Krankenversicherung und ALG II

Hallo,

meine Tochter (24) beendet im Juli ihre 2. Ausbildung und hat noch keinen Job gefunden.
Ab Juli ist sie somit nicht mehr in meiner Familienversicherung mitversichert.
Meine Frage: steht ihr ALG II bzw eine Versicherungsübernahme durch das Amz zu?
muss ich als Mutter meine Finanzen offen legen?
wie hoch ist mein Selbstbehalt, ich bin alleinerziehend und habe neben meiner Tochter (24)ohne jedes Einkommen, noch einen Sohn (19) der im Oktober sein Studium beginnt und für den ich Kindergeld aber keinen Unterhalt beziehe sowie eine 3 jährige Tochter inkl. Kindergeld und minimal Unterhalt.
Meine große Sorge ist, dass ich mit 1500 EUR (ohne Kindergeld) über dem Selbstbehalt liege und eine priv. Krankenversicherung für meine Tochter abschließen muss.
Bin ziemlich verzweifelt.
Danke für Eure Hilfe
Katrin

Hallo.

In jedem Fall sollte Ihre Tochter einen Antrag auf ALG II stellen. Dann ist Sie auch versichert.

Es ist duruchaus wahrscheinlich, dass Sie diesen Antrag stellen müssen, da es sich bei Ihnen um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Und ja, Sie müssen ihre Einkünfte offen legen.

LG HBaer

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einer RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo Katrin,

bitte diese Frage einen Kollegen neu stellen, bin seit gestern im Krankenhaus.

Gruss Leo

Hallo Kathrin,

na endlich mal eine Einfache Frage.:smile: Ich kann alle deine Sorgen vom Tisch wischen!

Wenn Deine Tochter eine abgeschlossene (!) Ausbildung hat bist du aus der Unterhaltsnummer komplett raus!

Das Jobcenter zahlt für sie alle Kosten. MAche einen UNterMIetvertrag mit ihr, falls Du kein ALG II Bekommst und sie noch bei dir zu hause wohnt. IHre miete ist der Anteil der gesamte Warmmiete geteilt duch die Personenzahl die bei euch wohnt. Dann bekommt sie ggf, diesen Anteil plus 364 Euro Regelsatz vom Jobcenter und Ihre Krankenkasse wird auch gezahlt! Du brauchst nichts offenlegen, falls Du nicht selbst Leistungsempfängerin bist, da Sie sich selbst versorgen kann, weil sie eine abgeschlossene Ausbildung hat und somit berechtigt ist, eine eigene BEdarfsgemeinschaft zu begründen!

Hope that Helps,

Gruß Gwenhyfar

Deine Finanzen werden durchleuchtet, wenn sie ALG2 beantragt. Der SElbstbehalt ist, glaube ich, auf 1200 erhoben worden, da bin ich aber nicht sicher. Wenn deine Tochter einen Mini Job annimmt, ist sie darüber versichert. Bei Empfang von ALG2 ist sie auch versichert. Da dein Sohn studiert, ist kein Einkommen da. Leben alle noch bei dir? Dann wird von deinem Gehalt erstmal die Miete/Heizungskosten pauschal abgerechnet. Jeder Erwachsene sollte 397 (oder ähnlich) monatlich haben, wobei alle Einkünfte berechnet werden (Kindergeld auch). Geh zum Landratsamt und lass dich beraten, dazu sind sie auch da. Schildere die Situation und sag, dass du Hilfe brauchst. Das macht andere Türen auf als wenn man reingeht und fordert. So war es 2001 bei mir.

Alles Gute,

Andi

Hallo,
tut mir leid, mit den Ansprüchen auf Hartz IV (Alg II)etc. kenne ich mich nicht so gut aus; kann deswegen hier nicht helfen.
VG
ayro

hallo,
also bei zwei ausbildungen denke ich doch dass ihr leistungen vom amt zustehen schließlich hat sie ja mit ihrem ausbildungsgehalt in die arbeitslosenversicherung eingezahlt. ansonsten kostet eine freiwillige weiterversicherung ca. 150€

Hallo Katrin,

ich denke da brauchst du dir keine Gedanken machen, denn während der Ausbildung hatte deine Tochter ein soz.vers.pflichtiges Einkommen. Aus diesem Grunde bekommt Sie kein ALG II, sondern das `normale´ ALG.
Selbst wenn sie ALG II bekommt (so denke ich), wird die KV aufgrund der KV pflicht durch das Amt übernommen.
gruß

Hallo Katrin,
für die Situation habe ich Verständnis.
Wie es aussieht lebt die Tochter zu Hause
bis 25 hersacht die sogenannte Stallpflicht das heißt sie kann selber kein Harz 4 beantragen.

Ich würde zur Krankenkasse gehen und mich dort informieren, nach ersten Anschein läuft es aber darauf hinaus das Sie sich freiwillig versichern muss. nicht privat sondern freiwillig.
Anschließend würde ich zum Amt gehen und unterstützung zum Lebensunterhalt beantrag 4 Personen und 1500 Euro reicht net hinten und nicht vorne.
Alles Gute
Rüdiger

Hallo,
bitte geben Sie mir doch eben bescheid, ob Sie noch eine Antwort benötigen, oder ob Ihnen schon weitergeholfen wurde.

Gruß Nele

Hallo Katrin,

solange Ihre Tochter unter 25 Jahre alt ist und bei Ihnen wohnt gehören sie alle (also auch die anderen Kinder) zu einer Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass der Bedarf von allen berechnet wird und dann auch das Einkommen gegenüber gestellt wird. Wenn dann weniger Einkommen als Bedarf da ist, dann werden Leistungen gewährt. Da ich die genauen individuellen Daten nicht kenne, kann ich das nicht konkreter sagen.
Zu bedenken ist auch, dass Ihr Sohn, sobald er studiert, doch bestimmt BAföG beantrage wird, was dann ist weiss ich natürlich auch nicht.

Sofern Leistungen gewährt werden, muss auch die Kranken- und Pflegeversicherung für jedes Mitglied gezahlt werden. Unproblematisch ist das in der gesetzlichen Kassen, wie es sich bei einer privaten Versicherung verhält weiss ich leider nicht so genau.

Sollte der Bedarf der gesamten Familie durch die vorhandenen Einkommen gedeckt sein, nur eine eventuell notwendige private Versicherung Ihrer Tochter nicht, dann kann dafür auch wieder ein Zuschuss beantragt werden.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen, wenn nicht, fragen Sie ruhig nochmals nach, ich helfe gerne wenn ich kann.

Gruß Nele

Hallo,

sorr, dass ich mich erst jetz melde.

wenn sie in der Ausbildung Vergütung erhalten hat, wäre sie darüber ja versicherungsfähig und kann auch Arbeitslosengeld beantragen. Auf jeden Fall arbeitslos melden, damit Rentenansprüche angemeldet werden können, dann kommt auch das Thema ALG II auf die Tagesordnung und es kann geklärt werden, ob ARGE auch die KV übernimmt.
Gruß H

Hallo,

Ihre Tochter (24) muss ALG II beantragen - wenn Sie diese Leistung bezieht (welche Voraussetzungen dafür zu Grunde liegen, kann ich Ihnne leider nicht sagen), wäre die Versicherung für ihre Tochter damit geklärt: Sie wäre über den Bezug dieser Leistungen krankenversichert.

Hat Sie keinen Anspruch, ist sie verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die sie „freiwillige Versicherung“ nennt - in Dtl. müssen sich seit 01.04.07 alle versichern: Sie kommt also nciht drumrum.

Der Kostenpunkt ist hoch: Hat Sie keinerlei Einnahmen (oder bis ca. 850 eur mtl.) beträgt der Beitrag mindestens ca. 145 eur.

Einige Familie reichen den beitragsbescheid beim ALG-II-Amt ein: manchmal entsteht genau dadruch eine ALG II Bedürftigkeit und dadurch ist der Versicherungsschutz doch gegeben.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Ihre Tochter ALG II Anspruch hat, dann müssen Sie sich über die Beitragszahlung keine Sorgen machen.