Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Kann eine Beamtin, die auch nach der gesetzlichen Elternzeit zur Kinderbetreuung zu Hause bleibt (für die Zeit frei gestellt) und dadurch kein eigenes Einkommen hat, für die Dauer der Freistellung in der gesetzlichen Versicherung Ihres Ehemannes (kein Beamter, bei dem auch das Kind versichert ist) mitversichert werden? Oder MUSS sie zwangsläufig privat versichert sein und irgendwie die Beiträge gezahlt werden? Ich habe mal gehört, dass Beamte privat versichert sein müssen, bei meiner Suche aber schon einige Beiträge gesehen, wo das als falsch dargestellt wurde.
Freue mich über erleuchtende Antworten.
Gruß
Taz