Krankenversicherung neu

Hallo habe noch eine Frage die eher eine allgemeine Frage ist:
Ich habe im Forum mehrmals gelesen dass es in Deutschland eine Pflichtversicherung (Krankenversicherung) gibt;
Nun kenne ich jemanden (Person B) der mangels Einkommen auch keine Krankenversicherung hat.
Was passiert nun, wenn sich diese Person krankenversichern will?
Beispielsweise freiwillig? Muss dann B die ganzen Beiträge seit der letzten Versicherung nachbezahlen?

Oder anders herum: Wenn die Person B nun wegen einer schweren Erkrankung ins Krankenhaus muss (beispielsweise wegen OP) wer bezahlt das dann?
Wenn das Krankenhaus nun eine Rechnung schicken würde, die Person aber einkommenslos ist, gibt die Person dann die Eidesstattliche Erklärung ab …und das Krankenhaus hat das nachsehen…

Ist das dann quasi eine erschlichene Leistung bzw. kann das Krankenhaus dann die OP ablehnen… (auch wenn Sie lebenswichtig wäre…

wie seht Ihr das … ?
Meiner meinung nach gibt es in Deutschland bestimmt sehr viele Personen die sich hier im Graubereich bewegen (will heißen keinerlei Versicherung haben)

Danke für eure Kommentare Thomas

Was passiert nun, wenn sich diese Person krankenversichern will?

Dann muß er von seiner letzten Versicherung aufgenommen werden.

Beispielsweise freiwillig? Muss dann B die ganzen Beiträge
seit der letzten Versicherung nachbezahlen?

Nein, wenn er früher privat versichert war, seit dem 1.1.2009, wenn er früher gesetzlich versichert war seit dem 1.4.2007. Nicht zu vergessen die Pflegepflichtversicherung, da besteht Versicherungspflicht seit 1995.

Zusätzlich ist mit einem Bußgeld zu rechnen, weil hier eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Oder anders herum: Wenn die Person B nun wegen einer schweren
Erkrankung ins Krankenhaus muss (beispielsweise wegen OP) wer
bezahlt das dann?

Er selbst.

Wenn das Krankenhaus nun eine Rechnung schicken würde, die
Person aber einkommenslos ist, gibt die Person dann die
Eidesstattliche Erklärung ab …und das Krankenhaus hat das nachsehen…

So ungefähr, ob das KH auf seinen Kosten sitzenbleibt oder eine Sozialinstitution einspringt, kann ich nicht sagen. Wenn er sich aber vorher bei einer Krankenversicherung meldet, müßte diese lebensnotwendige Behandlungen bezahlen, egal ob der Versicherte Beiträge zahlt oder nicht.

Ist das dann quasi eine erschlichene Leistung bzw. kann das
Krankenhaus dann die OP ablehnen…

Ja.

(auch wenn Sie lebenswichtig wäre…

Dann nicht.

Meiner meinung nach gibt es in Deutschland bestimmt sehr viele
Personen die sich hier im Graubereich bewegen (will heißen keinerlei Versicherung haben)

Zu Zeiten von Ulla Schmidt waren das ca. 400.000 Personen, deswegen hat sie ja die Versicherungspflicht eingeführt.

noch ne kleine Bsp.-Rechnung
Hallo,

Nordlicht hat ja schon alles gesagt.
Hier mal ne Bsp.-Rechnung für den armen Teufel.

Beitrag KV: 550,-€ 137,50 €

VG René