Krankenversicherung nicht abgemeldet. Auslandsaufenthalt mit Zusatzversicherung

Hallo,
mich würde folgende Situation interessieren:
wenn man ins Ausland geht für ca.2,5 Monate und vergisst, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse abzumelden, man jedoch eine Zusatzversicherung bei einer anderen Krankenkasse hatte, jetzt jedoch die reguläre Krankenkasse auf einen zukommt und Nachzahlungen in Unsummen verlangt hier die Frage: wie kommt man aus solch einer Situation wieder heraus? Eine Beschäftigung jeglicher Art existierte nicht in dieser Zeit.

viele Grüße Sebastian

Hallo!

Wieso abmelden ?

Man war vor dem „Urlaub“ wie pflichtversichert ?  Über seine Arbeit ?
Oder zahlte man selbst einen Beitrag ?

Welche „Unsummen“ sollten in 2,5 Monaten denn bloß zusammen kommen ?

Wie man aus der Situation rauskommt ?
In dem man zu seiner Kasse geht und es im persönlichen oder telefonischen Gespräch klärt.

Mit der Zusatz-Krankenversicherung hat das alles Nullkommanix zu tun !

MfG
duck313

Servus,

wenn die „Unsummen“ mehr als etwa 345 € für zweieinhalb Monate (plus Pflegeversicherung) betragen, hat jemand bei der Krankenkasse falsch gerechnet oder der Versicherte unvollständige oder falsche Angaben gemacht. Beides lässt sich korrigieren, man muss halt reden mit die Lajt.

Schöne Grüße

MM

Pflichtversichert, ja.
Der Fakt ist, dass ein Fehler begangen wurde. 2,5 Monate sind ca. 2000Euro, wodurch es sich lohnt, sich damit zu beschäftigen. Ein persönliche Gespräch ist in solch einer Situation selbstverständlich geplant, doch ist es nicht sinnvoll, sich vor einem Gespräch darüber zu informieren?!

Viele Grüße,

Sebastian

In diesem Fall der Höhe geht es um eine Schätzung, da der Versicherte aufgrund der postalischen Abwesenheit nicht geantwortet hat.

Viele Grüße,
Sebastian

Servus,

ja, dann sollte das korrigiert werden. Da Frist und Form eine Rolle spielen, ist es nützlich, geeignete Nachweise über die Abwesenheit (Bordkarten von Flügen, Visa im Pass oder dergleichen) bereitzuhalten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Der Fakt ist, dass ein Fehler begangen wurde. 2,5 Monate sind
ca. 2000Euro,

Fehler hin oder her, aber 2000 Euro für einen Pflichtversicherten in 2,5 Monaten halte ich für ein Gerücht. Laut der aktuellen Tabelle der TK muss man überhaupt nur bis zu einem beitragspflichtigen Entgelt in Höhe von 4200 Euro Beiträge zahlen. Die Beiträge sind 7,3 % Arbeitnehmeranteil, macht 301,13 Euro, und Zusatzbeitrag 0,8 % macht 33 Euro. Sagen wir mal sehr grob zusammen (ich weiß nicht, was andere Krankenkassen für Zusatzbeiträge erheben, so viel kann das nicht sein) 350 Euro. Mal 2,5 macht nach Adam Riese und Eva Zwerg 875 Euro, also nicht mal ein Tausender. Sagen wir mal 3 (statt 2,5), damit wir mit ganzen Monaten rechnen, das macht dann 1050 Euro, immer noch sehr weit von deinen angeblichen 2000 Euro entfernt.

Und wenn man jetzt davon ausgeht, dass in den 2,5 Monaten keine Beschäftigung ausgeübt wurde und vom Mindestbeitrag ausgeht, wären das bei der TK 123,20 Gesamtbetrag (AN+AG-Anteil) und 6,40 Euro Zusatzbeitrag. Mal 3 immer noch keine 2000.

Da stellt sich die Frage, was du uns NICHT verraten hast. Oder hast du dich vertan und meintest 2,5 JAHRE statt MONATE? (dann wären die 2000 wiederum zu wenig)

Gruß
Christa

Hallo,
so, wie geschildert, erfolgt seinerzeit die Abmeldung des Arbeitgebers. Danach wurde seitens der Kasse der Versicherte erfolglos befragt zu seinem Status ab dem Folgetag.
Wie er selbst schreibt, hat er das vergessen.
Die Kasse war nun gesetzlich verpflichtet eine Anschlussversicherung durchzuführen und da keine Angaben zum Einkommen gemacht wurden, setzte die Kasse den Höchstbeitrag auf der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung fest, das waren in 2014 mtl.
ca 707,00 € incl. Pflegeversicherung - für 2,5 Monate wären das ca. 1765,00 €
zzgl. Säumniszuschlägen.
Ob die Anschlussversicherung rückwirkend storniert wird, das glaube ich weniger, die Höhe der Beitragsforderung dagegen sollte beeinflussbar sein.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Wie er selbst schreibt, hat er das vergessen.

wie man das vergessen kann, ist mir ein Rätsel, aber nun gut, das steht auf einem anderen Blatt. Er hat es ja so geschrieben.

Die Kasse war nun gesetzlich verpflichtet eine
Anschlussversicherung durchzuführen und da keine Angaben zum
Einkommen gemacht wurden, setzte die Kasse den Höchstbeitrag
auf der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung
fest, das waren in 2014 mtl.
ca 707,00 € incl. Pflegeversicherung - für 2,5 Monate wären
das ca. 1765,00 €
zzgl. Säumniszuschlägen.

Hier: http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/k…
steht u. a.:
„Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Krankenversicherungspflicht bei Personen, die nach dem 01.04.2007 unversichert sind, von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben.“

Demnach muss noch mehr versäumt worden sein, denn so wie ich das oben lese, müsste die Krankenkasse ja wissen, welcher Beitrag fällig gewesen wäre, d. h. sie müsste einen Einkommensnachweis angefordert haben, und hat wahrscheinlich erst als dieser ausblieb den Höchstbeitrag festgesetzt. Oder entgeht mir etwas?

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

Oder entgeht mir etwas?

offenbar ist Dir die Schilderung des Sachverhalts im UP entgangen: Der Versicherte war einige Zeit im Ausland und hat auf in dieser Zeit eingehende Post nicht reagiert, weil er von der Post nichts wusste.

Wie Du übrigens Deiner eigenen Darstellung (Arbeitgeberbeitrag zu einer KV von jemandem, der keinen Arbeitgeber hat) entnehmen kannst, ist es gar nicht so ganz selten, dass Leute über die allgemeine KV-Pflicht in D, die ja auch noch nicht gar so furchtbar alt ist, nicht Bescheid wissen. Ob das als Versäumnis zu werten ist, sei dahingestellt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

offenbar ist Dir die Schilderung des Sachverhalts im UP
entgangen:

nein, das ist sie nicht.

Der Versicherte war einige Zeit im Ausland und hat
auf in dieser Zeit eingehende Post nicht reagiert, weil er von
der Post nichts wusste.

Die Rede war von gerade mal 2,5 Monaten, und meine Erfahrung (nicht mit abgemeldeter Versicherung, aber schon mit der Krankenkasse) ist die, dass die Krankenkasse einen anschreibt, dann nennen sie einen Termin, bis zu dem man antworten soll, dann schicken sie noch eine Erinnerung, und weiter bin ich nicht gekommen. :smile: Das kann durchaus auch 2-3 Monate dauern.

Wie Du übrigens Deiner eigenen Darstellung (Arbeitgeberbeitrag
zu einer KV von jemandem, der keinen Arbeitgeber hat)

Ich habe den AG-Anteil angegeben, weil man eben den ganzen Beitrag selbst zahlen muss, wenn man keinen Arbeitgeber hat. Es war eben schlampig formuliert, sorry for that!

Hier ist eine aktuelle Tabelle, 2015 ist wohl die Bemessungsgrundlage höher als 2014, deshalb wäre der Gesamtbetrag (Kranken- und Pflegeversicherung) für „Sonstige Personen ohne Einkommen“ 156,22 Euro.

Es würde mich nach wie vor interessieren, woraus sich die „ca. 2000 Euro“ zusammensetzen.

Viele Grüße
Christa

Servus,

Es würde mich nach wie vor interessieren, woraus sich die „ca. 2000 Euro“ zusammensetzen.

wie es zu diesem Betrag kommt, hat Guenter bereits im Einzelnen erläutert. Ob es irgendetwas aus dem Universum der gesetzlichen KV gibt, was er nicht auf Anhieb parat hat, konnte hier im Forum noch nicht festgestellt werden.

Den ermäßigten Mindestbeitrag, von dem hier die Rede war, bekommt man unter Garantie nicht, wenn man sich nicht bei der KK meldet.

Schöne Grüße

MM

Hallo liebe Forengemeinde,

Entschuldigt die späte Rückmeldung.
Hier nun eine Fortführung des Falls. Es war tatsächlich die Situation, dass die Krankenkasse bei Nichtanworten einen Höchstbetrag ansetzt. Nun wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Wenn man sich mit den Krankenkassen ins Gespräch begibt, kommen diese einem sehr stark entgegen.
Diese Reaktion der KK ist für mich verständlich, da sie Unternehmen sind. Rechnen wir den Gesamtbetrag von ca. 1700 Euro gegen und der Versicherte wechselt im Januar, ist für die KKs kurzfristig Geld eingegangen, jedoch auf längere Zeit betrachtet, gibt der Versicherte der Konkurrenz das Geld, evtl. auf die nächsten Jahre.
Nun aber zur Antwort der KK. Diese werden am Telefon eine schriftliche Bestätigung (Email) verlangen und anschließend ein neues Formular für eine Neuanmeldung schicken.
(Natürlich alles nur fiktiv) :smile:

Viele Grüße,
Sebastian