Hallo!
Eine Frage zu dem Krankenkassenbeitrag für nebenberuflich Selbständige.
Eine ledige Frau, die bei ihrem Freund wohnt und ihren Lebensunterhalt mit 1000 EUR/Monat bestreitet (keine Ahnung, was der Krankenkasse angegeben wurde, vielleicht nur 800 EUR), die sich aus ihren eigenen Ersparnissen (keine Zinsen o.ä.) und den Einkünften ihres Freundes zusammensetzen.
Sie ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahlt den Mindestbeitrag von 140 EUR/Monat.
Wenn sie jetzt nebenbei für ca. 350/Monat eine freiberufliche Tätigkeit ausübt (unter 15 Stunden/Woche), bleibt es dann bei dem alten Satz oder kann dieser auf den Satz für hauptberuflich Selbständige ansteigen?
Sie wendet den freiberuflichen Einkünften entsprechend weniger Ersparnisse für ihren Lebensunterhalt auf, es bleibt bei den 1000 EUR/Monat Gesamteinnahmen.
Ist für die Krankenkasse relevant, ob sie in ihrem Fall insgesamt 1000 EUR oder 800 EUR Gesamteinnahmen angibt?
Gibt es eine Mindestgrenze, ab der eine freiberufliche Tätigkeit als hauptberuflich gilt oder richtet sich das immer nach den jeweiligen anderen Einkünften?
Das Geld ihres Freundes und ihre Ersparnisse sind ja eigentlich keine Einnahmen, darauf wurden ja jeweils schon Krankenkassenbeiträge erhoben.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!