Krankenversicherung, wenn ich in Rente gehe

Ich bin im Vorruhestand und schon seid längere Zeit in Süd-Ost-Asien unterwegs.
Vor ca. zwei Jahren habe ich die AOK (bei der ich freiwillig krankenversichert, im Vorruhestand, ein Monatsbeitrag von ca. 450 € gezahlt habe) gebeten, mich für die Zeit in Asien beitragsfrei zu stellen, da die AOK mir in Asien überhaupt nichts nützt.
Die AOK hat das leider abgelehnt (schade). Daraufhin habe ich mich bei der HANSE-MERKUR versichert. Ich habe jetzt eine Auslandskrankenversicherung bei der HANSE-MERKUR, Laufzeit fünf Jahre, wobei ich auch sechs Wochen im Jahr, in Deutschland versichert bin.
Ich habe gehört, dass ich automatisch bei der AOK wieder angemeldet werde wenn ich im Oktober 2011 in Rente gehe, umgehen könnte ich das nur, wenn ich mich in Deutschland abmelde, aber dann wäre gleichzeitig nicht mehr bei der HANSE-MERKUR versichert, was ich ja nicht will.
Was kann ich da machen?
Paul

Hallo Paul!
Ich arbeite bei der Deutschen Rentenversicherung und da bekommt man das Krankenversicherungsrecht nur am Rande mit. Der Fall ist zu speziell und außergewöhnlich.
Da muss ich leider passen :frowning:
Viele Grüße
PATRIK

Hallo,

die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist gesetzlich geregelt.
Vereinfacht sieht die Regelung so aus, dass wer den überwiegenden Teil seines Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert war, dies auch als Rentner ist.
Durch den mehrjährigen Auslandsaufenthalt kann sich aber durchaus eine Sonderregelung ergeben.
Dafür würde ich eine Beratung bei Ihrer privaten Krankenversicherung empfehlen. Diese sind bestrebt, Sie als Kunden zu behalten und werden das für Sie sicher gern überprüfen.

MfG

Das ist eine komplizierte Frage!

Das die AOK eine Beitragsfreistellung ablehnt ist klar, da jeder, der in Deutschland gemeldet ist auch versichert sein muss!
Es gibt aber mehrere Möglichkeiten:

Sind sie bisher immer versicherungspflichtig in der GKV gewesen? - mal selbstständig gewesen? … mal privat versichert? Wie ist die aktuelle Einkommenssituation ( Mieteinnahmen, … ?)

  1. Aus Deutschland abmelden - es sind keine weiteren GKV Beiträge notwendig - die Frage stellt sich bei der Auslandsreisekrankenversicherung! In ihrem Tarif bei der Auslandsreisekrankenversicherung wahrscheinlich Vorleistung gesetzliche Krankenversicherung notwendig°

  2. GKV Umstellung auf Anwartschaft - Kosten GKV ca. 40 EUR pro Monat - in diesem Fall abklären ob bei einer Anwartschaft GKV die Krankenzusatzversicherung leistet!

  3. Sonstige Tätigkeit (Privatier… - keine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit… - hier dürfte der Monatsbeitrag bei ca. 140 EUR liegen. )

Hallo Paul,
es tut mir leid, aber bei Krankenkassenfragen bin ich leider nicht so gut informiert, dass ich eine fundierte Antwort geben kann. Ich würde direkt eine Krankenkasse befragen.
Freundl. Grüße
Josef

Moin,
muß das denn die AOK sein? Es gibt auch andere Versicherungen. Hier ein Link, wo man sich für seinen Bedarf eine KV aussuchen kann.

http://www.krankenversicherung-vergleiche.info/versi…

Gruß Wolfgang

Sorry, in Ihrem Fall kann ich leider keine aussagefähige
Auskunft geben. Alles Andere wäre Blödsinn!
Ich würde mich an das Bundesgesundheitsministerium mit der Bitte „Prüfung meines Falles“ wenden.
Ich kann mir vorstellen, dass diese Auskunft verbindlich ist > ausdrucken bzw. speichern!

Herzliche Grüße
Peter Fischer

Hallo und Guten Morgen- oh`- das ist aber verzwickt, jedoch muss ich Dir sagen, dass ich Dir dazu leider gar nichts sagen kann sondern Dich bitten möchte, Dich einmal mit dem Service-Telefon der DRV in Verbindung zu setzen! Alles Gute, vlG. Nadjeshda

Sorry das is` Krankenkassenrecht!!
Kann ich leider nicht helfen

Was kann ich da machen?

Hallo Paul, da kann ich nicht helfen , aber vielleicht könnte dir die hans merkur eine auskunft geben.
wir haben hier in deutschland ja eine vers. pflicht für die krankenkasse.

Opa

Hallo,

sorry aber da bin ich der falsche Ansprechpartner und kann Dir leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Hallöchen,
bei der Hanse Merkur nachfragen! Ich glaube nicht, dass wenn Du in Rente gehst, Dich die AOK wieder aufnimmt!
Gruss Maeusebaer

Hallo auch!

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich krankenversichern, egal ob er hier regelmässig wohnt oder nur hin und wieder hier ist. Abmelden geht vermutlich nur, wenn man komplett auswandert. Dies ist dann mit der AOK zu klären.

Grüße
CKH