Liebe/-r Experte/-in,
ich bin geschieden und habe für meinen Sohn das hälftige Sorgerecht. Er ist im Juli 2008 zum Vater gezogen und war noch bis 30.09.2008 bei mir gesetzlich mit krankenversichert. Seit 01.10.2008 ist mein Sohn jetzt beim Vater privat mit versichert. Jetzt liegt mir die Klageandrohung des Gegenanwaltes vor, dass mein Sohn in psych. Behandlung muss (med. notwendig?!) und ich die Hälfte zahlen soll. Habe den privaten Krankenkassenausschluß von psych. Behandlung hinterfragt und von der Versicherung die Info bekommen, dass bereits bei Antragsstellung mein Sohn in psych. Behandlung war - also schon vor dem 01.10.2008. Davon hatte ich keine Kenntnis und vermute, dass diese Geschichte auch noch über meine gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wurde…warte von dort noch auf einen schriftlichen Nachweis…Ist das als Kartenmißbrauch zu werten? Ich habe das hälftige Sorgerecht und erfahren 2 Jahre später von einer Behandlung - und das durch Zufall…
Danke für eine Info.
Gruß
Gitte