mein Freund ist selbständig und war freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert. Er hatte dort fristgerecht gekündigt. Nun behauptet diese Krankenkasse, dass er dort auch nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterversichert ist und Beiträge zahlen muss, weil er keinen Bescheid über eine andere Krankenversicherung abgegeben hat.
Das halte ich für einen Witz - denn ich meine, er ist ja kein Pflichtversichertet und muss sich gar nicht (mal vom Risiko abgesehen) versichern, also wohl auch kaum eine solche Bescheinigung abgeben? Oder was ist wohl die gesetzliche Grundlage für eine solche Forderung?
Beiträge zahlen muss, weil er keinen Bescheid über eine andere
Krankenversicherung abgegeben hat.
Das ist völlig korrekt.
Das halte ich für einen Witz
Nein, das ist seit dem 1.4. diesen Jahres Gesetz.
Pflichtversichertet und muss sich gar nicht (mal vom Risiko
abgesehen) versichern,
Das stimmt so nicht mehr.
also wohl auch kaum eine solche Bescheinigung abgeben?
Aber klar ! Wenn Du Deine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse beenden willst, mußt Du vor ihrem Ablauf einen Nachweis erbringen, dass Du weiterhin krankenversichert (GKV oder PKV) bist.
Aber klar ! Wenn Du Deine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
beenden willst, mußt Du vor ihrem Ablauf einen Nachweis
erbringen, dass Du weiterhin krankenversichert (GKV oder PKV)
bist.
Dazu noch eine kleine Anmerkung:
Die Versicherungspflicht für Privat-Versicherte beginnt erst am 01.01.2009. Für diesen Personenkreis ist ein Nachweis also noch nicht notwendig.
Hallo,
tut mir ,leid, aber das ist so nicht richtig.
Wer seine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen
Krankenkasse kündigt muss einen Nachweis über eine Anschlussversicherung führen.
Der von Ihnen genannte Termin gilt für Personen, die bislang ohne
Versicherung waren und zuletzt einer PKV-Kasse angehört hatten.
Gruß
Czauderna
Beiträge zahlen muss, weil er keinen Bescheid über eine andere
Krankenversicherung abgegeben hat.
Das ist völlig korrekt.
Das halte ich für einen Witz
Nein, das ist seit dem 1.4. diesen Jahres Gesetz.
Im SGB 5, § 5 steht im Absatz 5: (aktuell bei bundesregierung.de nachgeschlagen)
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Daher meine Bitte: in welchem Gesetz und § steht diese Änderung, von der Sie wissen, und die ja nicht mit dem obigen zusammenpasst? Ich habe leider nichts gefunden.
Im SGB 5, § 5 steht im Absatz 5: (aktuell bei bundesregierung.de nachgeschlagen)
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Daher meine Bitte: in welchem Gesetz und § steht diese Änderung und die ja nicht mit dem obigen zusammenpasst? Ich habe leider nichts gefunden.
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht
versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig
erwerbstätig ist.
Du suchst an der falschen Stelle. Es gibt einen Passus der äußert sich zur Versicherungspflicht von gesetzlich Krankenversicherten. Wenn du jetzt privat versichert wärst, bestünde für Dich noch keine Versicherungspflicht, die kommt erst 2009. D.h. Du könnest Deine KV kündigen (2009 mußt Du dann wieder rein). Wenn Du aber jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, kannst Du aus der GKV raus, mußt aber eine Versicherungsbescheinigung einer PKV (oder anderen KK) vorlegen.
Daher meine Bitte: in welchem Gesetz und § steht diese
Frag mich nicht nach Paragraphen, das ist die Spezialität von anderen hier im Forum.
seit dem 01.04.07 gibt es in § 5 Abs. 1 auch noch eine Nr. 13. Diese betrifft in diesem Fall die genannte Person!
§ 5 Abs. 5 SGB V nennt die Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 nicht, so dass eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit dieser neugeschaffenen Versicherungspflicht nicht widerspricht.