Krankenversicherung, VN Vollzeit im Ausland

Hallo allerseits,

sei Herr X bei der Krankenversicherung T versichert, mit ihm Frau und Kind. Nun sei es weiter so, dass Herr X künftig in der Schweiz taetig wäre und dort auch alle Einkuenfte versteuern muesste (und sich wahrscheinlich auch dort eine KV suchen müsste).

Die deutsche KV sollte nun beibehalten werden, damit Frau und Kind eine Versicherung haben.

Wie berechnen die KV in der Regel dann den Beitragssatz, wenn in D kein Einkommen erzielt wird?

Gruss
norsemanna

Hallo,

Hallo allerseits,

sei Herr X bei der Krankenversicherung T versichert, mit ihm
Frau und Kind. Nun sei es weiter so, dass Herr X künftig in
der Schweiz taetig wäre und dort auch alle Einkuenfte
versteuern muesste (und sich wahrscheinlich auch dort eine KV
suchen müsste).

Die deutsche KV sollte nun beibehalten werden, damit Frau und
Kind eine Versicherung haben.

soll dies bedeuten, dass Herr X und seine Ehefrau sich getrennt haben ?
Warum sonst sollte eine GKV in Deutschland für Frau X beibehalten werden ?

Gruß Merger

Howdy,

soll dies bedeuten, dass Herr X und seine Ehefrau sich getrennt haben ?

nein, wo steht das denn?

Warum sonst sollte eine GKV in Deutschland für Frau X beibehalten werden ?

steht auch im Text. Man muss dort eine neue KV abschliessen, denn eine deutsche zahlt dort wohl nur, wenn man sich dort in Urlaub befindet, aber nicht wenn man sich dort „permanent“ zur Arbeit aufhaelt.

Frau und Kind bleiben für die Projektdauer in D.

Gruss
norsemanna

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand sind Frau und Kinder dann ebenfalls über die Schweizer GKV krankenversichert und dies gilt auch für Behandlungen in Deutschland.

Was beachtet werden muss, sollte man dann bei dieser GKV nachfragen.

Vielleicht hilft auch diese Internetseite weiter:

http://www.kvg.org/

Gruß Merger

Hallo, es steht zwar nirgends, aber es scheint sich um eine GKV (gesetzliche Kasse) zu handeln.

Wenn X umzieht, muss er sich eine Schweizerische Kasse suchen. Die Angehörigen können in Deutschland freiwillig weiter versichert bleiben, der Beitrag richtet sich grob nach seinem halben Einkommen (wo er das erzielt, interessiert nicht).

Wenn er nicht mit Hauptwohnsitz umzieht, also Grenzgänger ist, muss sich nichts ändern. Er kann weiter in Deutschland wie bisher in der GKV bleiben zum Beitrag der seinem vollen Einkommen entspricht. Er könnte auch mit Familie in der deutschen PKV bleiben, wenn es denn eine war.

Für Grenzgänger gibt es noch eine Reihe anderer Möglichkeiten, aber Vorsicht !

Gruss

Barmer

Ja, das ist eine der Möglichkeiten. Aber für Familien wäre die deutsche GKV wahrscheinlich günstiger.

Gruss

Barmer

Howdy,

GKV (gesetzliche Kasse) zu handeln.
Er könnte auch mit Familie in der
deutschen PKV bleiben, wenn es denn eine war.

Oh, … seit wann gibt es denn in der PKV die Option, Frau und Kind zu einem (akzeptablen) Preis mitzuversichern. Bisher musste man dort doch alle einzelnd versichern… Ja, die Frage ging um die GKV.

Wenn X umzieht, muss er sich eine Schweizerische Kasse suchen.
Die Angehörigen können in Deutschland freiwillig weiter
versichert bleiben, der Beitrag richtet sich grob nach seinem
halben Einkommen (wo er das erzielt, interessiert nicht).

was dann aber wohl bedeuten wuerde, dass X (halbes Einkommen oder nicht) sowohl in der Schweiz (zwangsweise) wie auch in D eine „volle“ Versicherung bezahlen müsste.

Wenn er nicht mit Hauptwohnsitz umzieht, also Grenzgänger ist,

nein, kein Grenzgänger. Familie von X würde dann 600km entfernt leben.

Gruss
norsemanna

PS Soll dein Nick bedeuten, dass du fuer diese GKV arbeitest?

Hi,

Was beachtet werden muss, sollte man dann bei dieser GKV
nachfragen.

na, dann schaun wir mal, wie schnell die Schweizer sind …

Gruss
norsemanna

Hallo,

Grenzgänger heisst nicht, dass man um die Ecke wohnt. Es reicht, wenn man regelmäßig, mind. alle 2 Wochen, nach Hause fährt.In den neuen Bundesländern gibt es schon viele davon. Man muss nur in der CH mit dem Arbeitgeber den Status Grenzgänger klarmachen.

Sonst müßte er, richtig, in der CH eine volle Versicherung für sich und in Deutschland eine für den Rest der Familie bezahlen. Und mit der Kasse klären, dass die Kinder auch im Beitrag der Frau enthalten sind, obwohl er mehr verdient. Oder die Familie muss auch in der CH versichert werden. Das ist aber fast wie in der PKV: jeder hat seinen eigenen Beitrag.

Nein, mit der der BEK habe ich nichts zu tun, das ist eine geographische Bezeichnung.

Viel Glück

Barmer

Howdy,

Man muss nur in der CH mit dem Arbeitgeber den Status
Grenzgänger klarmachen.

Problem dabei dann nur, dass Herr X keinen Arbeitgeber hat, sondern nur einen Auftraggeber, da er selbständig ist. Aber vielleicht regelt ja auch der Auftraggeber da das eine oder andere.

die Familie muss auch in der CH versichert werden. Das ist
aber fast wie in der PKV: jeder hat seinen eigenen Beitrag.

schaun wir mal, was die Schweizer schreiben (siehe unten).

Gruss
norsemanna