Krankenversicherung: Übergangsfristen

Hallo, Experten!

Ich habe eine schwierige Frage zum Thema GKV:

Mein Sohn hat nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit einen Job bei einem schweizerischen Personal-Verleiher gefunden mit der Aussicht auf Festanstellung nach 3 Monaten.
Über die Arbeitsagentur war er ja in Deutschland automatisch in der GKV versichert. In der Schweiz ist eine KV auch obligatorisch, man muß sich aber wohl selbst darum kümmern - das hat mein Sohn aber nicht getan.

Und nun hatte er einen Unfall und eine dicke Rechnung vom Krankenhaus erhalten.

In dem Zusammenhang habe ich nun von mehreren Seiten gehört, daß es beim Verlassen einer Krankenkasse noch irgendwelche Nachlauf-Fristen geben soll (3 Monate???), innerhalb derer man in der alten Versicherung noch versichert sei.

Ist das ein Märchen oder kann jemand etwas konkretes dazu sagen?

Wir sind hier ziemlich ratos und daher für jeden Tip dankbar!!!

Hallo,
ja, das ist richtig - wenn jemand bei einer Deutschen
Krankenkasse aus der Versicherungspflicht ausscheidet, dann
kann er innerhalb von drei Monaten eine freiwillige Mitgliedschaft bei
dieser Krankenkasse begründen, wenn auch alles andere passt,
also z.B. Vorversicherungszeiten erfüllt.
Wenn es also noch keine drei Monate her ist, dann sofort bei der
alten Krankenkasse melden und dort die Weiterversicherung beantragen.
Wenn diese durchgeführt ist, besteht auch vom ersten Tag der Weiterversicherung an der volle Leistungsanspruch.
Hinweis : Leistungen, die im Ausland angefallen sind, fallen nicht in jedem Falle unter diesen Leistungsanspruch, auch sollte der 1. Wohnsitz
noch in Deutschland sein.
Gruss
Czauderna