Hallo allerseits,
sei Herr X bei der Krankenversicherung T versichert, mit ihm Frau und Kind. Nun sei es weiter so, dass Herr X künftig in der Schweiz taetig wäre und dort auch alle Einkuenfte versteuern muesste (und sich wahrscheinlich auch dort eine KV suchen müsste).
Die deutsche KV sollte nun beibehalten werden, damit Frau und Kind eine Versicherung haben.
Wie berechnen die KV in der Regel dann den Beitragssatz, wenn in D kein Einkommen erzielt wird?
Gruss
norsemanna