Krankenversicherung/nebenberufl. Selbständig

Hallo liebes Forum,

eine Bekannte von mir ist aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage geregelt arbeiten zu gehen, sie hat eine seelische Behinderung und auch den Behindertenausweis.
Sie lebt in wilder Ehe mit einem Studenten zusammen und ist Hausfrau, finanziert wird sie über ihren Vater (AltersRentner)und bekommt ca. 380 Euro im Monat zum Leben. Davon trägt sie alles.
Sie ist freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse (IKK)
Sie arbeitet hobbymäßig künstlerisch und das mit wirklichem Können, sie malt Bilder, fertigt allerlei Kunstkram: Dekorationen, Accessoires, entwirft auch Bekleidungstücke, Schmuck, Objekte, Skulpturen etc.
Sie sich gerne nebenberuflich selbständig machen, weil hauptberuflich die Kosten für Krankenkasse nicht tragbar sind.
Als Nebenberufliche könnte sie mit dem bisherigen freiwilligen Beitrag (ca. 118 Euro)weiter versichert sein, wenn sie nicht über 805 Euro kommt oder?
Ist dies als Unverheirate ohne weiteres Einkommen als dem Unterhalt überhaupt möglich, nebenberuflich zu arbeiten oder muss sie deswegen etwa heiraten um den Status einer Ehefrau zu bekommen?
Meines Erachtens müßte es doch möglich sein als Unverheiratete nebenberuflich selbständig zu sein, denn Schüler und Studenten dürfen doch auch nebenberuflich selbständig sein und ansonsten wäre es doch eine krasse Diskreminierung von Hausfrauen.
Vielen Dank schon mal für*s Antworten.
Liebe Grüße

Hä??? Was ist hier eigentlich die Frage?
Verheiratet/unverheiratet hat hier nichts mit Freiberuflicher oder Selbständiger Tätigkeit zu tun…relevant sind hier eher die Fragen in welchem zeitlichen Umfang sie der Tätigkeit nachgeht etc… Die nächste Frage ist auch, wie viel sie überhaupt arbeiten darf, um eventuelle Leistungen aus anderen Versicherungen als behinderte/arbeitsunfähige zu verdienen. Warum ist sie freiwillig versichert und nicht in der gesetzlichen KV?
Ansonsten kann man sich hier sehr gut von den großen gängigen KV aufklären lassen. Sachverhalt schildern und die Berater nennen einen dann die Grenzen…sicherlich wird sich zu dem Thema auch noch der ein oder andere Experte hier melden ;o)

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Als Nebenberufliche könnte sie mit dem bisherigen freiwilligen
Beitrag (ca. 118 Euro)weiter versichert sein, wenn sie nicht
über 805 Euro kommt oder?

Warum fragst Du das nicht die GKV Deiner Bekannten ? Grundsätzlich stimmt Deine Vermutung, nur zu den Beträgen kann ich nichts sagen.

Ist dies als Unverheirate ohne weiteres Einkommen als dem
Unterhalt überhaupt möglich, nebenberuflich zu arbeiten oder
muss sie deswegen etwa heiraten um den Status einer Ehefrau zu
bekommen?

Wie kommst Du denn auf diese Idee ?

Meines Erachtens müßte es doch möglich sein als Unverheiratete
nebenberuflich selbständig zu sein, denn Schüler und Studenten
dürfen doch auch nebenberuflich selbständig sein und ansonsten
wäre es doch eine krasse Diskreminierung von Hausfrauen.

Jeder kann sich jederzeit selbstständig machen.

Verheiratet/unverheiratet hat hier nichts mit Freiberuflicher
oder Selbständiger Tätigkeit zu tun…relevant sind hier eher
die Fragen in welchem zeitlichen Umfang sie der Tätigkeit
nachgeht etc… Die nächste Frage ist auch, wie viel sie
überhaupt arbeiten darf, um eventuelle Leistungen aus anderen
Versicherungen als behinderte/arbeitsunfähige zu verdienen.
Warum ist sie freiwillig versichert und nicht in der
gesetzlichen KV?

Hallo, ich habe mich vielleicht etwas zu ungenau ausgedrückt, sorry, Sie würde höchstens 15 Stunden arbeiten können.
Andere Versicherungen bzw. Rente oder Bezüge hat sie nicht auch keine Sozialleistungen das wollte sie damals aus verschiedenen Gründen nicht. Sie liegt also dem Staat nicht auf der Tasche.
Sie ist als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV.

Ansonsten kann man sich hier sehr gut von den großen gängigen
KV aufklären lassen. Sachverhalt schildern und die Berater
nennen einen dann die Grenzen…sicherlich wird sich zu dem
Thema auch noch der ein oder andere Experte hier melden ;o)

Sie hat sich wohl schon telefonisch mit verschiedenen KV’en auseinandergesetzt, dort meinte ein Mitarbeiter wohl sie könne nicht selbständig nebenberuflich tätig sein, weil sie nicht verheiratet ist und nur Hausfrau ist. Sie hätte ja keinen Hauptberuf mit dem sie Geld verdienen würde - das würde nicht gehen.
Deswegen frage ich hier nach. Es geht um eine Nebentätigkeit. Und soweit ich weiss dürfen Schüler und Studenten auch nebenberuflich arbeiten auch ohne einen anderen Hauptberuf mit dem sie Geld verdienen, deswegen frage ich hier nach, weil ich das nicht verstehe.
Ich hoffe es kommen noch ein paar Antworten und bedanke mich schon mal recht herzlich.
Liebe Grüße

Hallo liebes Forum,

eine Bekannte von mir ist aufgrund einer Erkrankung nicht in
der Lage geregelt arbeiten zu gehen, sie hat eine seelische
Behinderung und auch den Behindertenausweis.
Sie lebt in wilder Ehe mit einem Studenten zusammen und ist
Hausfrau, finanziert wird sie über ihren Vater
(AltersRentner)und bekommt ca. 380 Euro im Monat zum Leben.
Davon trägt sie alles.
Sie ist freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse (IKK)
Sie arbeitet hobbymäßig künstlerisch und das mit wirklichem
Können, sie malt Bilder, fertigt allerlei Kunstkram:
Dekorationen, Accessoires, entwirft auch Bekleidungstücke,
Schmuck, Objekte, Skulpturen etc.
Sie sich gerne nebenberuflich selbständig machen, weil
hauptberuflich die Kosten für Krankenkasse nicht tragbar sind.
Als Nebenberufliche könnte sie mit dem bisherigen freiwilligen
Beitrag (ca. 118 Euro)weiter versichert sein, wenn sie nicht
über 805 Euro kommt oder?
Ist dies als Unverheirate ohne weiteres Einkommen als dem
Unterhalt überhaupt möglich, nebenberuflich zu arbeiten oder
muss sie deswegen etwa heiraten um den Status einer Ehefrau zu
bekommen?
Meines Erachtens müßte es doch möglich sein als Unverheiratete
nebenberuflich selbständig zu sein, denn Schüler und Studenten
dürfen doch auch nebenberuflich selbständig sein und ansonsten
wäre es doch eine krasse Diskreminierung von Hausfrauen.
Vielen Dank schon mal für*s Antworten.
Liebe Grüße

Hi,
du stellst die falschen Fragen :wink:!

Nebenberuflich heisst immer, eine weitere Taetigkeit neben einer Vollerwerbstaetigkeit oder einer Ausbildung auszuueben.
Deine bekannte will aber selbststaendig taetig werden, als Freiberuflerin (Kuenstlerin) oder Gewerbetreibende.
Das ist keine Nebentaetigkeit.
Und was Hausfrauen betrifft, die muessen mit ihrer Krankenkasse klaeren, inwieweit sie zusaetzlich etwas verdienen duerfen, ohne aus der Familienversicherung zu fliegen.

Deine bekannte sollte sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Beitraege bei welchen Einnahmen aus ihrer Selbststaendigkeit zu zahlen sind.
Bei kuenstlerischen Taetigkeiten kann eine Versicherung ueber die Kuenstlersozialkasse erfolgen:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Auf jeden Fall ist das, was deine Bekannte machen will, auch eine Existenzgruendung.
Bei Fragen zum ganzen Drum und Dran wuerde ich eine Beratung durch die Gruenderinnenagentur empfehlen:

http://www.gruenderinnenagentur.de/bag/MainNavigatio…

Gruss, Ina

HAllo JAsmin, ich bin auch nebenberuflich Selbstständig und freiwillig genauso versichert, wie vor der Selbstständigkeit. (Selbstständig kann man das eigentlich nicht nennen, denn ich arbeite halt nur ab und an mal).
Wichtig ist die Zeitgrenze die die VErsicherung deiner Freundin gibt, bei meiner sind es 18 Std die Woche, bei anderen hab ich auch schon 15 oder 12 gehört. Und die Frage nach dem Hauptberuf ist auch schwer zu beantworten, wenn sie Nur HAusfrau oder Krank ist, ich bin im HAuptberuf Arbeitslos ohne Leistungsanspruch (dh. ich bekomm kein Geld vom Amt, aber bin da geführt und muss mich alle drei Monate melden und natürlich weiter fleissig bewerben). Vom Arbeoitsamt aus darf ich nur 15 Std die Woche arbeiten, aber da es in meinem Fall nur unregelmässig ist muss ich nichts nachweisen. Möglich wäre es auch, dass man bei KV und AA monatlich Stunden und Verdienstnachweise erbringen muss.
In dem FAll deiner Freundin würde ich wirklich bei der Künstlersozialkasse nachfragen, da die durchaus in Frage kommt, oft günstiger ist und für die speziellen Einkommenssituationen von Künstlern verständis hat (Es gibt halt Monate in denen man gar nicht arbeitet und andere wo man gar nicht weiss auf welchen Weihnachtsmärkten man so alles einen Stand hatte.) Oder wenn man mal nur ein Werk verkauft, dafür aber ordentlich Geld bekommt, dann aber wieder monatelang gar nichts verdient. Damit kann eine normale KV nicht umgehen.
Also schaut, was sich als HAuptbeschäftigung (bzw. Daseinsform eignet)und ob die KünstlerSK was ist.
Irgendwo gabs auch ein Brett zu Versicherungen, da gibts sicher noch mehr experten
Schöne Grüße Susanne

Hi,
du stellst die falschen Fragen :wink:!

Nebenberuflich heisst immer, eine weitere Taetigkeit neben
einer Vollerwerbstaetigkeit oder einer Ausbildung auszuueben.
Deine bekannte will aber selbststaendig taetig werden, als
Freiberuflerin (Kuenstlerin) oder Gewerbetreibende.
Das ist keine Nebentaetigkeit.

Wieso kann man das nicht als Nebentätigkeit machen?
Also das heisst Gewerbe und Freiberufliche Tätigkeit können nicht als Nebenberuf betrieben werden?
Verstehe ich das richtig? Aber das ist ja total ungerecht finde ich.

Und als Hauptberuf Hausfrau zu sein das geht auch nicht und nebenbei selbständig tätig sein? Wieso dürfen denn aber Studenten oder Schüler das und Hausfrauen nicht, sie dürfte also nur irgendwo als Angestellte arbeiten ja?

Oje ich sehe schon das ist höchst kompliziert. Ich hoffe nur es kommen noch mehr Antworten zum Thema, momentan bin ich nur noch verwirrter.
Dann kann meine Bekannte ja eigentlich gar nichts machen.

Und was Hausfrauen betrifft, die muessen mit ihrer
Krankenkasse klaeren, inwieweit sie zusaetzlich etwas
verdienen duerfen, ohne aus der Familienversicherung zu
fliegen.

Sie ist nicht über die Familienversicherung versichert sondern hat sich freiwillig selber in der Gesetzlichen KV versichert. Nicht über jemanden anderen in der Familienversicherung.

Deine bekannte sollte sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen,
welche Beitraege bei welchen Einnahmen aus ihrer
Selbststaendigkeit zu zahlen sind.
Bei kuenstlerischen Taetigkeiten kann eine Versicherung ueber
die Kuenstlersozialkasse erfolgen:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Auf jeden Fall ist das, was deine Bekannte machen will, auch
eine Existenzgruendung.
Bei Fragen zum ganzen Drum und Dran wuerde ich eine Beratung
durch die Gruenderinnenagentur empfehlen:

http://www.gruenderinnenagentur.de/bag/MainNavigatio…

Gruss, Ina

„Nebentätigkeit“ unterliegt zeitlichen und finanziellen Grenzen…wenn diese nicht erreicht werden, dann gibt es besondere Regelungen auch für Freiberufler etc… dafür mußt Du aber mit der KV reden!!! Was anderes liegt bei Studenten auch nicht vor. Habe meine Firma neben dem Studium gestartet und wenn man sich da an die Grenzen gehalten hat, konnte man zum Studententarif versichert bleiben. Also: Zum letzten Mal:Rede mit der KV!

Das nächste Problem bekommst Du mit dem Finanzamt…irgendwann muß der Job egal ob Freiberufler oder Gewerbe nämlcih auch Gewinn abwerfen, von dem man leben können muß.-> siehe auch Liebhaberei.