Hallo liebes Forum,
ich bin neu und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich bin bei der TK als Student versichert. Nun bin ich seit 1.11.06 freiberuflicher Grafiker, verdiene aber nur wenig, da es bekanntlich in dieser Branche schwer ist, Fuss zu fassen. Trotzdem: Ich muss doch nun aus meiner bisherigen Versicherung raus, oder?
Kommen da Nachzahlungsforderungen auf mich zu? Ich gebe zu, ich hätte mich sicher sofort darum kümmern müssen, als mein Studium beendet war, aber ich habe einfach nicht daran gedacht (und mich später auch gewundert, dass die Versicherung sich nicht meldet. die ja über die Dauer meines Studiums informiert war).
Wie gehe ich das jetzt am besten an? Melde ich mich bei der TK und „gestehe“, oder kündige ich einfach? Und was für eine Krankenversicherung kommt für mich als Freiberufler in Frage? Künstlersozialkasse?
Mein Hauptproblem ist, dass ich aber ja eine neue Krankenversicherung brauche, mir aber die Gebühren von mehreren Hundert Euro im Monat nicht leisten kann (ich verdiene zur Zeit gerade mal 750 Euro Brutto). Eigentlich mag ich die TK, aber ich weiss nun so gar nicht, wie ich das alles handhaben soll.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir Tipps geben könntet.
j.
Hallo,
das wird erstmal schwierig werden - klar, grundsätzlich weiss die
Kasse wann ein Studium endet, aber sie wird erst dann tätig, wenn
entweder die 14. Fachsemester abgelaufen sind oder das 30. Lebensjahr
vollendet wurde. Ansonsten nur, wenn die UNI die Ematrikulation
schriftlich mitteilt - das ist wohl in diesem Falle unterblieben.
Ab dem November wird nun eine freiwillige Versicherung erforderlich werden - wenn die TK. nicht auf hauptberufliche Selbständigkeit
erkennt, musst Du mit einem Beitrag von ca. 120,00 € )incl. Pflegeversicherung rechnen. Selbstverständlich musst Du dich nicht freiwillig weiterversicheren, wäre aber angeraten - ggf. alternativ
in der PKV. Spätestens zum 01.04.2007 musst aber auf jeden Fall eine
Krankenversicherung haben und das wäre grundsätzlich die TK.
Gruss
Czauderna
Hallo!
Vielen Dank für die flinke Antwort! 
Ich sollte mich also einfach direkt selber bei der TK melden, richtig?
Ein weiteres Problem, das ich nicht bedacht habe, ist, dass ich nicht an einer staatichen Uni studiert habe. D.h., ich war an einer staatlichen Uni, 1-2 Semester, und habe dann eine Ausbildung begonnen. Jemand sagte mir, die KV würde sicher eine Exmatrikulation sehen wollen, sowas habe ich aber gar nicht…
Wir das Probleme geben?
Kann ich so einfach die Tk anrufen/ denen schreiben, oder sollte ich bestimmte Informationen, ich sag mal, weglassen?
Ich möchte mich ja nicht um die Verantwortung schummeln.
Danke!
Hallo,
Moment mal - was war denn nun die letzte Versicherung - eine
studentische Pflichtversicherung, eine freiwilliger Versicherung
oder eine Pflichtversicherung als Auszubildender oder einer
freiwilliger Versicherung als sonstiger Schüler ??
Gruss
Czauderna
Hallo,
nach meiner Meinung ist die einfachste Methode:
-
Wende dich an die Künstlersozialkasse und lasse prüfen ob du versicherungspflichtig bist
-
INformiere deine Kasse dass du nicht mehr deinem „Studium?“ nachgehst sondern selbständig bist und die Versicherungspflicht durch die Künstlersozialkasse prüfen lässt.
Weise in diesem Zusammenhang gleich die Höhe deiner Einkünfte zwecks Beitragseinstufung nach. Kann mir kaum vorstellen dass du als nebenberuflich selbständig angesehen wirst - es sei denn du verfügst noch über andere Einkünfte.
Wirst wahrscheinlich erstmal Beiträge nachzahlen müssen (z.B. wenn du bisher den Studentenbeitrag gezahlt hast). Aber je länger du wartest, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass deine Krankenkasse nicht so freundlich auf deine unterbliebene Mitteilung reagiert.
Andi
Vielen vielen Dank,
ich werde mich direkt daran setzen und diese Schritte so gehen.
Hoffentlich komm ich noch mit einem blauen Auge davon…
Danke für die gute Hilfe!
j.
Hmm… weiss ich nicht. Ich bin nach der Schule auf Drängen meiner Mutter, die nicht mehr so direkt mit meiner KV zu tun haben wollte, in die gesetzliche gegangen (TK). Ich denke, das war und ist eine Pflichtversicherung für Studenten. Man muss doch Pflichtversichert sein?
Ich habe seither nie weiter darüber nachgedacht, weil es halt einfach lief.
Meinen Studienfach- bzw. Hochschulwechsel habe ich meines Wissens dort nie anmelden (müssen) bzw. als Anmeldepflichtig angesehen…
Ändert das was elementares?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ja, das ist sehr wichtig, denn wenn es sich zuletzt um eine freiwillige
Versicherung gehandelt hat dann ist eine Beendigung nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich wogegen bei ende der Versicherungspflicht
die Mitgliedschaft nach geltendem Recht kraft Gesetz endet wenn von der
freiwilligen Weiterversicherung kein Gebrauch gemacht wird.
Gruss
Czauderna
Hm… Also ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen, ich denke, ich bin pflichtversichert als Student. Zumindest bin ich damals aus der Versicherung über meine Mutter raus und in die TK rein… da ich ja krankenversichert sein muss.
Wo kann ich denn ersehen, ob ich Pflicht- oder freiwillig versichert bin?
Ansonsten würde ich jetzt die Schritte, die Andi vorgeschlagen hat, gehen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wo kann ich denn ersehen, ob ich Pflicht- oder freiwillig
versichert bin?
Als freiwilliges Mitglied musst du einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gestellt haben und hast als Antwort einen entsprechenden „Begrüßungsbrief“ mit Angabe des „freiwilligen KV- und PV-Beitrag“ erhalten.
Wenn du das nicht eindeutig aus deinen Unterlagen ersehen kannst, dann ruf doch einfach mal bei deiner Kasse an und frag nach. Wir freuen uns über jeden Anruf
. Selbst wenn es nur um die Frage geht: „Sagen Sie mal bin ich eigentlich freiwilliges Mitglied oder pflichtversichert?!“.
Wären ja sonst arbeitslos
.
Andi
so also ich habe nachgesehen und ich bin pfllichtversichert.
Was ist also zu tun?
Kann ich so einfach kündigen ohne Angaben von Gründen?
Danke!
Hallo,
endet die Versicherungspflicht ist keine extra Kündigung zum Ende
der Versicherungspflicht erforderlich (derzeit geltendes Recht)
Die Mitgliedschaft endet kraft Gesetz.
Wenn das neue Recht in kraft tritt, muss ab dem 01.04.2007 wieder
eine Krankenversicherung bestehen, wenn dies nicht der Fall ist,
besteht Versicherungspflicht bei der letzten Kasse.
Gruss
Czauderna
so also ich habe nachgesehen und ich bin pfllichtversichert.
Was ist also zu tun?
Kann ich so einfach kündigen ohne Angaben von Gründen?
Danke!
so also ich habe nachgesehen und ich bin pfllichtversichert.
Was ist also zu tun?
Kann ich so einfach kündigen ohne Angaben von Gründen?
Danke!
Okay,
die Mitgliedschaft als pflichtversicherter Student endet grundsätzlich 1 Monat nach Ende des Semesters
guck hier (Absatz 9):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html
Allerdings kann es sein, dass ab Beginn einer selbständigen Tätigkeit aufgrund § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V i.V.m. § 5 abs. 5 SGB V keine Versicherungspflicht mehr vorliegt - also die Mitgliedschaft früher endet - nämlich ab Aufnahme der slebständigen Tätigkeit.
guck hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
wenn man Künstler ist, wird man als selbständiger nach dem KSVG kranken- und pflegeversichert
guck hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/BJNR007050981…
Die Höhe der Beiträge wird nach dem geschätzten Einkommen von der Künstlersozialkasse festgelegt. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer freiwilligen Mitgliedschaft.
also wie gehabt:
-
bei Künstlersozialkasse Versicherungspflicht feststellen lassen
-
und gleichzeitig bei KK melden und Fall schildern, darauf hinweisen dass Antrag bei KSK gestellt wird/ wurde.
Das ist meine Meinung
.
andi
Hallo Ihr Beiden,
vielen vielen Dank für diese qualifizierte Hilfe! Das ist ja wirklich toll.
Ich habe mich nun bei der Künstlersozialkasse gemeldet und lasse meine Versicherungspflicht dort prüfen.
Nun bin ich aber doch verwirrt, was mit meiner bisherigen KV zu tun ist.
Sollte ich einfach abwarten, bis die versicherungspflicht endet (und ist das automatisch am 1.4?) und mich ab dem 1.4. bei der Künstlersozialkasse versichern?
Mein Rätselraten bezieht sich vor allem darauf, ob und wann die TK meine Pflichtversicherung beenden wird. Ich werde im April 27, ist das ein „Grenzdatum“? Denn studieren tue ich ja schon länger nicht mehr.
Oder melde ich mich jetzt doch bei der TK, schildere meinen Fall und „kündige“?
Entschuldigt, wenn ich immer wieder dasselbe frage,aber für mich ist da wirklich eine schwer zu einschätzende Sache, bei der ich Angst habe, gravierende Fehler zu machen.
Danke!!!
j.