Hallo,
schöner Anlass, komische Frage: Meine Freundin und ich wollen heiraten. Momentan bin ich berufstätig und privat krankenversichert. Meine Freundin ist Studentin und pflichtversichert über eine BKK.
Was passiert wenn wir heiraten? Kann meine Freundin - dann Frau - weiterhin in Ihren studentischen Versicherung bleiben, oder muss ich sie bei mir in den PKV nehmen?
Grüße,
Ivo
Hallo!
Kann meine Freundin - dann
Frau - weiterhin in Ihren studentischen Versicherung bleiben,
oder muss ich sie bei mir in den PKV nehmen?
Prinzipiell kann sie nicht nur, sie muss auch, weil sie nach § 5 I Nr. 9 SGB V pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nebenher ist, aus eigener Erfahrung, die studentische Krankenversicherung ja auch recht günstig.
Florian.
Das gilt natürlich nur solange Sie der studentischen Pflichtversicherung unterliegt. Erststudium, maximal 14 Fachsemster, maximal bis 30 Jahre zuzüglich Ausnahmeregelungen!!
Das SGB V findest Du unter www.bmgs.de !
Thorulf Müller
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