Hallo,
mein Freund (23J) kommt aus Kanada und ist nun seit 2 jahren hier. Die kanadische Krankenversicherung gilt nur bis zu einem Aufenthalt im Ausland von einem Jahr.
Also ist er nicht mehr versichert.
Er ist in Deutschland geboren, er war Deutscher Staatsbuerger bis 1997, seine Grosseltern sind Deutsche (ich weiss nicht ob das alles von Relevanz ist, ich schreibe es einfach mal).
Er braucht dringend eine Krankenversicherung. Eine Arbeit hat er nicht, er macht ein Praktikum. Sein Vater lebt seit 40 Jahren in Deutschland, ist aber Peruaner (mit einer deutschen Frau verheiratet).
Mich interessiert, ob es fuer ihn irgendwie moeglich ist, sich ueber seinen Vater zu versichern.
Fuer Informationen waere ich sehr dankbar :o)
jima
Hallo Jima,
was macht er denn für ein Praktikum? Bekommt er dafür Geld bzw. ist in einem Angestelltenverhältnis?
Ansonsten ist es normalerweise auch kein Problem über den ausländischen Versicherer einen weitergehenden Schutz zu vereinbaren. Amerikanische Versicherer sind da deutlich flexibler, als die unseren.
Er kann ja mal bei der AIG, ACE oder Chubb anfragen.
Gruß
Marco
hallo Jima,
sollte es mit der Praktikumarbeit und der von Marco (zwischen den Zeilen) erwähnte Pflichtversicherung nicht klappen, bzw. mit dem Papa, dann gibt es die Möglichkeit, sich bei der DKV (nein, ich bin kein DKV-Vertreter!!!) den TarifAS4 zuzulegen. Der kosten nicht viel (für einen Mann im Alter zwischen 20 und 24: 63,80 € und für einen mit 25 bis 29 jahren 81,62 €).Gilt bis zu 60 Monate. Inzwischen hat er bestimmt eine versicherungspflichtige Arbeit bekommen.
Grüße
Raimund
Hi,
das Problem ist, das Praktikum ist unbezahlt. Es ist auch kein Angestelltenverhaeltnis.
Er hat also praktisch kein Geld im Moment. Seine Grosseltern unterstuetzen ihn ein wenig und wohnen tut er bei mir.
Deshalb dachte ich, es waere am einfachsten und geschicktesten ihn ueber seinen Vater zu versichern, wenn das denn ginge.
Wie gesagt ist der kein deutscher Staatsbuerger, sondern nur mit einer Deutschen verheiratet.
Waere es in dem Fall ueberhaupt moeglich, dass er sich ueber seinen Vater versichern kann?
jima
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wenn der Vater (egal was er für ein Landsmann ist) Mitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann er seinen Sohn
bis zum voollendeten 23.Lebsssjahr kostenlos mitversichern,#
wenn dieser keine eigenben Einkünfte über 315,00 Euro hat.
Danach muss der Sohn aus der Familienversicherung raus
und hatt ggf. ein Beitrittsbrechtigung bei der Kasse seines
Vatgers.
Gruss
Günter
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