Hallo,
Student A ist freiwillig krankenversichert (in der gesetzlichen Krankenversicherung). Er möchte nebenher selbstständig arbeiten. Die Einkünfte wären gering, in jedem Fall unter 850 Euro (der Mindestbemessungsgrundlage). Dazu habe ich zwei Fragen:
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Ist es richtig, dass A im ersten Jahr (solange er noch keinen Einkommensteuerbescheid als Selbstständiger erhalten hat) Einkünfte in Höhe von 1916,25 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) unterstellt werden?
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Wie berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag von A als Selbstständiger? Solange A mit allen Einnahmen insgesamt unterhalb 850 Euro pro Monat bleibt, hat er dann überhaupt höhere Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung usw., als er sie als Nicht-Selbstständiger hätte?
Die Überlegung geht dahin, dass A bei sehr geringen Einkünften nicht auch noch draufzahlen möchte. Wenn das so wäre, dann wäre es für A von Vorteil, sich nicht selbstständig zu machen.
Vielen Dank schon einmal für Hinweise und Quellen!