Ich war vor dem 01.03. im Ausland.Ab dem 01.03 war ich berufstätig bis zum 30.06. Danach wurde der Vetrag nicht verlängert. Bin zum Arbeitsamt die sagten mir dann,Kein Anspruch da ich die Anwartschaft nicht erfüllt habe. Ich müsste zum Hart 4 Amt.
O.K darauf hatte ich keine Lust also habe ich mir zum 01.10 eine Ausbildung gesucht.
Jetzt möchte die Krankenkasse wissen was ich die 3 Monate gemacht habe.
Ich war da praktisch nicht krankenversichert, hab auch keine Leistung in Anspruch genommen.
Ich denke die wollen Die Beiträge nachgezahlt haben, das würde mir jetzt finanziell das Genick brechen.Da ich kaum Rücklagen besitze.
Wie kommt man aus der Sache wieder raus.Ich habe eine Auslandsversicherung,soll ich sagen ich wäre im Ausland gewesen.
Schöne Idee mit dem Ausland hat nur einen Haken dann wird ein Nachweiss von der Krankenversicherung im Ausland gefordert - eine Auslandsreisekranenversicherung allein genügt nicht. Sie müssen die 3 Monate nachzahlen, mein Tipp gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und schildern Sie ihre Lage - vielleicht haben Sie Glück und können Ratenzahlung vereinbaren.
Das ist klar eine Frage für Herrn Matthias Hoschek von der HEK (Hanseatischen Krankenkasse = eine der besten GKV) [email protected]
Er hat gerade mit Menschen die lange im Ausland waren Lösungen.
Grüße
Hupftiegel
ich würde mit der Krankenversicherung Ratenzahlung vereinbaren. Das Ding mit dem Ausland würde nur funktionieren, wenn die Krankenkasse da mal keinen Nachweis dafür verlangt.
Hallo,
aufgrund der Versicherungspflicht müssen Sie für die Monate 7,8,9 Beiträge an die Krankenversicherung bezahlen. Sie können mit Ihrer Krankenkasse bestimmt eine Ratenzahlung vereinbaren.
Hallo,
Beiträge können eigentlich nur nachfordert werden, soweit auch eine Mitgliedschaft bestanden hat. Mit dem 30.06. endete aber Mitgliedschaft weil die Vorversicherungszeiten für eine freiwillige Weiterversicherung nicht erfüllt waren. Man muss mindestens ein ganzes Jahr ununterbrochen Mitglied sein, um die Mitgliedschaft dann auf freiwilliger Basis mit eigener Beitragszahlung fortsetzen zu können.
Somit hat tatsächlich kein Versicherungsschutz bestanden, was sehr leichtsinnig ist, sich nicht darum zu kümmern. Spätestens bei in Inanspruchnahme von kostenträchtigeren Leistungen wäre das aufgeflogen und die Krankenkasse hätte die Zahlung verweigert. Bei einem Krankenhausaufenthalt treibt einen das sofort in den Ruin.
Da somit wegen des vorherigen Auslandsaufenthaltes ohnehin keine Möglichkeit einer Weiterversicherung bestanden hätte, wäre nur eine Privatversicherung in Frage gekommen.
Im Nachhinein kannst Du das eigentlich aussitzen, da ja mangels Mitgliedschaft auch keine Beitragspflicht möglich ist. Mit einer entscheidenden Ausnahme: Wenn während der Zeit der Nichtversicherung Leistungen in Anspruch genommen wurden - zum Beispiel mit der Versichertenkarte - ist das rechtlich ein Leistungsbetrug. Denn wenn man die Versichertenkarte irgendwo abgibt (Arzt, Apotheke, etc.) garantiert man dem Leistungserbringer gleichzeitig auch entsprechend versichert zu sein. Demnach wurde dann der Leistungserbringer und auch die Krankenkasse betrogen, die dann Schadensersatz verlangen. Die Krankenkasse wird dem Leistungserbringer(z.B. Arzt) dann nachträglich die Rechung kürzen und der einem dann eine Privatrechnung mit entsprechendem Aufschlag senden.
Mein Vorschlag wäre bei der Krankenkasse persönlich vorzusprechen und die Situation offen und ehrlich zu schildern. Rein rechtlich stehst Du nicht so gut da, also sollte man auf die Fairness der Krankenkasse vertrauen.
Gruß
Karsten
Hallo gutes Leben
alles was Sie denken wäre soweit richtig
Ich Bitte Sie aber zu bedenken, einfach zu sagen Sie seien im Ausland gewesen, ist doch eine Lüge und Lügen darf man nicht Gruß
Nachzahlung muß leider sein. Ist gesetzlich Vorgeschrieben.
Das keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind, weiss man ja immer erst im nachhinein.
Sofern was schlimmes passiert wäre, hätte die Versicherung aus zahlen müssen.
Gruß
OM
Es gäbe da drei Möglichkeiten:
1.Alg.1 beziehen und über die Agentur für Arbeit versichert sein.
2.Hartz4 beziehen und über das Jobcenter versichert sein.
3.Sich freiwillig weiter versichern, also selbst zahlen.
Da Du nichts von dem gemacht hast, ist die Krankenkasse im Recht, wenn Sie Beiträge nachfordert.
Ob Du im Ausland warst oder nicht,spielt keine Rolle.
Du warst sicherlich weiterhin in Deutschland gemeldet und hattest somit Deinen Hauptwohnsitz hier. Die Krankenkasse gekündigt, wegen eines (angeblichen) Auslandsaufenthaltes, hatttest Du auch nicht.
Also warst Du weiterhin Mitglied und musst zahlen.
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bei Wohnsitz in Deutschland besteht Versicherungspflicht. Die Kasse könnte 155 EUR/Monat verlangen.
Wenn eine Auslandsreise-KV nachgewiesen werden kann und der Aufenthalt plausibel ist, wäre das eine Möglichkeit. Aber wir geben hier keine Tipps, die illegal sind.
Hallo,
meiner Meinung geht es darum, ob die Kassenwahl ab Oktober richtig durchgeführt wurde (wenn z.B. eine neue Kasse gewählt wurde).
Ich würde tatsächlich zurückschreiben, dass Du im Ausland warst und dort einen eigenen Versicherungsschutz hattest.
Ich kenne keine Kasse, die „von Amts wegen“ Beiträge für einen nichtversicherten Zeitraum nachberechnet - aber man lernt ja nie aus??!! Den Wunsch als „Nichtversicherter“ versichert zu werden, muss der Betroffene melden!
Aber ich glaube, mit Auslandsaufenthalt kommst Du da gut raus!
Freundliche Grüße
Frankie
Hallo,
ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten:
es ist dumm nicht Hartz4 anzumelden, denn dann bist du automatisch krankenversichert vom Sozialamt in einer gesetztlichen Krankenversicherung.
Bezug von Arbeitslosengeld besteht nur, wenn man auch eine zeitlang dort eingezahlt hat - ich glaube min 5 Jahre lang. Also in D gearbeitet hat und Sozialabgaben gezahlt hat