Hallo,
gesetzt dem Fall, Person A ist Promotionsstudent (und als solcher immatrikuliert) und bekommt das ganze über ein Stipendium finanziert, das einkommenssteuerfrei ist.
Wird dieses Stipendium trotzdem als Bemessungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag genommen? Oder könnte Person A auch einen versicherungspflichtigen Job für 401€ im Monat annehmen, und diesen als Bemessungsgrundlage verwenden?
Grüße,
Moritz