Krankenversicherung: Nachzahlung b. Unterbrechung?

Hallo allerseits und danke vorab für jede Antwort und jeden Hinweis!

Ich habe eine Frage zur gesetzlichen KV, die mich interessiert, weil sie vor kurzem im Kollegenkreis diskutiert wurde.

Ein Max Mustermann hat über die Dauer von, sagen wir, 9 Monaten, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt und war in dieser Zeit über seinen Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse (sagen wir, AOK) in einem stinknormalen Tarif pflichtversichert. Herr Mustermanns Vertrag endet nach dieser Zeit und er vergisst, eine freiwillige KV bei seiner Kasse abzuschließen, so dass er im Verlauf von 2 Monaten ohne KV (und ohne Sorgen) durchs Leben geht.

Herr Mustermann ist auch nicht ALG I-berechtigt (da weniger als 12 Mon. sozialversicherungspflichtig beschäftigt) - und er gehört zu den Menschen, die nicht sofort nach der Zitze des Staates greifen (d.h. ALG II), da er hofft, in Kürze eine neue Stelle zu finden. Das heißt aber auch, dass er über die Ämter nicht krankenversichert wird, so dass ihm sein Versäumnis erst spät auffällt.

Die AOK ist, als die Sache dann nach 2 Monaten ans Licht kommt, aufrichtig besorgt um den haltlosen Status von Herrn Mustermann und beeilt sich, ihm Unterlagen zum Abschluss der freiwilligen KV zuzuschicken. Auch will sie ihm die beiden Monate, die er nicht versichert war, nachträglich in Rechnung stellen. Darüber ist nun wiederum Herr Mustermann aufrichtig besorgt, der seine Finanzen ohnehin täglich dahinschwinden sieht.

Er fragt sich: Gibt es einen Weg, um diese Nachzahlung zu umgehen? Eventuell durch den Wechsel zu einer anderen Kasse? Ein Kollege meinte, Herr Mustermann hätte noch Glück gehabt, denn nach 3 Monaten ohne Versicherung hätte die AOK ganz anders mit ihm geredet.

Was bedeutet dieses bedrohliche Szenario und kann Herr Mustermann der Nachzahlung entgehen? Kennt hier jemand die genaue Regelung?

Herzlichen Dank!

Hallo,
wenn Herr Mustermann nicht verheiratet ist und dann auch noch seine Ehegattin in der GKV versichert ist, dann hat Herr Mustermann keine
Chance - er muss die zwei Monate nachbezahlen, ob er will oder nicht.
Einen (legalen) Ausweg sehe ich sonst nicht.
Gruss
Czauderna

Danke für die Antwort! Würden Sie bitte erklären, wie hier der Familienstand von Herrn Mustermann hineinspielt? Er ist nämlich, so will mir scheinen, tatsächlich verheiratet und seine Frau war bislang bei ihm in der GKV mitversichert, da sie kein bzw. nur ein geringfügiges eigenes Einkommen hat. Nochmals danke!

Hallo,
hätte die Frau ein Einkommen, so würde evtl. die beitragsfreie Familienversicherung für den Mann greifen.
Gruß J.K.

Hallo und danke für den Hinweis. Das mit der Familienversicherung ist mir, zumindest in grundlegenden Zügen, bekannt. Interessanter ist aber die Frage, ob es einen Weg gibt, die Nachzahlung zu umgehen (evtl. hat das dann auch etwas mit der Familienversicherung zu tun). Die erste Antwort hat soetwas vermuten lassen; ich wäre sehr an Details interessiert. Danke!

Hallo,
es besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung und damit verbunden auch eine Zahlungsverpflichtung, ggf. auch rückwirkend. Kein Ausweg.
Gruß J.K.

Hallo,

bei 2 Monaten gibt es keine Alternative. Es gilt seit 01.04.2007 die allgemeine Krankenversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Lücke maximal 1 Monat beträgt. Dann besteht nach derzeitiger Regelung ein kostenloser Leistungsanspruch nach § 19 SGB V (aber keine Versicherung!). Wenn der Zeitraum länger als 1 Monat ist, sind für den gesamten Zeitraum Beiträge zu zahlen.

Gruß
RHW