Eine kurze Frage:
Ich wechsle nach 8 Jahren Selbständigkeit mit privater Krankenversicherung in ein Angestelltenverhältnis und liege dort über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze!
Kann ich mich nach der derzeitigen rechtlichen Situation noch freiwillig gesetzlich versichern oder muss ich weiter privatversichert bleiben?
(1) Der Versicherung können beitreten
1.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; …
Das sieht also schlecht aus, für die Rückkehr in die GKV bzw. FKV.
eigentlich bist du versicherungfrei von Seiten der GKV auf Grund deines Einkommens.
Da der Arbeitgeber die Hälfte hierzu bezahlt, nur in Grenzen, kannst du hierdurch gleich deinen Versicherungsschutz optimal anpassen. Wäre nen Vorteil…oder willst du etwa zurück in die GKV???
Hallo,
so wie ich das sehe ist ein Verbleib in der PKV vorgeschrieben. Nur wenn dauerhaft (min 1 Jahr) der Erwerb unter der Pflichverscherungsgrenze liegt, (Weihnachtsgeld, Bonis etc. dazurechnen!)
kann wieder in die GKV zurück gewechselt werden…
Wie schaut es mit einer kurzen Arbeitslosigkeit aus?
Ich habe hierüber verschiedene Aussagen gehört. Die einen sagen, das ginge (direkt wieder automatisch in der GKV, auch ohne Arbeitslosengeldanspruch, wie es ja für viele Selbständige sein wird), die anderen sagen, daß das nicht ohne weiteres ginge, auch für Leute deutlich unter 50 Jahre.
(Ich habe sogar gehört, wenn man aus der Selbständigkeit in das Angestelltendasein zurückgeht, wird man automatisch wieder gesetzlich versichert (auch, wenn man über 50k€ verdient). Aber das ist so nicht richtig?! Würde ja auch den bisherigen Aussagen widersprechen.)