Krankenversicherung PKV/GKV bei Erwerbsunfähigkeit

Der Fall:
Eine unverheiratete, kinderlose Angestellte war fast ihr gesammtes Berufsleben privat krankenversichert.
Durch einen Unfall wurde die Person „dauerhaft erwerbsunfähig“ und bezieht von der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von rund 1.000 EUR. Auf Grund ihrer Rente wäre sie eigentlich "pflichtversichert. De facto ist sie aus Unsicherheit (widersprüchliche Informationen) aber immer noch in der PKV vollversichert.

Die Fragen:
1.Wie kann die Person raus aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) und rein in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

2.Gibt es einen Anspruch für derartige Fälle, dass die GKV die Person aufnehmen MUSS?

3.Kann sich die Person z.B. als Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) versichern?

4.Wenn ja, gilt für die Person der halbe „Rentner“-Beitragssatz und die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung als Zuschuß?

Um fachkundige Auskunft wird gebeten.
Im Voraus herzlichen Dank dafür im Namen der Betroffenen!

Erstmal hallo,

Der Fall:
Eine unverheiratete, kinderlose Angestellte war fast ihr
gesammtes Berufsleben privat krankenversichert.
Durch einen Unfall wurde die Person „dauerhaft erwerbsunfähig“
und bezieht von der Deutschen Rentenversicherung eine
Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von rund 1.000 EUR. Auf Grund
ihrer Rente wäre sie eigentlich "pflichtversichert.

FALSCH!!!

Nur alleine durch eine Rentengewährung entsteht keine Pflichtversicherung in der gKV. Hierzu muss eine Vorversicherungszeit in der gKV erfüllt werden, die nach den obigen Antworten ausgeschlossen werden kann. Soll heißen, die Vorversicherungszeit (9/10 der zweiten Hälfte seit Eintritt ins Erwerbsleben Mitgliedschaft in der gKV) wird nicht erfüllt sein.

De facto ist sie aus Unsicherheit (widersprüchliche Informationen) :aber immer noch in der PKV vollversichert.

Was auch richtig sein dürfte.

Die Fragen:
1.Wie kann die Person raus aus der Privaten
Krankenversicherung (PKV) und rein in die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV)?

Ich würde sagen … gar nicht! Es müsste eine Pflichtversicherung in der gKV entstehen. Das ginge hier ggf. eigentlich nur durch eine Beschäftigungsaufnahme … aber dann wäre sehr wahrscheinlich die Rente weg.

2.Gibt es einen Anspruch für derartige Fälle, dass die GKV die
Person aufnehmen MUSS?

Die Frage stellt sich m.E. nicht mehr.

3.Kann sich die Person z.B. als Pflichtmitglied in der KVdR
(Krankenversicherung der Rentner) versichern?

Nein - siehe oben.

4.Wenn ja, gilt für die Person der halbe
„Rentner“-Beitragssatz und die andere Hälfte zahlt die
Rentenversicherung als Zuschuß?

Das wäre so. Aber einen Zuschuss von der RV zur KV gibt es auch bei privat Krankenversicherten. Ich hoffe, die in Frage stehende Person hat dies bei der Rentenantragstellung seinerzeit auch beantragt.

Der Beitragszuschuss müsste derzeit 7 % der Rente betragen. Dieser muss aber beantragt werden; ein entsprechendes Feld war im Rentenantrag vorgesehen. Mal in den Rentenbescheid und ggf. weitere Bescheide schauen!

Um fachkundige Auskunft wird gebeten.

Ich hoffe, es war auch fachkundig. :smile: Eine Anmerkung muss ich zu solchen Fällen aber los werden:

Man sollte sich schon sehr reiflich überlegen, wenn man sich für eine private KV entscheidet. Die Beiträge können - gerade dann auch im Alter - schon ziemlich hoch sein/ werden.

Ich finde es richtig, dass die Möglichkeiten von der privaten KV wieder in die gKV zu wechseln nur sehr eingeschränkt möglich sind. Und gerade bei Rentenbezieherin finde ich die Vorversicherungszeit absolut richtig. Es kann ja nicht sein, dass sich jemand jahrelang die Vorteile der privaten KV zu Nutze macht, sich dadurch auch der Solidargemeinschaft entzieht … und dann, wenn es finanziell schwerer läuft, soll die Solidargemeinschaft dafür wieder gerade stehen. So kann’s nicht laufen, tut mir leid.

Sorry, das wird die betreffende Person sicher nicht gerne hören. Aber so sehe ich das … und das wollte ich doch auch gerne anmerken.

Im Voraus herzlichen Dank dafür im Namen der Betroffenen!

Gern geschehen! Servus,
Robert

Hallo,

vielleicht noch eine kleine Ergänzung zu der sehr guten Antwort von Robert:

Voraussetzung für die KVdR:
§ 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V:
Höhe des Zuschusses der Rentenversicherung (2011: 7,…

Auf Grund ihrer Rente wäre sie eigentlich "pflichtversichert.

Wie kommst Du denn darauf ?

De facto ist sie aus Unsicherheit (widersprüchliche Informationen) aber immer noch in der PKV vollversichert.

Das wird sich auch kaum ändern lassen.

1.Wie kann die Person raus aus der Privaten
Krankenversicherung (PKV) und rein in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Da fällt mir jetzt keine Möglichkeit ein.

2.Gibt es einen Anspruch für derartige Fälle, dass die GKV die Person aufnehmen MUSS?

Nein, schließlich hat die Frau das Solidarsystem GKV aus freien Stücken verlassen.

Propagandawort ‚solidarisches System‘
Hallo Nordlicht,

auch wenn interessierte Politiker das Wort vom ach-so-solidarischen gesetzlichen System immer wieder gebrauchen: die GKV ist genauso solidarisch wie die PKV und jedes andere Versicherungskollektiv. In diesem Fall bezahlen die Gesunden für die Kranken.

Man könnte mit Fug behaupten, dass die PKV sogar solidarischer ist, weil deren Mitglieder sich ihre eigene Altersrückstellung angespart haben, statt darauf zu hoffen, dass ihre Kinder und Enkel sie finanzieren, wenn sie im Alter richtig teuer werden.

Viele Grüße,
Andreas

Hallo Nordlicht,

Hallo Andreas,

auch wenn interessierte Politiker das Wort vom
ach-so-solidarischen gesetzlichen System immer wieder
gebrauchen: die GKV ist genauso solidarisch wie die PKV und
jedes andere Versicherungskollektiv. In diesem Fall bezahlen
die Gesunden für die Kranken.

das möchte ich auch nicht anzweifeln.

Man könnte mit Fug behaupten, dass die PKV sogar solidarischer
ist, weil deren Mitglieder sich ihre eigene Altersrückstellung
angespart haben, statt darauf zu hoffen, dass ihre Kinder und
Enkel sie finanzieren, wenn sie im Alter richtig teuer werden.

Eines ist doch aber klar: Es sind zwei getrennte Systeme, wie oben bestätigt auch Solidarsysteme. Nur: Wenn man sich für das eine Solidarsystem entschieden hat, dann soll man auch in diesem bleiben und nicht die Möglichkeit haben, sich „die Rosinen aus dem Kuchen zu picken“.

Solidarsysteme können nur funktionieren, wenn man sie mit allen Konsequenzen trägt. Es kann schlichtweg nicht sein, dass man in jungen Jahren von den Vorteilen des einen System - hier private KV - und im Alter von denen des anderen Systems - hier gKV - profitiert. Denn DAS zahlen schlussendlich diejenigen, die stets in dem einen bzw. anderen System sind.

Ich hoffe, da sind wir uns einig. :smile:

Viele Grüße,
Andreas

Servus,
Robert

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Hallo Andreas,

gebrauchen: die GKV ist genauso solidarisch wie die PKV und
jedes andere Versicherungskollektiv. In diesem Fall bezahlen
die Gesunden für die Kranken.

Da sind wir ganz einer Meinung. Ich hatte den Begriff „Solidarsystem“ auch etwas anders gemeint. Und zwar im Hinblick auf die einkommensabhängigen Beiträge der GKV.

Wir erleben es hier im Forum ja nicht zum ersten Mal, dass über jemanden berichtet wird, der es sich leisten konnte die GKV zu verlassen, es mit Überzeugung auch tat, nur um später, als sich seine wirtschaftliche Situation verschlechtert hatte, händeringend einen Weg zurück in die GKV suchte (warum wohl). Das betrachte ich als unsolidarisch, in guten Zeiten der GKV meine Leistungsfähigkeit zu entziehen, in schlechten Zeiten zurückzuwollen.

Ich hoffe, meine Bemerkung wurde etwas deutlicher.

Viele Grüße,

Nordlicht

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Da sehe ich keine Möglichkeit. Sie erfüllt die Voraussetzungen für die KVdR eindeutig nicht.

Ich denke, man kann auch verstehen, dass die GKV, die die Versicherte einst verlassen hat, sie jetzt nicht aufnehmen muss, wo das Geld knapp wird und Leistungen anstehen.

Allerdings gibt es von der Deutschen Rentenversicherung einen Beitragszuschuß, der so bei 80 EUR liegen dürfte.

(Man könnte noch den Versicherungsvermittler verklagen, wenn er die PKV empfohlen hat, aber keine angemessene BU-Versicherung mit verkauft hat.)

Gruss

w.will