ist allein Maßgebend für 2007. Wie wäre es denn umgekehrt: 2006 ist viel niedriger als 2007, dann nimmt der Gute bei der Versicherung auch nur den geringen Betrag als Grundlage?
Es gilt das tatsächlich nachgewiesenen Einkommen als Grundlage.
Natürlich musst Du das Einkommen nachweisen, z.B mit der aktuellen Buchhaltung. Dies muss aber je nach Satzung der Krankenkasse zeitnah geschehen. Was steht denn in den Satzungen der Krankenkasse zu diesem Thema?
Der Mitarbeiter muss seine Meinung ja belegen können. Lasse Dir doch schwarz auf weiss von ihm die Grundlage seiner Meinung geben.
auch meine Krankenkasse (DAK) hatte mir das vor ca. 1,5 Jahren so erklärt. Auch ich habe damals sehr gestaunt und mich erstmal möglichst niedrig festsetzen lassen… sicher, ich werde nachzahlen müssen, aber besser wie erstmals zuviel zu bezahlen. Das Groteske ist ja, dass man selbst ggf. "zu niedrig angesetzte Beiträge nachzahlen muss, die Krankenkasse jedoch ggf. zuviel gezahlte Beiträge nicht wieder auszahlen muss!
Ich denke auch, dass man unbedingt versuchen muss, sich während des laufenden Jahres neu berechnen lassen. Wobei, wenn man bedenkt, bei anderen Versicherungen (wohl auch bei privaten KVs), kann man auch nicht unterschiedliche Beiträge bezahlen - bzw. sich neu berechnen lassen, oder?
Das wäre ja für alle interessant, wenn es jemanden gibt, der eine diesbezüglich „super-kulante“ KV kennt:wink:
Hallo, bei meiner Kv (Grün mit B)gibt es auch die Möglichkeit monatlich eine Einkommensaufstellung einzureichen (also Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch etc.), was sich aber bei mir nicht renitert, da ich nur Teilzeit-Selbstständig bin. Aber sollte es mal wieder erwarten höher ausfallen (wegen eines einmaligen Superdeals oder so, ich mach was wo sawas durchaus vorkommen kann), wurde ich deutlich drauf hingewiesen, dass ich dann lieber einmal in dem Monat, wo zuviel reinkommt, einen höheren Betrag zahl und dafür in den lauen Monaten eben nur den Mindestbetrag.
Eben jede Veränderung in der Einkommenssituation ist anzuzeigen.
Also sobald sich sowas ankündigt, renn ich zur KV und melde, dass ich nun doch lieber jeden Monat meine Abrechnung einreich.
Gruß Susanne