Krankenversicherung: Von Privat in Gesetzliche

Guten Tag und vielen Dank fürs Lesen,
habe folgende Frage zur Krankenversicherung:

War seit einigen Jahren privat versichert.
Anfang des Jahres hatte mein Arbeitgeber prognostiziert, dass ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle und ich musste in die GKV wechseln.
Jetzt Ende des Jahres könnte es doch noch sein, dass ich die Beitragsbemessungsgrenze überschreite.
Was würde dann passieren, müsste ich dann doch in der PKV bleiben bzw. zurück ?

Frag bei deiner jetzigen Kasse nach. Falls diese dir keine befriedigende Antwort geben kann, dann melde dich wieder.

Hallo,

Sie können selbstverständlich auch in der gesetzl. Krankenversicherung bleiben.

Hallo,

Sie können selbstverständlich auch in der gesetzl.
Krankenversicherung bleiben.

Im Moment ja, aber was ist wenn mein Arbeitgeber durch einen
Sozialversicherungsprüfer in Zukunft geprüft wird ?

Sie meinen, was wäre wenn die Prüfung ist, wenn Sie die Beitrbemgrenze wieder
überschreiten??

Sie meinen, was wäre wenn die Prüfung ist, wenn Sie die
Beitrbemgrenze wieder
überschreiten??

Nach dem Gesetz muss man in die GKV wenn man die Grenze unterschreitet, dies
hat mein AG prognostiziert und ich wechselte in die GKV.
Jetzt sieht es aber so aus als ob ich die Grenze doch überschreite (im gleichen Jahr),
also hätte ich nach dem Gesetz nicht in die GKV wechseln können, bin aber drin.
Die Frage ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Prüfer feststellt, dass ich in die
GKV gewechselt bin, nach dem Gesetz aber eigentlich nicht wechseln hätte können ?

Hallo maces 104,

bei Ihrer Frage ist mir nicht klar, ob Sie jetzt in der GKV sind oder noch in der PKV. Gleichwohl ist die Rechtslage folgende:

Sind Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in d r e i aufeinander folgenden Kalenderjahren, haben Sie die Möglichkeit in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Sie können aber auch als sog. „Freiwilliges Mitglied“ Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortsetzen. Der Beitrag berechnet sich dann aus der Höchstjahresarbeitsentgeltgrenze (z.Zt. 3750,–€).

Sollten Sie also Anfang des Jahres in die GKV gegangen sein, hat ein einmaliges Überschreiten keine Auswirkungen. Sie können nicht in die PKV zurück. Sollten Sie noch in der PKV sein, können Sie dort natürlich bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neupert