Erstmal hallo,
Der Fall:
Eine unverheiratete, kinderlose Angestellte war fast ihr
gesammtes Berufsleben privat krankenversichert.
Durch einen Unfall wurde die Person „dauerhaft erwerbsunfähig“
und bezieht von der Deutschen Rentenversicherung eine
Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von rund 1.000 EUR. Auf Grund
ihrer Rente wäre sie eigentlich "pflichtversichert.
FALSCH!!!
Nur alleine durch eine Rentengewährung entsteht keine Pflichtversicherung in der gKV. Hierzu muss eine Vorversicherungszeit in der gKV erfüllt werden, die nach den obigen Antworten ausgeschlossen werden kann. Soll heißen, die Vorversicherungszeit (9/10 der zweiten Hälfte seit Eintritt ins Erwerbsleben Mitgliedschaft in der gKV) wird nicht erfüllt sein.
De facto ist sie aus Unsicherheit (widersprüchliche Informationen) :aber immer noch in der PKV vollversichert.
Was auch richtig sein dürfte.
Die Fragen:
1.Wie kann die Person raus aus der Privaten
Krankenversicherung (PKV) und rein in die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV)?
Ich würde sagen … gar nicht! Es müsste eine Pflichtversicherung in der gKV entstehen. Das ginge hier ggf. eigentlich nur durch eine Beschäftigungsaufnahme … aber dann wäre sehr wahrscheinlich die Rente weg.
2.Gibt es einen Anspruch für derartige Fälle, dass die GKV die
Person aufnehmen MUSS?
Die Frage stellt sich m.E. nicht mehr.
3.Kann sich die Person z.B. als Pflichtmitglied in der KVdR
(Krankenversicherung der Rentner) versichern?
Nein - siehe oben.
4.Wenn ja, gilt für die Person der halbe
„Rentner“-Beitragssatz und die andere Hälfte zahlt die
Rentenversicherung als Zuschuß?
Das wäre so. Aber einen Zuschuss von der RV zur KV gibt es auch bei privat Krankenversicherten. Ich hoffe, die in Frage stehende Person hat dies bei der Rentenantragstellung seinerzeit auch beantragt.
Der Beitragszuschuss müsste derzeit 7 % der Rente betragen. Dieser muss aber beantragt werden; ein entsprechendes Feld war im Rentenantrag vorgesehen. Mal in den Rentenbescheid und ggf. weitere Bescheide schauen!
Um fachkundige Auskunft wird gebeten.
Ich hoffe, es war auch fachkundig.
Eine Anmerkung muss ich zu solchen Fällen aber los werden:
Man sollte sich schon sehr reiflich überlegen, wenn man sich für eine private KV entscheidet. Die Beiträge können - gerade dann auch im Alter - schon ziemlich hoch sein/ werden.
Ich finde es richtig, dass die Möglichkeiten von der privaten KV wieder in die gKV zu wechseln nur sehr eingeschränkt möglich sind. Und gerade bei Rentenbezieherin finde ich die Vorversicherungszeit absolut richtig. Es kann ja nicht sein, dass sich jemand jahrelang die Vorteile der privaten KV zu Nutze macht, sich dadurch auch der Solidargemeinschaft entzieht … und dann, wenn es finanziell schwerer läuft, soll die Solidargemeinschaft dafür wieder gerade stehen. So kann’s nicht laufen, tut mir leid.
Sorry, das wird die betreffende Person sicher nicht gerne hören. Aber so sehe ich das … und das wollte ich doch auch gerne anmerken.
Im Voraus herzlichen Dank dafür im Namen der Betroffenen!
Gern geschehen! Servus,
Robert