Gerade habe ich gelesen bei der Signal Iduna BKK: Frage dazu, siehe
Ende des Berichtes:
Krankenversicherung und Neuregelungen von Hartz IV
Lückenlos krankenversichert auch ohne Arbeitslosengeld II
Die neuen Regelungen von Hartz IV führen in einigen Fällen dazu, dass
ehemalige Arbeitslosenempfänger ab dem 1. Januar 2005 keine
vergleichbare Sozialleistung mehr bekommen. Was viele nicht wissen:
Mit dem Ende des Leistungsbezugs läuft auch der
Krankenversicherungsschutz aus. Wer einige Regeln beachtet, bleibt
aber lückenlos krankenversichert.
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis zum 23.
Lebensjahr eines gesetzlich Versicherten können in der Regel die
kostenlose Familienversicherung beanspruchen. Ist eine
Familienversicherung ausgeschlossen, besteht die Möglichkeit einer
freiwilligen Krankenversicherung. Der Beitritt zur freiwilligen
Krankenversicherung ist an den Nachweis einer Vorversicherungszeit
gebunden. Diese ist erfüllt, wenn der Betreffende unmittelbar vor
dem Ausscheiden ununterbrochen 12 Monate oder in den letzten fünf
Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate gesetzlich versichert war.
Achtung: Frist wahren!
Neben der Erfüllung der Vorversicherungszeit ist es erforderlich,
dass der Krankenkasse der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach
Eintritt der Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenversicherung
angezeigt wird. Hierfür muss der Krankenversicherte selbst sorgen.
Ist die Frist abgelaufen, ist der Beitritt zur freiwilligen
Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Heißt das jetzt, wenn ich mit meinem Freund:mit dem ich schon 2 Jahre
zusammenwohne und ein Haus gekauft habe, über ihn krankenversichert
sein kann???
Meilo