Hallo,
hier ein Fallbeispiel:
Seit 1987 privat krankenvollversichert. Der Vertrag beinhaltete für den ambulanten Bereich eine Selbstbeteiligung von 400,–€ pro Jahr.
Als nun vor 2 Jahren der Altersrentenfall eintrat, musste aus finanziellen Gründen der Volltarif in einen Standardtarif umgestellt werden. Das bedeutet nun für den Versicherer, dass er keine überhöhten Leistungen, wie das übliche Mehrfache der Gebührenordnung, mehr bezahlen muss. Durch den Standardtarif ist man nun wie ein üblicher Ersatzkasssen-Versicherter gestellt.
Zum Tarifwechsel in den Standardtarif verlangt der Versicherer die Akzeptanz eines Risikozuschlages, mit der Begründung, dass wegen zwei Diagnosen (ohne weitere Behandlung) aus dem Jahr 2002 der Zuschlag notwendig sei. Ein Einwand, dass seit 2002 keine Medikamentierung bzw. weitere Behandlung erfolgt sei, da sich eine Diagnose als falsch herausstellte und die zweite nicht behandelt werden musste, da die Beschwerden von selbst verschwanden, lässt man nicht gelten.
Kann mir jemand sagen, ob das Verhalten des Versicherers korrekt ist?
Herzlichen Dank vorab und
freundlichst gegrüßt
kleriker81