Krankenversicherung Rentner

Hallo!

Ich habe ein Verständnisproblem bezüglich Pflichtversicherung in der GKV als Rentner. Meine Infos sind, dass das möglich ist, wenn man 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied der GKV war.

So weit so klar. Jetzt kenne ich jedoch 2-3 Fälle, die diese „Vorversicherungszeit“ erfüllt haben und trotzdem freiwillige Beiträge in die GKV zahlen (müssen).

Gibt es also noch weitere Kriterien?

Gruß

derschwede77

Hallo,

wenn man 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens PFLICHT- Mitglied der GKV war

mMn ist die Pflichtmitgliedschaft entscheidend. Nicht eine freiwillige Mitgliedschaft!

Waren diese denn Pflichtmitglieder?

VG René

Diese Einschränkung von 1994(?)ist inzwischen wieder abgeschafft.

Sind das vielleicht Leute, die keine Rente der deutschen Rentenversicherung beziehen, sondern z.B. von einem Versorgungswerk ?

Gruss

Barmer

Hallo,
denkbar ist auch, dass sie selbständig sind und deshalb keinen Zugang zur KVdR. haben.
Gruss
Czauderna

Hallo,

es gibt auch noch vereinzelt Beamte die in der GKV als Rentner versichert sind.

Gruß Merger

Konkretes Beispiel 1
Hallo!

OK, ich werde konkreter. Beispiel 1, was mich gewundert hat:

Oma X war selbständig bis sie ca. 60 Jahre alt war und stets GKV-Mitglied, also freiwillig Krakenversichert. Dann war sie familienversichert bei ihrem Ehemann. Oma wurde 80, Ehemann starb, Oma bekam Witwenrente (sonst keine Einkünfte). Sie wurde freiwilliges Mitglied in der GKV. Warum nicht kvdr?

Danke und Gruß

derschwede77

Hallo,

die Vorschriften hinsichtlich der Krankenversicherung der Rentner sind in den letzten Jahren, Jahrzehnten immér weider verändert worden.
In der heutigen Fassung sind 9/10 Mitgliedschaft - gleich welcher Art - in der GKV in der zweiten Berufshälfte erforderlich.
Dies gilt ab dem 1.4.2002
Zuvor zählten nur Pflichtbeiträge. Langjährig freiwillige Mitglieder waren deshalb von der KVdR ausgeschlossen.
Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht „gekippt“ .
Mit der Änderung zum 1.4.2002 konnten die Betroffenen entscheiden, ob sie weiterhin freiwillig versichert bleiben oder in die KVdR wechseln wollten.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

hier noch zusammengefasst die verschiedenen Möglichkeiten:

  • es werden bei der Rentenantragstellung die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die KVdR geprüft (z.B. früher 50% GKV im gesamten Berufsleben)

  • wenn die Rente bereits am 1.4.2002 bezogen wurde, gelten teilweise lebenslang noch besondere Regelungen (Optionsrentner)

  • es liegen besondere Gründe vor, die die KVdR ausschließen: hauptberuflich selbständig, eigener Beihilfeanspruch als Pensionör (auch als Hinterblienener), § 6 SGB V

  • es wird keine Rente der gesetzliuchen Rentenversicherung bezogen: z.B. Pensionär, Versorgungswerk …

Gruß

RHW