Hallo, Experten!
Ich habe eine schwierige Frage zum Thema GKV:
Mein Sohn hat nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit einen Job bei einem schweizerischen Personal-Verleiher gefunden mit der Aussicht auf Festanstellung nach 3 Monaten.
Über die Arbeitsagentur war er ja in Deutschland automatisch in der GKV versichert. In der Schweiz ist eine KV auch obligatorisch, man muß sich aber wohl selbst darum kümmern - das hat mein Sohn aber nicht getan.
Und nun hatte er einen Unfall und eine dicke Rechnung vom Krankenhaus erhalten.
In dem Zusammenhang habe ich nun von mehreren Seiten gehört, daß es beim Verlassen einer Krankenkasse noch irgendwelche Nachlauf-Fristen geben soll (3 Monate???), innerhalb derer man in der alten Versicherung noch versichert sei.
Ist das ein Märchen oder kann jemand etwas konkretes dazu sagen?
Wir sind hier ziemlich ratos und daher für jeden Tip dankbar!!!