Krankenversicherung Neu-Selbstständige

Hallo,
mir stellt sich gerade folgendes dringendes Problem:
Bis Ende September bin ich noch als Studentin in meiner PKV versichert. Nun habe ich aber gerade einen Honorarvertrag bekommen, werde als quasi selbstständig sein (allerdings natürlich an einen Auftraggeber gebunden). Der läuft alledings schon an, während ich noch den Studentenbeitrag bezahle… Was mache ich nun? Nachdem was ich so gelesen habe, müsste ich so lange den Höchstsatz an Beiträgen zahlen, bis ich einen Steuerbescheid in der Hand habe und die Beiträge angepasst werden können. Mein Verdienst wird aber 1000 Euro monatlich nicht übersteigen, ich könnte also nicht mehr davon leben, wenn ich nun den Höchstsatz zahlen müsste. Wird die Kasse dann auch die Monate neu berechnen, in denen ich noch den Studentenbeitrag bezahlt habe? Welche Möglichkeiten habe ich, die PKV betreffend?
Eine weitere Möglichkeit wäre es, mich in der PKV bei meinem Mann mitzuversichern - aber ob das nun die bessere Lösung wäre?
Ich blicke überhaupt nicht mehr durch…

mache ich nun? Nachdem was ich so gelesen habe, müsste ich so lange den Höchstsatz an Beiträgen zahlen, bis ich einen

Wie bitte ? Welchen Höchstsatz ? Wir reden hier doch voin der PKV ?

nicht übersteigen, ich könnte also nicht mehr davon leben,
wenn ich nun den Höchstsatz zahlen müsste.

Welchen Höchstsatz denn ? Diesen Begriff gibt es in der PKV nicht.

Wird die Kasse :dann auch die Monate neu berechnen,

Welche Kasse ? Hiert ist immer von der PKV die Rede.

Studentenbeitrag bezahlt habe? Welche Möglichkeiten habe ich, die PKV betreffend?

Den Betreuer anrufen und beraten lassen. Hier wird wohl einiges mißverstanden.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, mich in der PKV bei meinem Mann mitzuversichern

Das geht nicht in der PKV.

Hallo!

Oh verdammt, da sieht man, wie verwirrt ich schon bin! Natürlich meinte ich die GKV … so ein Mist aber auch!

Und nochmal Hallo…

wieso kann man seine Beiträge denn hier nicht editieren? oder bin ich blind?
Also, ich meinte bis auf den letzten Satz meine GKV … Und soweit ich informiert bin, gibt es die Möglichkeit, sich in der PKV eines Familienangehörigen mitzuversichern - natürlich mit eigenem Beitrag, das ist klar.

Auch hallo :smile:

da du bisher in der PKV versichert warst und jetzt keinen SV-pflichtigen Job beginnst, kannst du jetzt auch nur in der PKV bleiben.

Ob die neue Tätigkeit wirklich selbständig ist, hängt nicht nur an der eigenen Entscheidung. Es müssen einige Kriterien eingehalten werden, z.B. weniger als fünf Sechsten des Umsatzes von einem Auftraggeber. Spätestens nach zwei Geschäftsjahren sollte man das nachweisen können. Eine gute Erklärung und Kriterienliste findest du hier
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

Eine Versicherung „über“ Ehepartner gibt es in der PKV nicht. Für jeden Versicherten ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Ob die Ehepartner unter einer oder zwei Versicherungsnummern geführt werden, unterschiedliche Versicherer, macht alles keinerlei Unterschied.

Falls die Einkünfte nicht über 365 € monatlich liegen (jährlich ermittelt mit EÜR), besteht grundsätzlich Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitgeber des Ehepartners. Das solltest du für deinen Einzelfall prüfen lassen.

Wenn du die Voraussetzungen für die studentische PKV nicht mehr erfüllst, musst du in einen Normaltarif wechseln. Das kann bei der bisherigen Versicherung sein, aber auch bei einer anderen.

Lass dich also rechtzeitig gut beraten, lass dir alle wesentlichen Punkte gut erklären. Der Berater sollte unabhängig sein und erfahren in der PKV. Nimm dir Zeit, es ist eine Lebensentscheidung.

Einige Tipps (nicht vollständig)

  • kein Einsteigertarif, die werden von PKV-Kalkulationskundigen „Aussteigertarife“ genannt.

  • kein „super neuer“ Tarif, wie sich ein Tarif verhält, weiß selbst der Krankenversicherer erst nach 10 bis 15 Jahren!

  • schau dir die Berichte des PKV-Ombutsmannes an, die Beschwerdestatistik ist eine kleine (nicht vollständige) Checkliste für kritische Klauseln. Du findest darin auch ein paar Stichworte um den Berater/Vermittler zu „testen“.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung

Oliver H.
Versicherungsmakler

Guten Morgen,

Ob die neue Tätigkeit wirklich selbständig ist, hängt nicht
nur an der eigenen Entscheidung. Es müssen einige Kriterien
eingehalten werden, z.B. weniger als fünf Sechsten des
Umsatzes von einem Auftraggeber.

die 5/6 Regelung kenn ich nur von der Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber in der Rentenversicherung.

Für eine „normale“ Statusentscheidung (selbstständig oder abhängig beschäftigt) sind mir keine Einkommensgrenzen bekannt, lediglich die Zahl weiterer Auftraggeber wird als Kriterium hinzugezogen.

Aber selbst wenn du abhängig beschäftigt wärst, solange du noch ordentlich Studierender bist und nicht mehr als 20h/Woche arbeitest - also kurz gesagt sämtliche Voraussetzungen eines Werkstudenten erfüllst -, selbst dann wärst du nicht in der gesetzlichen KV pflichtversichert. Sondern auch nur in der Rentenversicherung.

Greetz S_E

PS Studenten mit einem Auftraggeber rollen immer meine Fußnägel so hoch…

erst lesen, dann antworten :wink:
Guten morgen S_E,

Scheinselbständigkeit bedeutet nicht einfach Versicherungspflicht für Selbständige, sondern rückwirkend (!) SV-Pflicht als Arbeitnehmer. Es wäre ganz nett wenn du unter dem Link zumindest den ersten Absatz lesen würdest, bevor du antwortest :wink:

Für eine „normale“ Statusentscheidung (selbstständig oder abhängig beschäftigt) sind mir keine Einkommensgrenzen bekannt

Mir auch nicht, es gibt auch keine.

Es wäre bestimmt kein Nachteil, Postings (auch Ursprungspostings) vor dem Antworten genau zu lesen :wink:

Studenten mit einem Auftraggeber rollen immer meine Fußnägel so hoch…

Dann roll mal deine Fußnägel wieder in ihre natürliche Lage …

Schönen Tag noch wünscht
Oliver H.

Oh verdammt, da sieht man, wie verwirrt ich schon bin! Natürlich meinte ich die GKV … so ein Mist aber auch!

Wenn der Student jetzt in der PKV ist und eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, wird er in der PKV bleiben müssen. Ein Wechsel in die GKV ist nur über den Arbeitnehmerstatus möglich.

Korrektur
Hallo,
irgendwie verwirrt ihr mich noch mehr als ich sowieso schon bin *g*
Also, falls ihr meine Korrektur oben nicht gelesen haben solltet: Ich bin immernoch in einer Gesetzlichen (ich schreibs besser aus, sonst verdreh ichs wieder :wink: ) versichert, bisher eben als Student. Der Status verfällt jetzt altersbedingt.

Hallo,
also dann zusammenfassend - du bist als Student in der GKV als Familienangehöriger bilang kostenlos mitversichert.
Du willst dich direkt nach dem Studium, also nahtlos, selbständig machen.
Einfach dargestellt, ohne die bisherigen Beiträge in Abrede zu stellen, wenn du aus dieser Tätigkeit deinen Lebensunterhalt bestreitest bist du hauptberuflich selbständig und hast aufgrund deiner bisherigen Familienversicherung ein Beitrittsrecht zu deiner bisherigen Krankenkasse. ISt dein Status unklar, also ob du hauptberuflich selbständig bist oder nicht (dies stellt die Krankenkasse fest und im Zweifelsfall die Rentenversicherung), dann hast du trotzdem ein Beitrittsrecht zu bisherigen GKV-Kasse.
Was den zu zahlenden Beitrag betrifft, kommt es wieder auf deinen Status an - als Selbständiger gilt für dich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca. 1860,00 € Einkommen bzw. im Rahmen der Härtefallregelung kann auch die Grenze von ca. 1222,00 €
angesetzt werden.
Im anderen Fall beträgt dein Mindestbeitrag mtl. ca. 140,00 € (Alle genannten Beträge sind incl. Pflegeversicherung)

Natürlich kannst Du dich auch direkt in der PKV versichern. Dort spielt dein Einkommen keine Rolle, da gelten andere Kriterien.

Gruss
Czauderna

Nachtrag - der Satz in Klammern bezieht sich nur auf den Mindestbeitrag für sonstig. freiwillig Versicherte.
Für Selbständige betragen die mtl. M indestbeiträge entweder ca. 310,00 € oder ca. 210,00 €.
Gruss
Czauderna

Guten Tag,

Scheinselbständigkeit bedeutet nicht einfach
Versicherungspflicht für Selbständige, sondern rückwirkend (!)
SV-Pflicht als Arbeitnehmer.

Muss nicht zwingend so sein. Gibt auch Exoten, wo es nur für die Zukunft festgestellt wird. Aber ja, beim Standardsachverhalt ist es rückwirkend.

Es wäre ganz nett wenn du unter
dem Link zumindest den ersten Absatz lesen würdest, bevor du
antwortest :wink:

Hab ich ja, aber ich glaub ich war mal wieder zu langsam sämtliche Gedankengänge zu schreiben, die mir durch den Kopf geschossen sind.

Ist gibt ja für den darliegenden Sachverhalt zwei Lösungen:

  1. Sie ist tatsächlich abhängig beschäftigt, was zur Nachzahlung von Beiträgen führen kann. Da muss dann aber wieder der Studentenstatus geprüft werden, ob der je nach Ausgestaltung der Beschäftigung anwendbar ist, oder nicht. Wenn ja, dann würde nur RV-Pflicht festgestellt werden. Also immer noch keine gesetzliche KV von Amts wegen.

  2. Sie ist tatsächlich selbstständig, hat aber nur einen Auftraggeber. Das würde wiederum -je nach Lage des Einzelfalls- grundsätzlich auch zur RV-Pflicht führen. Aber immer noch ohne KV.

Von daher dreht man sich im Kreis, da es unter Umständen selbst bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung gar nicht zur gesetzlichen KV-Pflicht kommen kann. Es sei denn, der Arbeitgeber ignoriert den Studentenstatus geflissentlich. Oder sie hat ihn nicht.

Für eine „normale“ Statusentscheidung (selbstständig oder abhängig beschäftigt) sind mir keine Einkommensgrenzen bekannt

Mir auch nicht, es gibt auch keine.

Naja, bei familienhafter Mithilfe gibts so halbgewalkte Grenzen, ob das Entgelt über die reine Unterhaltsgewährung hinaus geht. Aber das gehört nicht hierrein.

Es wäre bestimmt kein Nachteil, Postings (auch
Ursprungspostings) vor dem Antworten genau zu lesen :wink:

Und sie sich dann noch zu merken =)

Entschuldige bitte, diese Woche laufe ich geringfügig neben der Spur. Muss am Wetter liegen…

Greetz
S_E

Als Student in der PKV ist fein. Denn man bezahlt den Krankenkassenbeitrag NICHT nach dem EINKOMMEN!! Auch nicht wenn man freiberuflich arbeitet. Man (Frau) sollte allerdings darauf achten daß beim Wechsel vom Studententarif zum, ich sag jetzt mal, Normaltarif, der Versicherungsvertreter auf den Vorteil des Versicherten schaut und nicht auf seinen eigenen. Näheres hierzu gerne, einfach mailen.

Der Firmengründer

Wegen einer Überschneidung von 1 Monat würde ich mir keine Gedanken machen.

Wegen der Einstufung bei Beginn der Selbständigkeit kann man mit der Kasse reden. Den Höchstbeitrag muss man nicht zahlen.

Und was anderes suchen: Der Job hört sich nach Scheinselbständigkeit an.

Vor allem: Solange keine gesicherte Existenz da ist (und ein Honorarjob unter 1000 EUR ist das nicht) würde ich die Finger von der PKV lassen. Warum ? Bei Arbeitslosigkeit kommt man nicht zurück in die GKV und zahlt den normalen Beitrag zum großen Teil selbst weiter.

Gruss

w.will

Korrektur und Ergänzung

Sorry, hab den Anfang nicht richtig gelesen. Wenn die Studentenversicherung in der PKV besteht, gehts nicht sofort in die GKV, erst recht nicht als Selbständiger.
Und GKV-Mitversicherung mit Selbständigkeit geht auch nicht.