Ich bin 60 Jahre, war bis letztes Jahr selbstständig und ab Sept. 2010 abhängig beschäftigt. Ich war 2 Jahre nicht krankenversichert da ich durch eine abgewendete Insolvenz die Beiträge nicht aufbringen konnte. Nun bin ich angestellt und erlitt im Nov.2010 einen Arbeitsunfall mit einem komplizierten Bruch und mehreren Op. Die BG fragt nun nach meiner KV. Ich habe versucht bei priv. als auch gesetzl. KV unterzukommen, bin aber überall abgelehnt worden. Was kann ich tun? Ich bin verheiratet und meine Frau ist geringfügig beschäftigt. Wir haben kein Eigentum.
Das verstehe ich nicht ganz. Auch die private Krankenversicherung bietet einen sog. Basistarif mit Annahmezwang an?!
Hätte die KV nicht auch beim neuen AG angezeigt werden müssen?
Gruß
Leider wurde nicht geschrieben, ob die letzte Versicherung eine private oder gesetzliche war.
War es eine gesetzliche, dann ist man immer noch versichert (bzw. wieder seit 1.4.2007)und muss „nur“ die Beiträge nachzahlen.
War es eine private, besteht seit 1.1.2009 Versicherungspflicht in irgendeiner PKV und die muss mind. den sog BasistARIF VERSICHERN. Das Ist allerdings eine teure und schlechte Lösung, aber so ist das Gesetz.
Geringfügig beschäftigt heißt 400 EUR ? Dann ist die Frau auch nicht krankenversichert. Wie alt ist sie ?
habe versucht bei priv. als auch gesetzl. KV unterzukommen, bin aber überall abgelehnt worden.
Die letzte KV, egal ob gesetzlich doer privat muß aufnehmen (gegen Nachzzahlung der Beiträge).
Was kann ich tun?
Raussuchen wo die letzte KV bestanden hat.
Ich bin verheiratet und meine Frau ist geringfügig beschäftigt.
Dann wollen wir hoffen, dass die letzte Versicherung eine gesetzliche war.
Hallo Stefanie,
aus Ihrer Schilderung werde ich nicht schlau.
Wenn Sie seit November 2010 im Angestelltenverhältnis sind, bekommen Sie doch auch von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung. Haben Sie sich evt. auch diesen Zuschuss erschwindelt?
Bitte teilen Sie noch mit, bei welcher Krankenversicherung Sie zuletzt versichert waren.
Beste Grüße!
Hallo,
auch hier gilr meines Erachtens nach FAQ. 1129 nicht beachtet.
Abhängig beschäftigt ?? - wie geht das denn ohne Krankenkversicherung ??
Gruss
Czauderna
Den Arbeitgeberzuschuss gibts nur bei Vorlage einer Bescheinigung von PKV oder GKV (falls dorthin nicht vom AG gezahlt wird). Die allgemeine Versicherungspflicht muss der AG nicht überwachen.