Hallo,
eine Freundin ist seit 10 Jahren selbstständig und _gar nicht_ krankenversichert. Sie hat ein relativ geringes Einkommen.
Sie erzählte mir jetzt völlig aufgelöst, dass:
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Seit dem 1.4.2007 Versicherungspflicht für Nicht-Krankenversicherte Selbstständige besteht.
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Dass, wenn Sie jetzt einer Gesetzlichen KV beitritt, rückwirkend die Beiträge vom 1.4.2007 zahlen müßte
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Ab 1.1.2008 generelle Krankenversicherungspflicht für _alle_ Personengruppen gelte.
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Dass Sie nicht ohne weiteres in eine Gesetzlichen KV beitreten kann, sondern sich erst diverse ärztliche Gutachten holen muss.
Ich habe davon noch _gar_ nichts gehört und auch nichts im Internet finden können. Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, ob Punkt 1,2,3 und 4 stimmen?
Ich würde auch gerne wissen, ob sich die Krankenkassen deutlich in den Beiträgen für Selbstständige unterscheiden, irgendwie gab es da auch einen verminderten Beitragssatz oder so ähnlich…
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Alex
Hallo!
- Seit dem 1.4.2007 Versicherungspflicht für
Nicht-Krankenversicherte Selbstständige besteht.
Falsch! Das gilt nur wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert war!
- Dass, wenn Sie jetzt einer Gesetzlichen KV beitritt,
rückwirkend die Beiträge vom 1.4.2007 zahlen müßte
Wenn obiger Umstand zutrifft, muss Sie rückwirkend zahlen (Wenn keine „Bedürftigkeit“ besteht)
- Ab 1.1.2008 generelle Krankenversicherungspflicht für
_alle_ Personengruppen gelte.
Falsch, es gilt der 01.01.2009
- Dass Sie nicht ohne weiteres in eine Gesetzlichen KV
beitreten kann, sondern sich erst diverse ärztliche Gutachten
holen muss.
Falsch, in der GKV gibt und gab es keine Gesundheitsprüfung!
Gruß
CM
Hallo!
Danke für die Antworten.
- Seit dem 1.4.2007 Versicherungspflicht für
Nicht-Krankenversicherte Selbstständige besteht.
Falsch! Das gilt nur wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert
war!
- Dass, wenn Sie jetzt einer Gesetzlichen KV beitritt,
rückwirkend die Beiträge vom 1.4.2007 zahlen müßte
Wenn obiger Umstand zutrifft, muss Sie rückwirkend zahlen
(Wenn keine „Bedürftigkeit“ besteht)
Kann ich daraus schließen, daß
wenn Sie also irgendwann einmal vor 10 Jahren in der gesetzlichen KV war:
- dann besteht seit dem 1.4.2007 Versicherungspflicht für Sie
- und Sie muss rückwirkend zum 1.4.2007 die Beiträge bezahlen, wenn Sie jetzt in eine gesetzliche KV eintritt.
Stimmt das so?
Danke und viele Grüße,
Alex
Mist… Dann darf Sie jetzt wohl ordentlich blechen… 
Danke für Deine Hilfe,
Viele Grüße,
Alex
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Mist… Dann darf Sie jetzt wohl ordentlich blechen… 
Für Danksagungen --> http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/buergerte…
Diskussion Krankenversicherungspflicht
Hallo Interessierte und Betroffene,
man kann die Reform aus guten Gründen für schlecht halten. Diesen Punkt finde ich sehr gut; denn es kann ja nicht sein, dass ich mir die Beiträge spare, dann aber für Leistungen die Gemeinschaft (Sozialamt) heranziehe. Beim Auto funtioniert es ja auch ganz gut mit der Versicherungspflicht.
Schön wäre halt nur gewesen, wenn dieses der einzige Punkt der Reform geblieben wäre, UND sich jeder aussuchen könnte´, ob er lieber PKV oder GKV versichert sein mag.
Gruß,
Andreas
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Hallo Interessierte und Betroffene,
man kann die Reform aus guten Gründen für schlecht halten.
Diesen Punkt finde ich sehr gut; denn es kann ja nicht sein,
dass ich mir die Beiträge spare, dann aber für Leistungen die
Gemeinschaft (Sozialamt) heranziehe.
Nur so als Info: Meine Bekannte hat kein Geld vom Sozialamt erhalten, sondern ihre Arztkosten selbst getragen. Sie meinte immer, dies käme Sie billiger, zumal Sie auch ein sehr geringes Einkommen hat.
Ob das nun gut oder schlecht ist, mag dahingestellt bleiben. Auf jeden Fall bekommt Sie jetzt Probleme, weil Sie jetzt rückwirkend bis April nachzahlen muss.
Ist es möglich, dass Sie als „Bedürftig“ gilt, und nicht rückwirkend zahlen muss? Welche Vorraussetzungen müßten bei Ihr vorliegen?
Danke und viele Grüße
Hallo Alex,
ein Ausweg bestünde noch darin, eine PKV mit maximaler Selbstbeteiligung (€5000) abzuschließen; die kostet dann nicht so viel. Allerdings würde ich mir auf Dauer die Frage stellen, ob ich den richtigen Beruf habe, wenn ich mir keine KV leisten kann.
Gruß,
Andreas
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