Person A ist seit knapp einem Jahr kein Student mehr, hatte bis dato einen Beitrag von knapp 70 Euro/Monat (Studententarif).
Person A ist dann nach dem Studium selbständig geworden und hat in diesem Beispiel ca. 1.000 Euro/Monat Einkommen.
Nun fordert die KV für das zurückliegende Jahr die Beiträge als freiwillig Versicherter ein. Dieser Betrag soll bei monatlich 320 Euro liegen, d.h. Person A muss 12 mal 250 Euro nachzahlen und zukünftig dann 320 Euro/Monat.
Da 1000 Euro kaum zum Überleben ausreichen, ist es quasi unmöglich diese Beiträge zu zahlen, geschweige denn rückwirkend. Wie stellen die sich das vor?
Kann Person A da was machen oder ist man da chancenlos?
Vielen dank für konstruktive Antworten.
Gruß
Hallo deristsocrazy
ich vermute, Du meinst die GKV, nicht die PKV.
Nun, rein rechtlich haben die Recht!
Doch ich würde zu denen gehen und mit denen verhandeln. Aber nur über die Rückzahlung. Der laufende Beitrag… da ist nichts zu machen.
andere Methode: Du wechselst in die Private. Dort gibt es Tarife, die (je nach Alter) wesentlich weniger kosten.
Causa
Zur Klärung: auch wenn du jetzt sofort in die Private KV „fliehst“ wirst du sicher nicht um die Nachzahlung herumkommen, warum auch?
Vielleicht lässt sich deine KV ja aber auf eine Ratenzahlung ein.
Person A ist seit knapp einem Jahr kein Student mehr, hatte
bis dato einen Beitrag von knapp 70 Euro/Monat (Studententarif).
Wenn man als Selbstständiger mit seinen Verpflichtungen so fahrlässig umgeht, darf man sich über die Konsequenzen nicht wundern.
Nun fordert die KV für das zurückliegende Jahr die Beiträge
als freiwillig Versicherter ein. Dieser Betrag soll bei
monatlich 320 Euro liegen,
Über den Beitrag kann man sicherlich reden. Er erscheint mir sehr hoch.
Da 1000 Euro kaum zum Überleben ausreichen, ist es quasi
unmöglich diese Beiträge zu zahlen, geschweige denn
rückwirkend. Wie stellen die sich das vor?
Gar nicht, die führen nur die Gesetze aus, die der Bundestag beschließt.
Kann Person A da was machen oder ist man da chancenlos?
Die Zahlungsverpflichtung hat Bestand, da ist nichts zu machen. Aber über die Höhe kann man sicherlich verhandeln. Also mit allen Einkommensunterlagen (für den gesamten Zeitraum) hin zur Krankenkasse.