Hallo alle zusammen, ich hab da mal ne Frage
Da ist jemand früher mal normal arbeiten gegangen, und war krankenversicherungs- sowie rentenversicherungspflichtig versichert.
Dann hat er sich selbständig gemacht und hat sich freiwillig krankenversichert. Nun ist er Rentner und erhält aus der Zeit der Pflichtversicherung eine kleine Rente. Ist er automatisch durch den Rentenbezug krankenversichert?, da ja -so viel ich weiß- von der Rente auch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Für eure Antworten schon jetzt vielen Dank
Hallo,
Plichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
liegt i.d.R. (Ausnahmen) dann vor, wenn der ehemalige Erwerbstätige in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90% in einer gesetzlichen Kasse versichert war. Liegt keine Pflichtmitgliedschaft in der KVDR vor sondern eine Private Krankenvollversicherung erhält der Rentner (auf Antrag) einen Beitragszuschuss zu seinem Beitrag.
Grüße Joerg Koenig
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Hallo,
ergänzend zur bereits gegebenen Antwort noch folgender Hinweis.
Die Zeit vom Tag der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit (frühestens der 01.01.950) bis zum Tage der Rentenantragstellung wird in der
Hälfte geteilt. Die zweite Hälfte muss zu 90% mit einer Versicherung
in einer GKV-Kasse belegt sein. Nur wenn dies der Fall ist tritt die
Krankenversicherungspflicht als Rentner ein. Das hat (noch) zur Folge,
dass der Rentner nur von seiner Rente und ggf. von einem vorhandenen
Versorgungsbezug (Betriebsrente) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten muss. Andere Einnahmen, wie z.B. Miete, Pacht oder Kapitalerträge bleiben unberücksichtigt (im Gegensatz zur
freiwilligen Krankenversicherung).
Gruß
Czauderna