Krankenversicherung während Erziehungszeit

Liebe/-r Experte/-in,

eine Bekannte hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 16.07.2008 (Verlängerung inbegriffen). Am 19.03.2008 hat sie ein Kind bekommen. Sie hat bis 19.01.2010 Elterngeld bekommen (Verlängerung auf 2 Jahre) und bis 19.07.2010 das anschließende Landeserziehunsggeld.

Seit ca. 1 Jahr arbeitet sie auf 400€-Basis wieder bei diesem AG. Nun wurde ihr gekündigt zum Januar 2011. Bei der Kündigung kam auf, dass sie angeblich seit Juli nicht mehr Krankenversichert sei (woher die Chefin diese Info hat, wusste die Bekannte jetzt auch nicht). Kann das sein? Nach der Geburt ihres Kindes hat sie die vollen 3 Jahre bei ihrem Arbeitgeber beantragt (wass allerdings Käse ist wg. der Befristung, oder?)

Meine Fragen:
1.) Kann es sein das sie WIRKLICH nicht mehr krankenversichert ist?
2.) Ist man in der Erziehungszeit 3 Jahre lang auf jeden Fall krankenversichert auch bei einem ehemals befristeten Arbeitsverhältnis?

Ihre Info dazu ist eben, dass die Krankenversicherung bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet, sobald man keine staatlichen Leistungen mehr erhält wie Elterngeld oder Landeserziehungsgeld. Stimmt das?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Mühe. Meine Freundin ist deshalb gerade sehr aufgewühlt, weil sie eine Nachzahlung der KK ab Juli fürchtet. Diese hat sich aber bislang noch nicht gemeldet!

Viele Grüße
Veronika

Hallo Veronika!

Aufgrund Deiner verwendeten Begriffe vermute ich, Deine Frage bezieht sich auf die deutsche Krankenversicherung. Dabei kann ich Dir leider nicht weiter helfen, da ich nur die Rechtslage für Österreich kenne.

LG, Hannes

Liebe Veronika,

die Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung ist bei befristeten versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bzw. in Situationen ohne Beschäftigung an den Bezug von Geldleistungen - in diesem Fall des Erziehungsgeldes - gekoppelt. Mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ende des Leistungsbezuges entfällt leider auch der Anspruch auf beitragsfreie Weiterversicherung.

Wie alt ist denn Deine Freundin? Sofern Sie zzt. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sollte, hätte sie u. U. noch einen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über ihre eigenen Eltern. Allerdings nur, wenn diese selbst gesetzlich versichert sind.

Bevor alle Stricke reißen sollten, lohnt sich ggf. auch ein Gespräch mit ihrem derzeitigen Arbeitgeber. Der muss nämlich pauschale Beiträge auf das Entgelt aus dem 400 €-Job entrichten (30 %). Sofern der Verdienst nahe an die 400 €-Grenze heranreicht, wären das aktuell um die 120-130 €.

Bei geringfügiger Erhöhung des Bruttoverdienstes (gerade so über die 400 €-Marke) läge das Beschäftigungsverhältnis in der versicherungspflichtigen „Gleitzone“. Hier müsste dann der Arbeitgeber zwar die regulären Beiträge zu allen Versicherungszweigen leisten, der Arbeitgeberanteil liegt aber nur bei knapp über 20 % (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Deine Freundin müsste dann zwar ebenfalls Pflichtbeiträge entrichten, die allerdings irgendwo bei 20 bis 30 € angesiedelt wären; ansonsten käme für sie nur die freiwillige Weiterversicherung in Betracht, die aber um die 150 € monatlich kostet.

Mein Lösungsvorschlag setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber mitspielt. Dem muss man nur verständlich darlegen, dass er finanziell in der Regel nicht mehrbelastet ist. Arbeitsrechtlich wirkt es sich ebenfalls nicht negativ aus. Nur „mitspielen“ muss er.

NACH dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte Deine Freundin dann aber von sich aus auf die Krankenkasse zugehen, damit sich da keine Riesenbeträge ansammeln.

Hoffentlich kann ich Dir damit ansatzweise weiterhelfen? Gerne mehr.

Viel Erfolg.

Gruß

Frank

Hi Veronika,

ich gehe mal davon aus, dass die Freundin vor der Bavbypause unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, d.h. kein freiwilliges mitglied GKV oder privatversichert war.

zu 1. Nein, es kann nicht sein, dass Sie ab 07/10 keine KV mehr hat, wir haben seit 2 Jahren obligatorische KV-Pflicht. Aber seit dem Datum müßte sie eigentlich Beiträge zahlen, ob sie das gemacht hat, ist fraglich.
zu 2. Die KV-Pflicht hat nichts mit den 3 Jahren zu tun, „KV-Pflichtig“ sind wir alle, egal was wir tun, der Unterschied ist nur, ob es beitragsfrei (1.Jahr Elternzeit) ist oder nicht.

LG

Rainer Braungart

Hallo,
in Ihrer Schilderung sind zu Viele Fragen offen, dass ich das von hier aus nicht klären kann
Aber, ein Anruf bei Ihre (damaligen) Krankenkasse genügt, und sie haben alle Infos die brauchen.

Nur sowiel: In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Pflichtmitgliedschaft während der Elternzeit aufrecht erhalten, ohne dass aus dem Elterngeld Beiträge zu leisten sind.
Als Pflichtversicherte beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichert sind:
1.# Eltern in der Elternzeit bzw.
2. Bezieher von Elterngeld während des gesamten Zeitraums des Bezugs von Elterngeld, also auch bei „Verdoppelung“ des Auszahlungszeitraumes)

Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nicht auf weitere Einnahmen, aus denen z.B. bereits vor dem Elterngeldbezug Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten waren. Unberührt bleibt daher z.B. die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt aufgrund einer Teilzeitarbeit (über 400 Euro monatlich). Beitragsfrei für die Dauer der Elternzeit sind Pflichtmitglieder, die außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben.

Wenn eine Nachzahlung fällig werden würde (sieht aber nicht so aus) dann nicht beim Versicherten sondern beim Arbeitgeber.

Eudemos

Liebe/-r Experte/-in,

eine Bekannte hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum :16.07.2008 (Verlängerung inbegriffen). Am 19.03.2008 hat sie
ein Kind bekommen. Sie hat bis 19.01.2010 Elterngeld bekommen
(Verlängerung auf 2 Jahre) und bis 19.07.2010 das
anschließende Landeserziehunsggeld.

Seit ca. 1 Jahr arbeitet sie auf 400€-Basis wieder bei diesem AG. Nun wurde ihr gekündigt zum Januar 2011. Bei der Kündigung kam auf, dass sie angeblich seit Juli nicht mehr Krankenversichert sei (woher die Chefin diese Info hat, wusste die Bekannte jetzt auch nicht). Kann das sein? Nach der Geburt ihres Kindes hat sie die vollen 3 Jahre bei ihrem Arbeitgeber

beantragt (wass allerdings Käse ist wg. der Befristung, oder?)

Meine Fragen:
1.) Kann es sein das sie WIRKLICH nicht mehr krankenversichert ist?
2.) Ist man in der Erziehungszeit 3 Jahre lang auf jeden Fall krankenversichert auch bei einem ehemals befristeten Arbeitsverhältnis?

Ihre Info dazu ist eben, dass die Krankenversicherung bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet, sobald man keine staatlichen Leistungen mehr erhält wie Elterngeld oder Landeserziehungsgeld. Stimmt das?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Mühe. Meine Freundin ist deshalb gerade sehr aufgewühlt, weil sie eine Nachzahlung der KK ab Juli fürchtet. Diese hat sich aber bislang noch nicht gemeldet!

Viele Grüße
Veronika

Hallo,
ein befristetes Beschäftigungsverhältnis kann durch den Erziehungsurlaub nicht verlängert werden. Das sollte aber auch jedem klar sein.
Demnach endete die Krankenversicherung erst mal mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Bezug von Erziehungsgeld verlängerte dann noch die Krankenversicherung.
Was ich dann aber nicht verstehe ist: Warum hat die Bekannte nicht auf die Anfragen der Krankenkasse reagiert? Es ist für mich nicht vorstellbar, dass die Krankenkasse nicht auf das Ende der Versicherung aufmerksam gemacht hat. Einfach davon auszugehen, dass die Versicherung mit dem Erziehungsurlaub weitergeht, klappt natürlich nicht. Da wir schon einiges an Briefen ignoriert worden sein! Auch das Ende der Mitgliedschaft wird schriftlich mitgeteilt, sowie sicher auch die Rückforderung der Versicherkarte. Alles ignoriert? Nachzahlung der Beiträge kann passieren, wenn sie die Versichertenkarte einfach weiternutzt hat. Dann wir es sogar billiger sein, die Beiträge nachzuzahlen, als nachträglich die Arztrechnungen als Privatpatientin bezahlen zu müssen.
Wie Du liest, kommen von mir viele Vorwürfe. Das liegt aber auch nur daran, dass ich es immer wieder erlebe, dass man als Krankenkasse wirklich alles tut, um ein Versicherungsverhältnis zu klären, aber die Mitglieder einfach nicht auf Post oder Anrufe reagieren. Erst wenn es zu spät ist, ist das Theater groß.
Mein Tipp: Sofort und ich meine am Besten gleich Morgen, persönlich zur Krankenkasse gehen und mit „offenen Karten“ alles erklären. Vielleicht kann sie mit einer Entschuldigung nachträglich nochmal alles hinbiegen. Um eine Nachzahlung wird sie vielleicht nicht herum kommen, aber man muss sich dessen bewusst sein: derzeit steht sie ganz ohne Versicherungschutz da und kann froh sein, wenn die Krankenkasse nicht ganz auf sie als Mitglied verzichten will!!!
Gruß
Karsten

Hallo Karsten,

also deine Vorwürfe kann ich wehement zurückwerfen. Meine Freundin ist jemand, die immer alles sofort erledigt und NICHTS aufschiebt.
Sie wurde wie gesagt gekündigt, und nach dem Kündigungsgespräch kam die Frau vom Personalbüro angefetzt und sagte ihr das mit der
Krankenversicherung. Woher die Buchhalterin das wusste, ist fraglich. Meine Freundin fiel aus allen Wolken… Der AG hat anscheinend auch
gesagt das sie da irgendwas verbockt haben. Kann es sein, das der AG angeschrieben wurde?? Eher ungewöhnlich, oder?
Mir ist klar das die KK das alles schnellstmöglich regeln. Völlig verständlich!! Drum wunderts uns ja so sehr, dass meine Freundin keinen
einzigen Brief bekommen hat (BKK Mobil Oil).
Meine Meinung: Entweder der AG wurde angeschrieben, oder die KK hats ausnahmweise übersehen…
LG

Hallo,

Erziehungszeiten sind im Beitragsrecht angesiedelt und das ist leider nicht mein Thema. Es hilft aber alles nichts. Ich würde einfach mal die Krankenkasse fragen.

******************
hallo veronika,
man ist so lange beitragsfrei weiterversichert, wie man entweder erziehungszeit hat, das geht natürlich nur bei bestehendem arbeitsverhältnis, oder man erziehungsgeld bezieht. insofern ist die auskunft korrekt.
mir stellt sich jedoch eine andere frage: weshalb hat die krankenkasse nicht zeitnah das ende der mitgliedschaft angezeigt, bzw. eine freiwillige weiterversicherung angeboten? die kassen sind heute verlegen um jeden kunden, die lassen die mitgliedschaft nicht einfach so enden, dürfen sie auch garnicht mehr seit dem 01.04.2004…oder hat die dame, was durchaus üblich ist, nicht auf anfragen der kasse reagiert? einfach mal hingehen und sich beraten lassen… eine nachzahlung wird unvermeidlich sein, eine ratenzahlung jedoch verhandelbar. wovon lebt sie denn seit juli, außer von den 400 euro? bei arbeitslosengeld oder hartz 4 wäre sie automatisch pflichtversichert und das problem beseitigt.
liebe grüße
heiko

Liebe/-r Experte/-in,

eine Bekannte hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum
16.07.2008 (Verlängerung inbegriffen). Am 19.03.2008 hat sie
ein Kind bekommen. Sie hat bis 19.01.2010 Elterngeld bekommen
(Verlängerung auf 2 Jahre) und bis 19.07.2010 das
anschließende Landeserziehunsggeld.

Seit ca. 1 Jahr arbeitet sie auf 400€-Basis wieder bei diesem
AG. Nun wurde ihr gekündigt zum Januar 2011. Bei der Kündigung
kam auf, dass sie angeblich seit Juli nicht mehr
Krankenversichert sei (woher die Chefin diese Info hat, wusste
die Bekannte jetzt auch nicht). Kann das sein? Nach der Geburt
ihres Kindes hat sie die vollen 3 Jahre bei ihrem Arbeitgeber
beantragt (wass allerdings Käse ist wg. der Befristung, oder?)

Meine Fragen:
1.) Kann es sein das sie WIRKLICH nicht mehr krankenversichert
ist?

Antwort: Solange die Versicherte Mutterschaftsgeld, bzw. Elterngeld erhält ist sie auch kostenlos weiterversichert. Ein befristetes Beschäftigungsver-hältnis spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass man bei Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung) in einem Beschäftigungsverhältnis steht.

2.) Ist man in der Erziehungszeit 3 Jahre lang auf jeden Fall
krankenversichert auch bei einem ehemals befristeten
Arbeitsverhältnis?

Antwort: Ganz klar „JA“ !!! Warum sollte deshalb die Krankenkasse den Beitrag nachfordern?

Weitere Fragen gerne!

MFG
Frankie

Ihre Info dazu ist eben, dass die Krankenversicherung bei
befristeten Arbeitsverhältnissen endet, sobald man keine
staatlichen Leistungen mehr erhält wie Elterngeld oder
Landeserziehungsgeld. Stimmt das?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Mühe. Meine Freundin ist
deshalb gerade sehr aufgewühlt, weil sie eine Nachzahlung der
KK ab Juli fürchtet. Diese hat sich aber bislang noch nicht
gemeldet!

Viele Grüße
Veronika

Hallo,

dass die Versicherung mit dem Bezug der Leistung endet, stimmt so. Der Erziehungsurlaub bezieht sich nur auf das Arbeitsverhältnis. Kein Arbeitsverhältnis - kein Erziehungsurlaub!
Nachzahlung: kann passieren. Kann man in der Regel mit der Kasse vernünftig regeln (Ratenzahlung).
Also: unbedingt die Kasse kontaktieren!

Hallo Veronika,

die Beurteilung ist nicht ganz so einfach. Grundsätzlich gilt: Solange man Erziehungsgeld erhält, besteht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos weiter. Sollte das Erziehungsgeld wegfallen und man ist trotzdem weiter in der Elternzeit, besteht auch hier die Mitgliedschaft kostenlos weiter (ganz wichtig allerdings: das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht weiter - gilt also nicht ! für 400,00 € Jobs).
Wenn das Erziehungsgeld also ausläuft und man „nur“ einen 400,00 € Job hat, endet tatsächlich die Krankenversicherung zu dem Zeitpunkt, wo die (Vollzeit) Beschäftigung endete.

Wenn Ihre Freundin verheiratet ist, könnte sie dann allerdings rückwirkend in die kostenlose Familienversicherung zum Ehemann.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Bei Fragen können Sie sich gerne melden. Ansonsten wünsche ich noch eine schöne Weihnachtszeit.

Viele Grüße

Jan

halo,
das ist alles soweit korrekt gelaufen.
deine bekannte sollte sich über ihren mann familienversichern.
eine nachzahlung kann nicht komen, da hier dioe fristen für eine freiwillige versicherung abgelaufen sind.
ein sehr komplexer fall das ganze und daher ohne rechtsexperten vor ort sicherlich nicht lösbar.

gruß,
nils

Ob bei Ihrer Bekannten eine Versicherungslücke entstanden ist erfährt man am besten bei der Krankenkasse wo Ihre Bekannte versichert ist/war. Die können ihnen mit Sicherheit mehr dazu sagen. Die können auch im Computer sehen wann und weswegen sie abgeneldet wurde.

Guten Tag Veronika,
gemäß § 192 SGB V besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger so lange fort wie z.B. Erziehungsgeld bezogen wird.
Da diese Leistung am 19.07-2010 wegfiel endete auch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse(normalerweise mit Befristung beendet).
Sie kann also nur rückwirkend die freiwillige Krankenversicherung beantragen mit dem Hinweis erst jetzt Kenntnis vom Ende der Versicherung erhalten zuhaben, ggf. Stundung oder Teilzahlung der aufgelaufenen Beiträge.
Das gilt natürlich nicht wenn Sie einen Familienhilfeanspruch ggf. bei ihrem Ehemann hat.

Gruß

Harald Wesely

Moin,

  1. mit der Beendigung der Beschäftigung endete auch die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung,
    aber

  2. die Mitgliedschaft bleibt in der Krankenversicherung bei Bezug von Erziehungsgeld beitragsfrei besteh
    en,
    (( Landeserziehungsgeld ist mir nicht bekannt, bei der Kasse nachfragen ))

  3. eine gute Krankenkasse hätte über die Versicherung informiert !?!?

  4. wenn kein Bezug von Alg I oder Alg II (=Pflichtversicherung), besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der Krankenversicherung (Frist 3Monate !!!)

Fazit: s o f o r t zur Kasse !!!

mfg

Liebe Veronika.
Diese Frage ist nicht so ohne weiteres zu beantworten.
Grundsätzlich wird (zumindest in Bayern) in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtmitgliedschaft beitragsfrei weiter aufrecht erhalten, solange und soweit Elternzeit in Anspruch genommen wird oder Elterngeld bezogen wird. In dem beschriebenen Fall wäre das der 19.07.2010 gewesen.
Ein Anspruch auf Elternzeit ggü. einem Arbeitgeber setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, welches auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sein kann. Befristete Arbeitsverhältnisse beenden den Anspruch auf Elternzeit automatisch. Das wäre der 16.07.2008 gewesen.
Eine Frage ist nun, ob die geringfügige Tätigkeit den Anspruch ggü. dem Arbeitgeber wieder aufleben lässt. (Dann wäre eine Krankenversicherungspflicht wenigstens bis zu dessen Ende weiter zu bejahen.) Diese Frage kann ich Ihnen aber nicht beantworten.

Ich empfehle deshalb, dass sich ihre Bekannte direkt an ihre Krankenkasse wendet um ihren Status zu klären, weil nicht alle Krankenkassen diesen Sachverhalt gleich behandeln müssen. Außerdem würde ich eine Arbeitslosenmeldung empfehlen, soweit eine Kinderbetreuung möglich ist.

Liebe Grüße.
OpaausLeidenschaft.

hallo veronika,

bei befristeten Arbeitverhältnissen gibt es eine Besonderheit. Allerdings weis ich auf Anhieb nicht die richtige Antwort.

Ich mach mich mal schlau und schreib dir dann wieder. Ich melde mich voraussichtlich am Dienstag, da ich von Sa - Mo nicht da bin. Hoffe, das geht in Orndung, gruss peter

Hallo,

die Frage kann ich leider nicht beantworten.

Gruß
Petra

Liebe/-r Experte/-in,

eine Bekannte hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum
16.07.2008 (Verlängerung inbegriffen). Am 19.03.2008 hat sie
ein Kind bekommen. Sie hat bis 19.01.2010 Elterngeld bekommen
(Verlängerung auf 2 Jahre) und bis 19.07.2010 das
anschließende Landeserziehunsggeld.

Seit ca. 1 Jahr arbeitet sie auf 400€-Basis wieder bei diesem
AG. Nun wurde ihr gekündigt zum Januar 2011. Bei der Kündigung
kam auf, dass sie angeblich seit Juli nicht mehr
Krankenversichert sei (woher die Chefin diese Info hat, wusste
die Bekannte jetzt auch nicht). Kann das sein? Nach der Geburt
ihres Kindes hat sie die vollen 3 Jahre bei ihrem Arbeitgeber
beantragt (wass allerdings Käse ist wg. der Befristung, oder?)

Meine Fragen:
1.) Kann es sein das sie WIRKLICH nicht mehr krankenversichert
ist?
2.) Ist man in der Erziehungszeit 3 Jahre lang auf jeden Fall
krankenversichert auch bei einem ehemals befristeten
Arbeitsverhältnis?

Ihre Info dazu ist eben, dass die Krankenversicherung bei
befristeten Arbeitsverhältnissen endet, sobald man keine
staatlichen Leistungen mehr erhält wie Elterngeld oder
Landeserziehungsgeld. Stimmt das?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Mühe. Meine Freundin ist
deshalb gerade sehr aufgewühlt, weil sie eine Nachzahlung der
KK ab Juli fürchtet. Diese hat sich aber bislang noch nicht
gemeldet!

Viele Grüße
Veronika

hallo veronika, wie versprochen melde ich mich nochmal. Also pass auf. Solange du elterngeld beziehst, bist du durch den Bezug von Elterngeld kostenlos versichert (also bis 19.1.2010). Danach ist man durch den Erziehungsurlaub versichert; aber nur, wenn mann in einem Arbeitverhältnis steht. Da du in einem befristeten Arbeitsverhältnis gestanden hast, kannst du keinen Urlaub beanspruchen, da du keinen Arbeitgeber mehr hast. Also endet deine Krankenversicherung mit dem letzten Tag des Elterngeldbezuges. Ab 20.1.2010 kannst du nur noch - wenn du verheiratet bis - bei deinem Ehemann mitversichert werden oder - wenn du ledig bist und unter 23 Jahren - bei deinen Eltern mitversichert werden. Trifft dies nicht zu, musst du dich ab 20.1.10 freiwillig verichern. Der Beitrag hierfür liegt bei jeder Krankenkasse bei ca. 140 Euro im Monat.

Hoffe, dass ich ein bischen helfen konnte. Gruss peter