Krankenversicherung Selbständige

Hallo,

ich krieg die Krise.

Also, ich bin schon immer AOK-versichert.

Seit ca. einem Jahr bin ich selbständig tätig.

Nun wurde mein monatlicher Beitrag neu berechnet. (bei AOK, als freiwillig Versicherter)

Bisher waren es ca. 135 EUR (inkl. Pflegeversicherung).

Bei der neuen Berechnung hab ich angegeben, dass ich nur 12 Stunden die Woche arbeite, und nur 750 EUR verdiene (was stimmt).

Jetzt kam der Bescheid: Neuer Beitragssatz: 300 EUR.

Wie kann man bei so geringem Einkommen so viel bezahlen müssen. Das ist absurd.

Wie soll das gehen? Wie kommen die zu einer solchen Berechnung? Irgendwelche Faktoren, die ich nicht bedacht habe??

HILFE. Danke.

Hallo,

meine KK hat mir das so erklärt, dass man diesen 135€-Beitrag nur bekommen kann, wenn man nebenbei selbständig ist, die Haupteinnahmequelle aber eine andere ist (Ausnahme: man wird vom Arbeitsamt gefördert).

Wenn man ds hauptberuflich macht und über 400€ damit verdient, kommt man in die normale Berechnung. Und da wird ein Mindesteinkommen vorausgesetzt auf dessen Basis berechnet wird, auch wenn man weniger verdient.
Das würde den neuen, hohen Beitrag erklären.

Wäre die private eine Alternative?

Gruss,

yummi

wie Frage ist

a) wie hauptberuflich definiert ist? mir wurde gesagt, dass wer über 800 EUR verdient und/oder (?) über 18 Stunden arbeitet hauptberuflich selbständig ist. Bei mir ist es aber in beiden Fällen darunter, wie kann es dann als hauptberuflich gewertet werden.

der Witz ist: ich habe auch keine andere Einnahmequelle (unglaublich aber wahr: da ich in Berlin lebe, komme ich trotzdem über die Runden)

Kann dies der Grund sein, dass ich als hauptberuflich eingestuft werde (was auch absurd wäre)?

b) was ich nicht verstehe: sind (1) die monatlichen EINNAHMEN, oder (2) der monatliche GEWINN ausschlaggebend für die Berechnung? Schließlich hat man als Selbständiger (in meinem Falle) enorme Kosten. Auf dem Fragebogen wurde nur nach Einnahmen gefragt, aber ich hoffe, dass die den Gewinn wissen wollen.

Danke.

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Hi,

kleiner Tipp: Die gesetztlichen Kassen stufen meistens jeden noch so gering selbständigen erstmal mit hohem Mindestbeitrag ein.

Das ist - wie schon von Euch geschrieben - bei nebenberuflich Selbständigen nicht korrekt.

Erfahrungsgemäß blocken die Kassenmitarbeiter aus Unkenntnis oder Unwillen eine weitere niedrige Einstufung als sonstige Versicherte ab. Empfehlung: Mit Vorgesetzten verbinden lassen und ganz klar machen, dass die Tätigkeit nur eine geringe Stundenzahl einnimmt (z.B. 10h/Woche) und das Einkommen äußerst niedrig ist (z.B. unter 800€ Gewinn/Monat). Rückfrage: Was passiert in der restlichen Zeit? Da bin ich im Zweifel Hausmann, Vater und/oder Privatier.

Nochwas: M.E. gibt es auch bei größerer Stundenzahl aber kleinem Einkommen Härtefallregelungen zum halben regulären KK-Satz. Auch hier penetrant nachhaken!

Gruß

Ichni