Folgender der Fall:
Einem Angestellten A. wird gekündigt --> er meldet sich arbeitssuchend, beantragt aber keinerlei Leistungen (weil er glaubt, schnell wieder eine Stelle zu finden) --> die Krankenkasse schreibt, dass Sie erfahren hat, dass A. gekündigt wurde, Sie aber nichts vom Arbeitsamt diesbezüglich gehört hat. Aus diesem Grund „ruht“ seine Versicherung. Falls er innerhalb eines Jahres wieder eine Stelle hat, lebt das Verhältnis wieder auf.
Frage: Ist A. während dieser Zeit krankenversichert?
Nach 4 Monaten findet A. eine neue Stelle --> der neue Arbeitgeber meldet dies der Krankenkasse --> nun schreibt die Kasse A. an, er sei die letzten Monate „freiwillig versichert“ gewesen und soll diese Beiträge nachzahlen.
Frage: Ist das so in Ordnung? Muss man versichert sein, d.h. auch unfreiwillig "freiwillig versichert? Und muss A. nun nachzahlen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantoprtung meiner Fragen und wünsche noch einen angenehmen Tag.
Hallo,
wenn das so gelaufen ist dann hat die Kasse sehr schlampig gearbeitet.
Ein „Ruhen“ der Versicherung ist so nicht möglich. Die Kasse hätte den Versicherten sehr eindringlich daraufhinweisen müssen, dass er sich weiterversichern muss.
Dass die Kasse nun Beiträge nachfordert ist zwar rechtens aber trotzdem, hier liegt ein grober Schnitzer der Kasse vor.
Gruß
Czauderna
Frage: Ist das so in Ordnung? Muss man versichert sein,
d.h. auch unfreiwillig "freiwillig versichert? Und muss A. nun
nachzahlen?
Ja; Ja, inzwischen besteht Krankenversicherungspflicht; Ja, über die Höhe der Beiträge würde ich aber verhandeln, da Günter geschrieben hat, dass hier die KK einen massiven Fehler gemacht hat.
nur der Vollständigkeit wegen.
Ist der Angestellte A verheiratet und seine Ehefrau selbst versichert, dann ist die beitragsfreie Familienversicherung vorrangig. Er braucht dann rückwirkend keinen Beitrag zu zahlen.
A. selbst war etwas verblüfft, als nun plötzlich diese recht hohe Rechnung über ausstehende Beiträge ins Haus flatterte. Evtl. hätte er sich aber vorher auch etwas besser informieren müssen …
Mal sehen, wie die KK auf ein freundliches aber bestimmtes Schreiben diesbezüglich reagiert.
ich habe die vorgenommene Beitragseinstufung geprüft. Sie ist falsch. Eine freiwillige Weiterversicherung ist in der Tat nur möglich wenn eine Vorversicherungszeit von unmittelbar einem Jahr oder aber von zwei Jahren innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraumes besteht. Ich habe die Einstufung storniert. Unsere Beitragsforderung ist gegenstandslos. Bitte entschuldigen Sie das Versehen und das Durcheinander vielmals.
Bei Fragen würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich per mail oder telefonisch kontaktieren würden.
Frohe Feiertage.
Mit freundlichem Gruß
XXX
Kundenberaterin"
An dieser Stelle ein ganz großes Lob, da ich mit einer solch schnellen und noch dazu befriedigenden Antwort nicht gerechnet hätte. Fehler können passieren, mann muss nur bereit sein, sie nachträglich rasch zu korrigieren. Natürlich werde ich dies auch der KK so weitergeben.
Auch noch mal ein Dank an die Ratgeber hier im Forum!
Und die Moral von der Geschicht:
das Nachgehake lohnte sich!