Krankenversicherung und Nebeneinkommen

Hallo,

wenn jemand 20 Stunden als Angestellter arbeitet und nebenbei selbstständig ist (Einkommen dadurch sogar brutto etwas mehr als durch die Angestelltentätigkeit), und diese Einkünfte nur bei der Steuer, aber nie bei der Krankenversicherung angegeben hat,

wie weit zurückgehend kann die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge nachfordern falls sie irgendwie Wind von dem Nebeneinkommen bekommt?

Hallo,
theoretisch kann so etwas bis zu 30 Jahren zurückverfolgt werden,
das aber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
In der Regel sind das maximal 4. Jahre.
Entscheiden tut dies aber letztendlich die zuständige Kasse,
bzw. kann das auch durch den RV-Träger festgestellt werden.
Gruß
Czauderna