Krankenversicherung während unbezahlten Urlaubs

Hallo,
eine meiner Angestellten nimmt ab Juni 4 - 6 Monate unbezahlten Urlaub. Während dieser Zeit hält sie sich für 3 Monate in einem Land auf, für einen weiteren in einem anderen; den Rest verbringt sie dann evtl. noch zu Hause in Deutschland.
Wie versichert sie sich am besten?
Verschiedene Versicherer haben ihr die unterschiedlichsten Auskünfte gegeben. So z.B., daß sie für unterschiedliche Länder unterschiedliche Auslandskrankenversicherungen abschließen muß.
Was sie möchte, liste ich hier kurz auf:
sie ist 25 Jahre alt
wenn ihr im Ausland etwas passiert, möchte sie nach Deutschland transportiert werden und hier behandelt werden
eigentlich möchte sie ihre normale Krankenversicherung in Deutschland ruhen lassen und nicht weiter bezahlen
für die Zeit, die sie wieder zurück ist, aber noch nicht arbeitet, möchte sie kostengünstig krankenversichert sein
Was schlagt Ihr Experten vor?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass sie gesetzlich krankenversichert ist.
Da der unbezahlte Urlaub von vorneherein auf mehr als einen
Kalendermonat vereinbart wurde, endet die Krankenversicherungspflicht
mit dem ersten Tage des unbezahlten Urlaubs.
Sie kann sich bei ihrer Krankenkasse für diese Zeit freiwillig
versichern - der Beitrag richtet sich nach ihrem Einkommen -
hat sie in dieser Zeit kein Einkommen, muss sie fiktiv nach 797,00 €
Beitrag entrichten.
Auch wenn sie den größten Teil im Ausland verbringt, wo sich
eine Auslandkrankenversicherung (privat) in jedem Falle
empfiehlt, rate ich ihr doch auch zur freiwilligen Weiterversicherung
in Deutschland, denn was ist, wenn sie im Ausland krank wird und nach
Deutschland zurückkommt ??? - wer zahlt dann ??

Noch Fragen ? - gerne !!

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

für diesen Fall empfiehlt sich in meinen Augen der Tarif der DKV A5V (oder so ähnlich). Der leistet auch in Deutschland.
Allerdings weiß ich nicht genau, wie es ist, wenn sie zurückkommt und wieder pflichtige AN wird. Dann muss sie ja in der GKV aufgenommen werden, oder? Da gab es doch aber auch Fristen… 5 Jare?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

Allerdings weiß ich nicht genau, wie es ist, wenn sie
zurückkommt und wieder pflichtige AN wird. Dann muss sie ja in
der GKV aufgenommen werden, oder? Da gab es doch aber auch
Fristen… 5 Jare?

Soweit ich weiß, kann sie ihre normale Versicherung einfach ruhen lassen, bis sie wieder arbeitet.
Nur, wird sie wirklich nach Deutschland transportiert und hier behandelt, wenn sie im Ausland krank wird und nur eine Privatversicherung als Auslandsschutz abgeschlossen hat?
Sabine

Gruß
Marco

Hallo Sabine,

Nur, wird sie wirklich nach Deutschland transportiert und hier
behandelt, wenn sie im Ausland krank wird und nur eine
Privatversicherung als Auslandsschutz abgeschlossen hat?

Ja…
folgendes findest du in der allgemeinen Tarifbeschreibung:

Bei einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes kann der Versicherungsschutz sogar für bis zu 3 Monate auf Deutschland ausgedehnt werden.

Krankenrücktransport 100 % der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung - auch mit dem Flugzeug - aus dem Ausland.

Und in den Bedingungen sieht es so aus:

Unterbricht die versicherte Person vorübergehend – längstens für
drei Monate – den Aufenthalt im Ausland, so besteht auch für im
Inland akut eintretende Versicherungsfälle Versicherungsschutz für
Leistungen nach Nr. 4.
Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Unterbrechung des
Auslandsaufenthaltes keine Wiederausreise, so endet das
Versicherungsverhältnis spätestens drei Monate nach der
Wiedereinreise, frühestens jedoch drei Monate nach
Versicherungsbeginn.

Das es andere Versicherer ebenso machen, will ich nicht verleugnen, allerdings ist mir keiner zu diesen Konditionen bekannt.

Gruß
Marco

PS. der Tarif heißt AVL