Krankenversicherung und Stipendium

Hallo,

gesetzt dem Fall, Person A ist Promotionsstudent (und als solcher immatrikuliert) und bekommt das ganze über ein Stipendium finanziert, das einkommenssteuerfrei ist.

Wird dieses Stipendium trotzdem als Bemessungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag genommen? Oder könnte Person A auch einen versicherungspflichtigen Job für 401€ im Monat annehmen, und diesen als Bemessungsgrundlage verwenden?

Grüße,
Moritz

Hallo,

der Student ist wohl über 30 und nicht mehr versicherungspflichtig. Dann ist er freiwilliges Mitglied der GKV. In diesem Falle wird auch das Stipendium bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Da hilft ein 401 € nur dann weiter, wenn er min. 20 Std. die Woche ausgeübt wird. Dann entsteht KV-Versicherungspflicht und die Beiträge werden nur aus den Lohn berechnet.

Gruß Woko