Krankenversicherung Selbstständig

Hallo,

Student A ist freiwillig krankenversichert (in der gesetzlichen Krankenversicherung). Er möchte nebenher selbstständig arbeiten. Die Einkünfte wären gering, in jedem Fall unter 850 Euro (der Mindestbemessungsgrundlage). Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Ist es richtig, dass A im ersten Jahr (solange er noch keinen Einkommensteuerbescheid als Selbstständiger erhalten hat) Einkünfte in Höhe von 1916,25 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) unterstellt werden?

  2. Wie berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag von A als Selbstständiger? Solange A mit allen Einnahmen insgesamt unterhalb 850 Euro pro Monat bleibt, hat er dann überhaupt höhere Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung usw., als er sie als Nicht-Selbstständiger hätte?

Die Überlegung geht dahin, dass A bei sehr geringen Einkünften nicht auch noch draufzahlen möchte. Wenn das so wäre, dann wäre es für A von Vorteil, sich nicht selbstständig zu machen.

Vielen Dank schon einmal für Hinweise und Quellen! :smile:

Hallo,

ich unterstelle, dass Student A heute schon den Mindestbeitrag von ca. 145 EUR zahlt. Wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, d.h. dem Studium untergeordnet, kann das so bleiben.

Wenn die Selbstständigkeit mehr als ein Teilzeitjob ist und das Studium nur noch wegen der Ermäßigungen fortgesetzt wird, ziehen in der Tat die genannten Mindestbeträge mit einem Beitrag von ca. 300 EUR. Man kann evtl. drunter kommen, wenn man seine gesamten wirtschaftichen Verhältnisse incl. denen eines evtl. vorhandenen Partner offenlegt.

Hier muss mit der Kasse gesprochen werden.

Viel Glück

Barmer

Hallo Barmer,

vielen Dank für Deine Antwort! Das mit den 145 Euro passt.

ich unterstelle, dass Student A heute schon den Mindestbeitrag
von ca. 145 EUR zahlt. Wenn die Selbstständigkeit
nebenberuflich ist, d.h. dem Studium untergeordnet, kann das
so bleiben.

Nur vorsichtshalber: Woran wird denn so etwas festgemacht?

Wenn die Selbstständigkeit mehr als ein Teilzeitjob ist und
das Studium nur noch wegen der Ermäßigungen fortgesetzt wird,
ziehen in der Tat die genannten Mindestbeträge mit einem
Beitrag von ca. 300 EUR. Man kann evtl. drunter kommen, wenn
man seine gesamten wirtschaftichen Verhältnisse incl. denen
eines evtl. vorhandenen Partner offenlegt.

Das ist nicht der Fall. Die Selbstständigkeit ist nur ein Teitzeitjob mit geringen Einnahmen. Wie kann A das der Krankenkasse plausibel machen?

Viele Grüße

T1000

Wenn man Fortschritte nachweisen kann, z.B. Scheine, wird die Kasse das nicht in Zweifel ziehen. Wenn das Einkommen unter dem Mindesteinkommen für die freiwillige Mitgliedschaft bleibt, zzt. 851,67 € , würde ich gar nichts machen.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer!

Gar nichts machen heißt, die Selbstständigkeit nicht zu melden, weil sie sich wegen der geringen Höhe eh nicht auswirkt?

Viele Grüße

Hallo,
na ja, gar nicht melden - das ist so eine Sache. Die Kasse fragt mehr oder weniger regelmäßig nach dem Einkommen, und da wird auch u.a.
nach einer selbständigen Tätigkeit gefragt, und wenn da nix steht und die Sache kommt eines Tages doch mal raus, dann kann es u.U. haarig werden, wenn du dann keinen „passenden“ Einkommensteuerbescheid
nachweisen bzw. vorlegen kannst für die Vergangenheit - ohne Nachweis heißt dann Höchstbeitrag und das für länger als 4 Jahre rückwirkend.
Muss nicht so kommen, kann aber.
Mein Rat, entweder gleich mal mit der Kasse sprechen (hingehen) und ggf.
eine entsprechende Erklärung abgeben oder die Angaben bei der nächsten Anfrage der Kasse machen, ich würde ersteres tun.
Gruss
Czauderna

Danke nochmal für Eure Antworten :smile:

So wie ich das sehe, muss dieser Mindestbetrag nur gezahlt werden, wenn man in erster Linie Selbstständig ist. Sofern die Selbstständigkeit nur nebenberuflich betrieben wird und man zudem keine 850 Euro/Monat Einnahmen erreicht, bleibt es ohnehin bei dem Normalsatz von 145 Euro/Monat in der freiwilligen Krankenversicherung.

Ist das korrekt?

Danke & ein schönes Wochenende! :smile:

Hallo,
ja, das ist korrekt.
Gruss
Czauderna

Super, vielen Dank für die Hilfe! :smile: