Hallo,
folgende Situation.
Ein Normalverdiener. Freundin studiert. Da Sie über 30 ist, bekommt Sie keine studentische Krankenversicherung mehr. Sie ist nun freiwillig Krankenversichert (+Pflege). Das kostet gut 144,- € im Monat.
Als Bafög-Zuschuss erhält Sie aber nur gut 73 € für die Krankenversicherung (+Pflege). Die Differenz übernimmt der Normalverdiener, da das Bafög ja für andere Zwecke bestimmt ist.
Kann diese Differenz bei der Steuererklärung unter dem Punkt: „Unterstützung Bedürftiger“ geltend gemacht werden?
Oder gibt es eine andere Stelle in der Steuererklärung wo das angeben werden kann?
Vielen Dank!