Krankenversicherung - Nachzahlung?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Krankenkasse verlangt von mir, dass ich Beiträge von vor einem Jahr nachzahle. Ich bin Student und damals hieß es, ich sei familienversichert.
Doch anscheinend jetzt doch nicht! Während eines Praktikums hätte ich zu viel Geld verdient, deshalb hätte ich eigentlich zahlen müssen. Ich habe Ihnen die Unterlagen aber damals schon zukommen lassen.
Da liegt der Fehler doch bei denen oder nicht? Ist das rechtens? Immerhin haben die mir die Möglichkeit genommen, mich für eine andere Krankenversicherung zu entscheiden, bei der ich keine Beiträge hätte zahlen müssen.

Kann man da eventuell etwas machen oder bin ich wirklich verpflichtet, das Geld nun nachzuzahlen?

Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank schonmal!

Viele Grüße
Marion

Hallo, Das kann ich hbier nicht beantworten. Das geht nur persönlich.
Bitte maile mir eine Telefonnummer.
[email protected]

erster grundsatz: hast du nachweise, dass du damals familienversichert worden bist? ich gehe davon aus, dass du damals alle voraussetzungen erfüllt hast für eine familienversicherung!?

was auf dem papier steht, dass gilt.
liegt der fehler bei der KV, dann lässt sich mit einem Sachbearbeiter sicherlich ein vergleich schließen.

ausserdem, was bedeutet, du hättest zu viel verdient?
wenn du alle vorraussetzungen für die familienversicherung erfüllt hast, und als student mehr als 4800€ im jahr verdient hast, kommt das finanzamt und nicht die KV.
ich lass mich gerne etwas anderen belehren.

Gruss

Hallo Marion,
dazu kann ich leider nichts sagen,. LG

Hallo Marion,

die kostenfreie Familienversicherung gilt natürlich nur, wenn Sie keine entsprechenden weiteren Einkünfte erzielen. Insofern ist die Forderung der Krankenversicherung wohl rechtens. Dass die Forderung erst so spät erhoben wird, ist irrelevant. Da diese Regelung für alle Kassen gleichermaßen gilt, wurde Ihnen auch keine Möglichkeit genommen, einen Versicherer zu suchen, bei dem Sie keine Beiträge hätten zahlen müssen.

Viele Grüße!

Liebes Fräulein M,

das geht in der Bereich der Rechsberatung. Diese darf nur ein zugelassener Anwalt leisten, weshalb ich von einer theoretischen Annahme ausgehe.

Ich gehe davon aus, dass eine nette junge Dame in einer gesetzlichen Krankenkassen versichert ist.
Sie ist über Ihre Eltern oder einen Partner kostenfrei familienversichert als Studentin. Im Praktikum hat sie Einnahmen gehabt und der Kasse gemeldet.

Jetzt ist die Frage, ob besagte Dame von der Kasse einen Bescheid bekommen hat, dass sie trotz Einnahmen weiterhin familienversichert ist. Falls ja, greifen ggf. §§44/45 SGB X. (Vertrauen in den Verwaltungsakt einer Behörde, wozu auch die gesetzliche Kasse zählt.)

Falls kein Bescheid vorliegt, stehen die Chancen schlecht. Die Ansprüche der Kasse sind noch nicht verjährt und können somit eingeklagt werden.

Ein Wechsel in eine andere Kasse wurde nicht verhindert, weil die Regelungen über Hinzuverdienste und Beitragspflicht bei allen gesetzlichen Kassen gleich sind.

Ein (etwas zeitaufwändiger) Weg ist der Gang zum Sozialgericht. Das dürfte für besagte Dame kostenfrei sein.

Viele Grüße

Thomas Burgau

Hallo Marion,

zuerst einmal würde ich die KV mit dieser Aussage konfrontieren. Dann würde ich versuchen mit der KV zu handeln (sagen Sie einfach sie haben kein Geld mehr) und wenn dies nichts bringt, wird nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen. Sie waren ja in dieser Zeit auch versichert.

pers. Anmerkung: ich finde die ganze Praxis unseres Gesundheitswesens fragwürdig.

Viele Grüße,
J. Gerlach