Guten Morgen,
ich möchte gerne an einer FH studieren und diese verlangt dafür ein Vorpraktikum. Einen Betrieb der mir das ermöglichen möchte, habe ich schon gefunden und am 1.11. solls losgehen. Jetzt stellt sich mir aber die Frage wie das mit der Kranken- und Sozialversicherung zu handhaben ist. Habe schon einige Quellen gefunden aber in meinen Augen widersprechen die sich in einigen Punkten. Ich hab dieses Jahr mein Abi gemacht und bin noch familienversichert. Ich habe herausgefunden, dass die Versicherung von dem Einkommen abhängt. Diesbezüglich haben wir noch nichts genaues ausgemacht aber ich weiß dass ich bezahlt werde (da sollte ich mich schleunigst drum kümmern, ich weiß). Falls das noch relevant ist, das Praktikum soll 13 Wochen umfassen.
Vielen Dank im Vorraus!
MfG, Felix
bitte dort erkundigen, wo Sie bislang versichert sind (Gesetzl. oder privat).
mfG
Dr.WS
Für die Familienversicherung ist es wichtig, dass das Einkommen durchschnittlich 365,00 € im Monat nicht übersteigt. Ansonsten haben Sie Anspruch auf die Krankenversicherung der Praktikanten mit einem monatlichen beitrag von derzeit 63,38 €. In diesem Fall können Sie soviel verdienen, wie Sie möchten.
hallo felix,
der betrieb, in dem du das praktukum absolvierst, muss dich richtig „einstufen“…damit hast du selber gar nichts zu tun.
das personalbüro dort muss wissen wie sie dich bei deiner krankenkasse anzumelden haben (werkstudent, aushilfe…).
es gibt da viele möglichkeiten (aus den infos, die du sendest).
und wenn die das nicht können müssen die ihren firmenberater bei deiner krankenkasse anrufen und sich dort rat holen.
wichtig für dich: der arbeitgeber bzw. betrieb…nicht du…ist für die richtige und ordnungsgemäße anmeldung zuständig.
gruß,
nils
Hallo, da hätte ich erstmal 2 Gegenfragen. Was sagt der Arbeitgeber dazu ? Bisher gar nichts ? Er ist der Maßgebende in dem Spiel, er muss die Vorschriften kennen und richtig anwenden, sonst zahlt er.
Bist Du zu dem Zeitpunkt schon eingeschrieben ?
Unabhängig von den Antworten steht fest: Bis 400 EUR Minijob tritt keine Pflichtversicherung ein, die Familienversicherung dauert fort, weil du ja in Ausbildung bist. (Ich vermute, du bist unter 25.)
Wenn es ein Praktikum ist, das zum Studium gehört/notwendig ist, tritt auch bei (vorübergehend) höherem Einkommen keine Versicherungspflicht ein. Jedenfalls dann, wenn Du schon Student bist.
Kritisch ist es, wenn Du noch kein Student bist und jetzt zuviel verdienst… siehe z.B. http://www.lsv.de/bw/05mitgliedschaft/003_kk/05ms_kk….
mit freundlichen Grüßen
w.will
Hallo Felix,
ich als Versicherungsmakler bin eher der Fachmensch für private Krankenversicherung und kann Dir zu dem Thema nur allgemein helfen!
Ich gehe allerdings davon aus, dass Deine Familienversicherung ausreicht. Lasse Dir einfach schriftlich geben, dass der Versicherungsschutz gilt, dann beginnen die Sachbearbeiter auch wirklich mit Ihren Denkprozessen, weil sie dann mit ihren Aussagen in der Haftung sind.
Ansonsten behaupten Sachbearbeiter bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auch gene mal was!
so long
pe sturm
Hallo Felix,
also ich denke das haengt von deinem Gehalt dort ab. Wenn du mehr als 400 Euro bekommst waerst du automatisch voll Sozialversichert, bei 400 Euro oder weniger zahlt der Arbeitgeber -wenn der Arbeitnehmer GKV-versichert ist- zwar einen ganz kleinen Anteil in die GKV ein, das ist dann aber nur zusaetzlich zur Familienversicherung oder freiwilligen Versicherung oder Pflichtversicherung der Rentner oder wie auch immer derjenige versichert ist. D.h. uber einen 400 Eurojob wird keine Pflichtversicherung in der GKV begruendet, du waerst dann in deinem Fall meiner Meinung nach weiter familienversichert. Aber frag doch einfach in deinem Betrieb nach wieviel sie zahlen und wie du dann Krankenversichert sein wirst, die muessten das ja wissen!
Hallo,
bei einem Vorpraktikum gegen Entgelt besteht Versicherungspflicht in der gesamten Sozialversicherung. Dem Arbeitgeber auch einen Nachweis vorlegen, dass das Praktikum vorgeschrieben ist.
Die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen (400-Euro-Job) gelten hier nicht. Eine Familienversicherung ist nicht möglich.
Vielleicht hilft das Schaubild auf Seite 6:
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15532…
Für die Zeit des Praktikums braucht man eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Nach dem Praktikum die eigene Krankenkase informieren und die erneute Familienversicherung über die Eltern beantragen.
Gruß
RHW
Hallo Felix,
als Student bist Du grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr bei Deinen Eltern mitversichert, sollten diese GKV versichert sein. Grundsätzlich gilt dies auch für Dein Praktikum im Rahmen eines Studiums. Zusätzlich gilt, dass, wenn Du im Jahr mehr als 52 Tage arbeitest, dann wird Dein Einkommen sozialversicherungspflichtig, wenn die Dauer größer als 52 Tage anhält. Ob Du durch das Praktikum wirklich versicherungspflichtig wirst, teilt Dir exakt das Personalbüro mit. Versichert bist Du ja - und da Deine Beschäftigung länger als 52 Tage anfdauert, muss eben das Unternehmen für die übersteigende Dauer Sozialversicherungsbeiträge - auch für die Krankenkasse abführen. Für Dich außer der Zahlung allerdings keine BVeränderung, da Du ja für diese paar Tage bestimmt nicht die Krankenkasse wechseln möchtest. Du teilst dem Unternehmen einfach Deine Krankenkasse mit und der Betrieb führt die Beiträge ab.
Viel Erfolg!
Grüße
Steffen
Krankenversicherungbeiträge
Guten Morgen,
verdienen Sie in Ihrem vorgeschriebenem Vorpraktikum Arbeitsentgelt (egal wie hoch), werden Sie wie ein Beschäftigter angemeldet und versichert, d. h. Sie fallen aus der Familienversicherung und werden in allen 4 Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig und der Arbeitgeber führt für Sie die Beiträge ab.
Viele Grüße
Spatzl
Hallo Felix,
wenn es sich um ein vorgeschriebenes Vorpraktikum handelt, besteht Versicherungspflicht, auch wenn der Verdienst unter 400 € liegt. Dies entscheidet der Arbeitgeber und meldet Dich bei einer von Dir gewählten gesetzlichen Krankenkasse an. Sollte kein Entgelt gezahlt werden, bist Du weiter familienversichert. Der Arbeitgeber zahlt aber Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Handelt es sich um kein vorgeschriebenes Vorpraktikum, wird die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich wie jede andere Beschäftigung bewertet, d.h. bei einem Verdienst über 400 € besteht ebenfalls Versicherungspflicht. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Also bitte mit dem Personal- bzw. Lohnbüro Deines Arbeitgebers reden.
Mit freundlichen Grüßen
G. Neupert