Hallo zusammen
angenommen eine Person möchte eine Gewerbe anmelden in Gastronomie Bereich, heisst die Person ist dann selbständig (oder sehe ich das falsch?). Ist sie dann verpflichtet eine private Krankenversicherung abzuschliessen? Gibt es ein Gesetz dazu? Gesetzliche KV kommt anscheinen nicht in Frage (wurde der Person von der Krankenkasse mitgeteilt). Es gibt keine Angestellte, die Person möchte gelegentlich beim AG Dienstleistungen in Gastronomie anbieten. Was muss sie noch wissen/beachten?
Habe schon bei IHK nachgefragt, wurde aber ziemlich barsch zu einem Unternehmensgründug Seminar geschickt (das aber erst in 3 Wochen satt findet und somit zu spät). Ein Steuerberater wäre vermutlich auch nicht schlecht, nur den muss man erst bezahlen…
Tipps?
vielen vielen dank
Hallo,
Was muss sie noch
wissen/beachten?
Ohne zu wissen, was die Person überhaupt anbieten will und wie das ablaufen soll, kann man gar nichts sagen.
Tipps?
Gibts versicherungsmäßig z.B. im Brett „Versicherungen“.
Arbeitsrecht behandelt - mal ganz grob gesagt - die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und das fällt ein Selbständiger (insofern er wirklich selbständig und nicht scheinselbständig ist) nicht drunter.
MfG
Hallo zusammen
angenommen eine Person möchte eine Gewerbe anmelden in
Gastronomie Bereich, heisst die Person ist dann selbständig
(oder sehe ich das falsch?). Ist sie dann verpflichtet eine
private Krankenversicherung abzuschliessen? Gibt es ein Gesetz
dazu? Gesetzliche KV kommt anscheinen nicht in Frage (wurde
der Person von der Krankenkasse mitgeteilt). Es gibt keine
Angestellte, die Person möchte gelegentlich beim AG
Dienstleistungen in Gastronomie anbieten. Was muss sie noch
wissen/beachten?
Ein Selbständiger ist überhaupt nicht verpflichtet, eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) abzuschliessen. Viele Selbtändige sind ohne Versicherungsschutz, weil sie sich diesen nicht leisten können.
Normalerweise ist man vor Eintritt der Selbständigkeit pflichtversichert bei gesetzlichen Krankenkasse gewesen? Dann kann man sich im Anschluss daran bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Einfach mal die Krankenkasse kontaktieren.
Hallo,
seit dem 01.04.2007 muss man grundsätzlich krankenversichert sein,
wobei bei der PKV erst zum 01.07.(??) diese Versicherungspflicht gilt.
Also, der Selbständige muss. War er vor dem 01.04. zuletzt mal
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse dann muss er wieder diese
Kasse eintreten - Tut er das nicht kann es teuer werden.
Gruß
Czauderna
Nööö, wer nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegt, muss sich erst ab 2009 versichern. Ein Selbständiger unterliegt im Allgemeinen nicht der Versicherungspflicht.
Beitrag dazu, siehe hier:
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/bu…&
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Nööö, wer nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
unterliegt, muss sich erst ab 2009 versichern. Ein
Selbständiger unterliegt im Allgemeinen nicht der
Versicherungspflicht.
Beitrag dazu, siehe hier:
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/bu…&
Hallo,
bitte dann das SGB V lesen - dort wird genau beschrieben
wer der Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 unterliegt.
Da sind die Selbständigen grundsätzlich nicht ausgenommen.
Der zitierte Artikel war missverständlich geschrieben.
Gruß
Czauderna