Krankenversicherung und der 42 Tag?

Hallo,

weiss jemand, wie der folgende Fall zu betrachten ist?

Patient wird wegen Krankheit A vom Arzt A vom 12.04 bis 23.04 krank gschrieben.
Patient wird am 23.04 wegen Krankheit B vom Arzt B vom 21.04 bis einschliesslich 04.06 krank geschrieben.

Nach dem 42 Tag erfolgt die ‚Lohnfortzahlung‘ durch die Krankenkasse.
Vom 21.04 bis 23.04 war der Patient wegen 2 Krankheiten krank geschrieben.

Diese 3 Tage sind genau die 3 Tage, die über die 42 Tage hinaus gehen
und wo eine ‚Lohnfortzahlung‘ durch die Krankenkasse zu geschehen hätte.

Wie muss so ein Fall behandelt werden?

Danke für Rat!

Hallo,
es handelt sich hier um eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit, deshalöb zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab dem 43. Tag bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit.
Gruss
Czauderna

Falsch!
hallo,
das ist definitiv falsch und sowohl von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber bestätigt.

grüße

Wie läuft das denn hier?
Hallo,
Fragesteller weiss noch was, schreibts im Ausgangsposting nicht, um dem Antwortgeber ein „Falsch“ um die Ohren zu hauen?
Wie wäre es denn, alle Informationen vorzulegen, z.B. mit welcher Begründung Arbeitgeber und Sachbearbeiter der Krankenkasse das so sehen? Wer weiss, vielleicht sieht´s dann anders aus,
Gruß
Andreas

das ist definitiv falsch und sowohl von der Krankenkasse und

Ich würde eher Günther glauben, als dem Typen von Deiner KK. Falls Du es nicht gemerkt hast: Günther arbeitet auch für eine KK und ist absoluter Vollprofi.

hallo,

wusste ich nicht, dass er ein Profi ist und will ich auch keinesfalls bezweifeln!

Mit dem Falsch, war vielleicht auch etwas ‚tollpatschig‘ von mir!
Sorry Günther!

Mein Arbeitgeber und die Krankenkasse haben das so formuliert.
Daher komme ich gerade vom Arzt, der mir das bescheinigt hat.

Aber ich frage da sicher noch einmal nach…

Grüße

Hallo,
ich habe so geantwortet wie der Fall geschildert wurde.
Eine Au-Bescheinigung lag bis zum 23.0.4. vor wegen Krankenheit A.-
An diesem 23.04. bescheinigte der Arzt dass aufgrund einer hinzugetretenen Erkrankung ab dem 21.04. (zwei Tage rückwirkend - das darf er) weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Es liegt somit eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vor.
Anders wäre es gewesen wenn der Arzt eine neue AU-Meldung am 24.04. ab dem 24.04. ausgestellt hätte. Hier könnte die Kasse argumentieren dass Krankheit A mit dem 23.04. beendet war und Krankeit B erst ab dem 24.04.
Arbeitsunfähigkeit auslösen würde. Demnach muesste tatsächlich der Arbeitgeber erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Ich hatte einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren gehabt, allerdings wurde da wegen Krankheit A bereits Krankengeld bezogen.
Ich würde in diesem, geschilderten Fall die Krankenkasse auf den Aspekt der hinzugetretenen Erkrankung hinweisen und das in einem persönlichen Gespräöch abklären.
Gruss
Czauderna

Danke nochmal!

Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, will der jetzt eine Bescheinigung vom Arzt haben, dass die erste Krankmeldung eine andere Ursache hatte, als die zweite Krankmeldung.
Das deutet für mich genau darauf hin, was du schreibst.

Jetzt mache ich mir alledings Gedanken,

  1. dass der Arbeitgeber das Ganze anders sehen könnte, als die Krankenversicherung (privat)
    und einer von beiden vielleicht nicht zahlt.

  2. die zweite Krankheit wurde ja auf den 21.04 zurückdatiert.
    Diese 3 Tage könnten jetzt genau die 3 Tage sein, die über die 6 Wochen (42 Tage) hinaus gehen und von der Krankenkasse bezahlt werden sollten?
    Verständlich?

Danke und Grüße!

hallo, ich schreibe aus der Sicht einer GKV-Kasse - nun taucht bei dir der Begriff „privat“ auf ??
Welcher Art ist denn nun deine Krankenversicherung ??
Pflichtversichert in der GKV, freiwillig versichert in der GKV oder
PKV-versichert ?
Gruss
Czauderna

sorry, dachte das macht keinen unterschied.privatversichert huk
grüße

Hallo,
doch macht es schon, zumindest was die Krankenkasse angeht muss die Zahlung von Krankentagegeld im Versicherungsvertrag geregelt sein - ich weiss nicht ob die PKV-Kasse das mit hinzugetretener Erkrankung genau so sieht wie eine GKV-Kasse. Vielleicht kann ein PKV-Experte dazu mehr sagen ??
Gruss
Czauderna