Krankenversicherung - neue Regelungen?

Hallo Ihr Wisser,

nachdem sich die Krankenversicherungsregelungen jetzt ändern, eine Frage:

Ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, 64 Jahre alt, Ausländer, wurde bisher, da über der Bemessungsgrenze, von keiner (gesetzlichen oder privaten) Krankenkasse aufgenommen. Er wäre aber gerne gesetzlich versichert. Hat er jetzt eine Chance?

Cheers, Felix

Hallo Felix,

wenn der vorher nie in einer gesetzlichen Krankenkasse war, sehe ich schwarz für die GKV.

Grundsätzlich hätte aber doch der Weg in die Private offen gestanden - lag’s an Vorerkrankungen, dass abgelehnt wurde? Ansonsten geht doch immer irgendwo irgendwas! Mein Gedanke: Bevor man KEINE Versicherung hat, nimmt man doch lieber eine Private, oder?

Frank Wilke

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Nach der neuen Regelung sieht es so aus, dass es niemanden mehr geben soll der ohne Krankenversicherung ist.
Sprich, wer der Gesetzlich zugeordnet wird muss in einer aufgenommen werden. (ab 1.4.07)
Wer der Privaten zugeordnet ist muss von dieser wieder aufgenommen werden wenn er den Schutz einmal verloren hat. Allerdings zu ähnlichen Leistungen wie in der Gesetzlichen und zu Festbeträgen, die je nach pers. Situation staatlich subventioniert werden.
Was ich allerdings nicht weis wie das bei Ausländern ist. Sehe ich das also richtig, dass die Person keine deutsche Staatsbürgerschaft hat ?
Was auf jeden Fall klar ist, dass er nicht in die Gesetzliche kann so lange er den derzeitigen Status inne hat.

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Nach der neuen Regelung sieht es so aus, dass es niemanden
mehr geben soll der ohne Krankenversicherung ist.
Sprich, wer der Gesetzlich zugeordnet wird muss in einer
aufgenommen werden. (ab 1.4.07)

erst ab 2009 meines Wissens nach, wenn das bis dahin noch Gültigkeit haben sollte, man weiss ja nie bei den Gesetzdoktoren :wink:

LG
Mikesch

Hallo, lieber Kater,
leider nicht ganz korrekt. Ab 1.4.07 werden alle Personen
(in der GKV)versicherungspflichtig, die der GKV zuzuordnen und
derzeit nicht (kranken-)versichert sind ;
ab 1.7.07 muss die PKV Personen aufnehmen, die dieser zuzuordnen
sind - diese Personen werden aber erst ab 1.1.2009 versicherungs-
pflichtig (in der PKV).
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nach der neuen Regelung sieht es so aus, dass es niemanden
mehr geben soll der ohne Krankenversicherung ist.
Sprich, wer der Gesetzlich zugeordnet wird muss in einer
aufgenommen werden. (ab 1.4.07)

erst ab 2009 meines Wissens nach, wenn das bis dahin noch
Gültigkeit haben sollte, man weiss ja nie bei den
Gesetzdoktoren :wink:

hallo

dachte das wäre für alle Kassen so gültig. Was passiert aber mit Leuten, die aus irgendwelchen Gründen aber kein Einkommen haben und sich das nicht leisten können???

Ein fragender Kater

LG
Mikesch

Hallo, lieber Kater,
leider nicht ganz korrekt. Ab 1.4.07 werden alle Personen
(in der GKV)versicherungspflichtig, die der GKV zuzuordnen und
derzeit nicht (kranken-)versichert sind ;
ab 1.7.07 muss die PKV Personen aufnehmen, die dieser
zuzuordnen
sind - diese Personen werden aber erst ab 1.1.2009
versicherungs-
pflichtig (in der PKV).
Gruß

Es gibt keine Ablehnung mehr.
Wer ausreichend verdient, wie auch immer die Regelungen diesbezüglich aussehen, der zahlt einen Höchstbeitrag von ca. 500 Euro. Wer weniger verdient zahlt die Hälfte und wer unter einer bestimmten weiteren Grenze liegt zahlt nix.
Allerdings bin ich bisher zu doof herauszufinden wo die Grenzen liegen.
Das mit dem 1.7. für Private hab ich vergessen zu schreiben. Danke für die Ergänzung.

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Hallo,
jeder Mensch, der ab dem 01.04.2007 in Deutschland wohnt (offiziell)
muss eine Krankenversicherung haben. Diejenigen, die zuletzt einer PKV angehört haben müssen sich bei Ihrer letzten PKV melden und dort
wieder versichert werden. Für die gilt der 01.04.2007 nicht unbedingt,
aber das mit der PKV auf jeden Fall. Alle anderen müssen, sofern sie über keinen nachweisbaren Krankenversicherungsschutz verfügen, sich zum 01.04.2007 eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen, wenn sie vorher noch nie einer solchen angehört haben. Um bei dem hioer beschriebenen
Beispiel zu bleiben, wenn der Betreffende in Deutschland wohnt, eine
Arbeitserlaubsnis und demzufolge auch eine Aufenthaltserlaubnis hat,
dann ist er ab dem 01.04.2007 versicherungspflichtig - mein Tip,
sich eine Krankenkasse aussuchen und dort sofort melden.
Sein Beitrag wird dann nach seinem Status berechnet, in jedem Falle
aber nach seinem Einkommen.
Gruss
Czauderna

Günter,

da habe ich eine etwas andere Sicht und muss Dir vehement widersprechen.

Ich freue mich auf diese Diskussion!

jeder Mensch, der ab dem 01.04.2007 in Deutschland wohnt
(offiziell)
muss eine Krankenversicherung haben.

Sorry, nein - welchem Gesetz entnimmst Du das??? Am 01.01.2009 beginnt die Versicherungspflicht. Am 01.04.2007 das Zugangsrecht in der GKV, in der PKV am 01.07.2009!

Diejenigen, die zuletzt
einer PKV angehört haben müssen sich bei Ihrer letzten PKV
melden und dort
wieder versichert werden.

Nein, in einer PKV, nicht der letzten. Es gibt sogar zwei Fälle wo der Versicherer (der letzte aber nur) ablehnen darf!

Für die gilt der 01.04.2007 nicht
unbedingt,
aber das mit der PKV auf jeden Fall. Alle anderen müssen,
sofern sie über keinen nachweisbaren
Krankenversicherungsschutz verfügen, sich zum 01.04.2007 eine
gesetzliche Krankenkasse aussuchen, wenn sie vorher noch nie
einer solchen angehört haben.

Nein, wenn nie GKV, dann PKV!

Um bei dem hioer beschriebenen
Beispiel zu bleiben, wenn der Betreffende in Deutschland
wohnt, eine
Arbeitserlaubsnis und demzufolge auch eine
Aufenthaltserlaubnis hat,
dann ist er ab dem 01.04.2007 versicherungspflichtig - mein
Tip,
sich eine Krankenkasse aussuchen und dort sofort melden.
Sein Beitrag wird dann nach seinem Status berechnet, in jedem
Falle
aber nach seinem Einkommen.

Wen ihr ihn aufnehmt, dann ist das o.k. - das Gesetz sagt m.E. etwas anderes aus!

Gruss
Czauderna

Liebe Grüße

Thorulf

NEEEEEEIIIIIN!

Es gibt keine Ablehnung mehr.

Doch! Auch bei Nicht Versicherten, die in Ihre alte PKV wollen!!!

Vor allem aber bei allen Tarife, die vom 01.07.2007 bis 31.12.2008 nicht ST oder ab 01.01.2009 nicht Basis heißen!!!

Wer ausreichend verdient, wie auch immer die Regelungen
diesbezüglich aussehen, der zahlt einen Höchstbeitrag von ca.
500 Euro.

Nein, er zahlt den Beitrag der sich gemäß Eintrittsaltertabelle des ST oder des Basis ergeben!

Wer sich das nicht leisten kann - Sozialprüfung durch ARGE!

Wer weniger verdient zahlt die Hälfte und wer unter
einer bestimmten weiteren Grenze liegt zahlt nix.

Der zahlt das, was die ARGE zahlen muss!!!

Allerdings bin ich bisher zu doof herauszufinden wo die
Grenzen liegen.

Ruf das Sozialamt an!

Thorulf Müller

Hallo,
da dieses Reformgesetz so umfangreich ist und selbst wir als
Fachleute noch nicht alle Details in schriftlicher Form vorliegen haben,
lasse ich mich auf ein „Streitgepräch“ hier im Forum und erst recht nicht
mit einem PKV-Experten ein. Es wundert mich nur, dass Du angeblich schon
über solche Details verfügst - wie z.B. „nie GKV, dann PKV“ und
„PKV kann ablehnen“. Wir nehmen schon kräftig auf seit dem 01.04.07
unter Zugrundelegung des gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen
Ich will hier niemand verunsichern, deshalb rate ich pauschal das sich die betreffenden Personen bei Ihrer letzten GKV bzw. PKV Kasse direkt melden und allen anderen, sich an eine GKV-Kasse zu wenden.
Gruss
Czauderna

da dieses Reformgesetz so umfangreich ist und selbst wir als
Fachleute noch nicht alle Details in schriftlicher Form
vorliegen haben,

Das stimmt, aber einige Paragraphen sind eindeutig!

lasse ich mich auf ein „Streitgepräch“ hier im Forum und erst
recht nicht
mit einem PKV-Experten ein.

Danke für die Blumen - Du GKV Experte!

Es wundert mich nur, dass Du
angeblich schon
über solche Details verfügst - wie z.B. „nie GKV, dann PKV“

Das ist im Gesetz recht eindeutig - wer nicht verasichert ist, der kann dem GKV System nicht zuzuordnen sein - außer dem hier geschilderten Fall, der ja wegen der Altersgrenze 55 nicht pflichtig geworden zu sein scheint!

und
„PKV kann ablehnen“.

Das ist im Gesetz eindeutig geregelt. Nicht PKV, sondern die letzte PKV!!!

Wir nehmen schon kräftig auf seit dem
01.04.07

Das ist aber nicht Pflicht, sondern muss, wenn will!

unter Zugrundelegung des gemeinsamen Rundschreiben der
Spitzenverbände der Krankenkassen

Richtig!

Ich will hier niemand verunsichern, deshalb rate ich pauschal
das sich die betreffenden Personen bei Ihrer letzten GKV bzw.
PKV Kasse direkt melden und allen anderen, sich an eine
GKV-Kasse zu wenden.

Das ist gut - weil dann bleiben uns einige erspart!!!

Viele liebe Grüße zu Ostern vom PKV-Experten, mit etwas GKV KnowHow, an den GKV-Experten mit etwas PKV-KnowHow!

Thorulf Müller

Ich sprach von einer grundsätzlichen Ablehnung der Krankenversicherung. Die gibt es nicht mehr.

Es gibt keine Ablehnung mehr.

Doch! Auch bei Nicht Versicherten, die in Ihre alte PKV
wollen!!!

Vor allem aber bei allen Tarife, die vom 01.07.2007 bis
31.12.2008 nicht ST oder ab 01.01.2009 nicht Basis heißen!!!

Wer ausreichend verdient, wie auch immer die Regelungen
diesbezüglich aussehen, der zahlt einen Höchstbeitrag von ca.
500 Euro.

Nein, er zahlt den Beitrag der sich gemäß
Eintrittsaltertabelle des ST oder des Basis ergeben!

FALSCH: Er zahlt nämlich max. den Höchstbeitrag der Gesetzlichen! Nicht pauschal 500 Euro sondern höchstens den Höchstbeitrag der derzeit bei etwas über 500 Euro liegt.

FALSCH: Wenn das Einkommen nicht ausreicht wird der Beitrag halbiert. Reicht aus dies nicht aus wird geprüft und der Beitrag bezuschusst.

Wer sich das nicht leisten kann - Sozialprüfung durch ARGE!

Wer weniger verdient zahlt die Hälfte und wer unter
einer bestimmten weiteren Grenze liegt zahlt nix.

Der zahlt das, was die ARGE zahlen muss!!!

Allerdings bin ich bisher zu doof herauszufinden wo die
Grenzen liegen.

Mach mal :smile: Mal schauen ob du die gleiche Antwort bekommst.

Ruf das Sozialamt an!

Thorulf Müller

Ich sprach von einer grundsätzlichen Ablehnung der
Krankenversicherung. Die gibt es nicht mehr.

Was meinst du damit? Wenn jemandem wegen AZPV oder Nichtzahlung gekündigt wurde, und der kommt heute zu seiner letzten PKV und will wieder rein - dann kriegt er ne Ablehnung!
Wo steht etwas anderes?

FALSCH: Er zahlt nämlich max. den Höchstbeitrag der
Gesetzlichen! Nicht pauschal 500 Euro sondern höchstens den
Höchstbeitrag der derzeit bei etwas über 500 Euro liegt.

Richtig, derzeit - wo steht, dass der auf 500 begrenzt ist? Das wird sich in den nächsten Jahren ändern, und dann zahlen die Personen auch mehr!

Frank Wilke

Ich sprach von einer grundsätzlichen Ablehnung der
Krankenversicherung. Die gibt es nicht mehr.

Was meinst du damit? Wenn jemandem wegen AZPV oder
Nichtzahlung gekündigt wurde, und der kommt heute zu seiner
letzten PKV und will wieder rein - dann kriegt er ne
Ablehnung!
Wo steht etwas anderes?

Hallo Frank,
wo geht er dann mit seiner „Ablehnung“ hin ???
Wir müssen unsere „Ausgeschlossenen“ in jedem Falle wieder
nehmen.
Gruss
Günter Czauderna

Ich sprach von einer grundsätzlichen Ablehnung der
Krankenversicherung. Die gibt es nicht mehr.

Doch - die gibt es weiterhin - spezielle Fälle und normale Tarife!

FALSCH: Er zahlt nämlich max. den Höchstbeitrag der
Gesetzlichen! Nicht pauschal 500 Euro sondern höchstens den
Höchstbeitrag der derzeit bei etwas über 500 Euro liegt.

Nur dann, wenn der Eintrittsalterbeitrag höher ist oder wenn der Beitrag unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen bei Umwandlungen höher ist!

FALSCH: Wenn das Einkommen nicht ausreicht wird der Beitrag
halbiert. Reicht aus dies nicht aus wird geprüft und der
Beitrag bezuschusst.

Richtig - aber erst Offenlegung der Vermögensverhältnisse!

Wer sich das nicht leisten kann - Sozialprüfung durch ARGE!

Hatte ich geschrieben!!!

Allerdings bin ich bisher zu doof herauszufinden wo die
Grenzen liegen.

Mach mal :smile: Mal schauen ob du die gleiche Antwort bekommst.

Ruf das Sozialamt an!

Hatte ich gesagt, weil ich Deinen Satz nicht verstehe! ich mach nicht, warum?

Thorulf Müller

Ich sprach von einer grundsätzlichen Ablehnung der
Krankenversicherung. Die gibt es nicht mehr.

Was meinst du damit? Wenn jemandem wegen AZPV oder
Nichtzahlung gekündigt wurde, und der kommt heute zu seiner
letzten PKV und will wieder rein - dann kriegt er ne
Ablehnung!
Wo steht etwas anderes?

Hallo Frank,
wo geht er dann mit seiner „Ablehnung“ hin ???
Wir müssen unsere „Ausgeschlossenen“ in jedem Falle wieder
nehmen.

Er geht zu einer anderen PKV!

Hallo Günter,

nicht missverstehen - wir reden ja immer noch vom JETZT. „IHR“ müsst das, weil bei „Euch“ der 01.04. Stichtag war. Ab 01.07. kann man dann zwar in den „abgewandelten“ Standardtarif bei einer PKV - aktuell gelten aber noch die alten Regeln. Und die Versicherungspflicht tritt ja auch erst zum 01.01.2009 ein - im dann vielleicht existenten Basistarif. :wink:

Oder lesen wir alles was anderes, und es ist noch anders?

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frank,
wo geht er dann mit seiner „Ablehnung“ hin ???
Wir müssen unsere „Ausgeschlossenen“ in jedem Falle wieder
nehmen.

Er geht zu einer anderen PKV!

Eben!

Wir müssen unsere „Ausgeschlossenen“ in jedem Falle wieder
nehmen.

Er geht zu einer anderen PKV!

Moment,
wenn ich dieses tolle Gesetz richtig verstanden habe:
PKV Zitronia hat vor 10 Jahren gekündigt nach § 39 VVG
Person war zwischenzeitlich nicht anderweitig versichert
und stellt per 1.7.07 oder später Aufnahmeantrag nach ST
(wenn er denn in neuer Form existiert) bei Zitronia - so
muß diese ihn versichern und darf nicht ablehnen
Damit liege ich doch nicht falsch, oder kann ich nicht
lesen ?
nachdenkliche Grüße