da dieses Reformgesetz so umfangreich ist und selbst wir als
Fachleute noch nicht alle Details in schriftlicher Form
vorliegen haben,
Das stimmt, aber einige Paragraphen sind eindeutig!
lasse ich mich auf ein „Streitgepräch“ hier im Forum und erst
recht nicht
mit einem PKV-Experten ein.
Danke für die Blumen - Du GKV Experte!
Es wundert mich nur, dass Du
angeblich schon
über solche Details verfügst - wie z.B. „nie GKV, dann PKV“
Das ist im Gesetz recht eindeutig - wer nicht verasichert ist, der kann dem GKV System nicht zuzuordnen sein - außer dem hier geschilderten Fall, der ja wegen der Altersgrenze 55 nicht pflichtig geworden zu sein scheint!
und
„PKV kann ablehnen“.
Das ist im Gesetz eindeutig geregelt. Nicht PKV, sondern die letzte PKV!!!
Wir nehmen schon kräftig auf seit dem
01.04.07
Das ist aber nicht Pflicht, sondern muss, wenn will!
unter Zugrundelegung des gemeinsamen Rundschreiben der
Spitzenverbände der Krankenkassen
Richtig!
Ich will hier niemand verunsichern, deshalb rate ich pauschal
das sich die betreffenden Personen bei Ihrer letzten GKV bzw.
PKV Kasse direkt melden und allen anderen, sich an eine
GKV-Kasse zu wenden.
Das ist gut - weil dann bleiben uns einige erspart!!!
Viele liebe Grüße zu Ostern vom PKV-Experten, mit etwas GKV KnowHow, an den GKV-Experten mit etwas PKV-KnowHow!
Thorulf Müller