Hallo,
wenn jemand 20 Stunden als Angestellter arbeitet und nebenbei selbstständig ist (Einkommen dadurch sogar brutto etwas mehr als durch die Angestelltentätigkeit), und diese Einkünfte nur bei der Steuer, aber nie bei der Krankenversicherung angegeben hat,
wie weit zurückgehend kann die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge nachfordern falls sie irgendwie Wind von dem Nebeneinkommen bekommt?