Krankenversicherung von Beamten bei Freistellung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Kann eine Beamtin, die auch nach der gesetzlichen Elternzeit zur Kinderbetreuung zu Hause bleibt (für die Zeit frei gestellt) und dadurch kein eigenes Einkommen hat, für die Dauer der Freistellung in der gesetzlichen Versicherung Ihres Ehemannes (kein Beamter, bei dem auch das Kind versichert ist) mitversichert werden? Oder MUSS sie zwangsläufig privat versichert sein und irgendwie die Beiträge gezahlt werden? Ich habe mal gehört, dass Beamte privat versichert sein müssen, bei meiner Suche aber schon einige Beiträge gesehen, wo das als falsch dargestellt wurde.

Freue mich über erleuchtende Antworten.

Gruß
Taz

Hallo,

der Familienhilfeanspruch für eine Beamtin ist nur während der Fristen n. d. MuSchG und der anschliessenden Elternzeit ausgeschlossen (§ 10 Abs. 1 Satz 4 SGB V), wenn sie selbst nicht vorher in der GKV war. In dieser Zeit besteht in der Regel ja noch der Beihilfeanspruch und die PKV.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Nach der Elternzeit, in der die Beamtin aus familiären Gründen beurlaubt ist, entfällt der Beihilfeanspruch. Es besteht ein Familienhilfeanspruch in der GKV des Ehemannes.
Allerdings sollte man die PKV-Beihilfetarife als Anwartschaft weiterführen, wenn man später wieder in den aktiven Dienst zurück will.

Gruß Woko

Hallo,

vielen Dank für die Antwort :smile:

Gruß
Taz