Konstellation:
Die Gesellschaft meldet den Geschäftsführer mit 410 Euro in der Gleitzohne an = der Beitrag richtet sich nach dem Gehalt.
Wenn die Gesellschaft nun weitere Angestellte hat, nach was richtet sich der Beitrag dann?
PS. Wäre bei Steuer richtig…er
…denn normalerweise kennen sich Versicherungsfachleute
bei einer solchen Frage nicht aus, sondern Steuerfachleute!
Bastett
…denn normalerweise kennen sich Versicherungsfachleute
bei einer solchen Frage nicht aus, sondern Steuerfachleute!
Was haben GKV-Beiträge mit der Steuer zu tun ? Wenn Du wenigstens Lohnbuchhalter geschrieben hättest, wäre ich auf Deiner Seite, aber Steuern und Versicherungen sind zwei Paar Schuhe.
Vermute ich richtig:
Geselschafter (zu 100 %)und angestellter Geschäftsführer sind ein und die Selbe Person? Es handelt sich um eine GMBH, GMBH & Co KG ??
Und das Ziel ist sich freiwilig GKV zu versichern (als Gesellschafter)
oder pflichtversicherter als Angestellter der obigen Gesellschaft???
Es geht hier Grundsätzlich um die Abwägung gesetzlich versichert… GKV,RV, BG usw. oder Privat was günstiger wäre???
Vermute ich richtig:
Geselschafter (zu 100 %)und angestellter Geschäftsführer sind
ein und die Selbe Person? Es handelt sich um eine GMBH, GMBH &
Co KG ??
Und das Ziel ist sich freiwilig GKV zu versichern (als
Gesellschafter)
oder pflichtversicherter als Angestellter der obigen
Gesellschaft???
Es geht hier Grundsätzlich um die Abwägung gesetzlich
versichert… GKV,RV, BG usw. oder Privat was günstiger
wäre???
Es ist ja nicht so, dass man sich aussuchen kann was günstiger ist. Das kommt auf die Beteiligung an und auf sonst gar nichts. Von einem Wahlrecht kann nicht die Rede sein.
Als Gesellschafter der gleichzeitig als Geschäftsführer angestellt ist, kann er AFAIK im Steuerrecht als Angestellter gelten. In der KV hingegen ist er als Geselschafter-Geschäftsführer mit 100% Beteiligung versicherungsfrei, da er als Selbständiger gilt. Die „neuen“ Ltd’s sind ja rechtlich AFAIK GmbH’s gelichgestellt.
Er wird mit 410,- EUR also nicht KV-pflichtig, da er als hauptebruflich Selbständiger gilt und das in diesem Fall die KV-Pflicht ausschließt.
Eine freiwillige KV/PV in der GKV wäre somit möglich; wenn es einfach nur billig sein kann es auch die PKV sein, wobei man den Schritt gut überlegen sollte, da eine Rückkehr in die GKV nicht immer leicht ist.
Sollte der GF als vers.pflichtiger Arb.nehmer (AN) angemeldet werden, prüft die Rentenversicherung, ob es sich tatsächlich um eine Vers.pflicht oder um Vers.freiheit als Geselschafter-Geschäftsführer ahndelt.
Andere AN werden als solche vers.pflichtig (außer geringfügig entlohnte AN) und werden normal bei der Krankenkasse in allen 4 Zweigen angemeldet.
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Dann suchen Sie sich einen kompetenten Berater!!! der mit Ihnen zusammen die 2. Wege genau mit allen vor & Nachteilen durchgeht.
Pauschal werden Sie hier keine für Sie passende Lösung bekommen.
Das Thema ist viel zu komplex. Und hier geht es auch schon in die Richtung der Betriebsberatung.
Und natürlich hat man gesetzliche Vorschriften zu befolgen… und zum Thema Wahlrecht! Natürlich kann ein Selbsständiger (Gesellschafter / Inhaber) sich freiwillig versichern z.B. GKV! Genau wie in der BG.
Entscheidend ist hier das Rechtsverhältniss! Und wie gesagt ein sehr komplexes Thema und wenn man nicht ganz genau aufpasst, viel Geld verlieren kann.
Mfg Sven Stöffler
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