Krankenversicherung Werkvertrag

Hallo,
ich bin in folgender Situation: vergangenen Dienstag habe ich meine letzte Prüfung des Studiums abgelegt. Das Zeugnis erhalte ich in der kommenden Woche.
Vom 1.-28.2. bin ich in einem Werkvertrag angestellt (48 Std - 600 Euro). Ab 1.3. bin ich dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni angestellt. Momentan bin ich als Student krankenversichert.
Nun weiß ich nicht, wie das läuft, wenn ich in dem Werkvertrag („als Privatperson“) arbeite. Ich habe mehrfach im Internet recherchiert. Ich weiß nur, dass ich zum Ende des Semester exmatrikuliert werde und quasi bis zum 31.3. den Studentenstatus habe.
Muss ich mich ab Februar freiwillig versichern? Oder greift dann noch meine Studentenversicherung? Ich habe auch gelesen, dass die noch bis einen Monat nach Exmatrikulierung läuft. Und ab wann gilt ein Studium offiziell als beendet? Ab März muss ich meinen Versicherungsstatus auf jeden Fall ändern, da ich dann ja angestellt bin.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!

Hallo miesi84,

die Studentversicherung endet mit Tag der Exma.

Richtig ist auch dass Du einen Monat lang noch Anspruch auf Leistungen hättest, im Falle die Versicherung endet schon im Januar.

Du mußt Dich nicht freiwillig versichern. So lange die Lücke nicht größer ist als 1Monat.

Alles Gute.

Hallo,

grundsätzlich gilt:
Als Student (bei Ihnen bis 31.03.2011) können Sie in der studienfreien Zeit (Hier im Monat 03/2011) Einkommen erzielen, ohne sozialversicheerungsrechtlich den Status des Studenten zu verlieren. Es sei denn, eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt vor.
Solange Sie eingeschrieben sind, sind Sie Student. Hier greift auch die studentische Krankenversicherung (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind / Höchstalter).
In der Krankenversicherung gibt es die sog. Nachversicherung von einem Monat. Bedingung: Sie sind pflichtversichert und im Anschluß an die Nachversicherung beginnt wieder eine pflichtige Mitgliedschaft.
Fazit:
Sie sind bis zum 28.02. als Student krankenversichert.
Ab dem 01.03. ggf. versicherungspflicht.
Sollten Sie als wissensch. Mitarbeiter kein Einkommen erzielen (was schade wäre), wären Sie bis zum 31.03. als Student krankenversichert.
Sie brauchen der Krankenkasse nur mitzuteilen, dass Sie ab dem 01.03.2011 pflichtversichert sind und eine Mitgliedsbescheinigung benötigen. Diese legen Sie dann dem Arbeitgeber vor. Das war´s.

Grüße und viel Erfolg!

Esser

Der „Werksvertrag“ würde wahrscheinlich einer Überprüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht standhalten. Bei 600 € handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung in der Gleitzone. (Oder Schwarzarbeit) Ds ist eine Scheinselbständigkeit. Da du aber noch bis zum 31.3. in der studentischen Krankenversicherung abgesichert bist, wird das wahrscheinlich niemand nachprüfen.

Ab dem 1.3. bist du ja dann pflichtversichert.

Hallo miesi84,

aus rechtlichen Gründen (vgl. FAQ) kann ich dir nur die allgemeinen Regelungen nennen:

Ein Student ist Student bis zur Exmatrikulation. Er/sie kann in der studentischen Krankenversicherung bleiben, solange er/sie nicht mehr als 20 h pro Woche arbeitet.

Bei mehr als 400 € Einkommen im Monat entfällt jedoch die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern. Der Student muss dann eigenen KV-Beitrag leisten.

Ein Werkvertrag sieht normalerweise keine bestimmte Arbeitszeit vor. Vereinbart ist ein „Werk“ (=Ergebnis). Die Vereinbarung einer Arbeitszeit gegen Bezahlung ist immer ein Dienstvertrag.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

die Versicherung als Student endet mit der letzten Prüfung, denn dann gilt das Studium als offiziell beendet. Die Hochschulen müssen das eigentlich auch der Krankenkasse melden. Dieser Monat ist nur für Studenten gedacht, die sich zu spät zurückmelden und damit nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, ist bei Dir also nicht anzuwenden. Wenn Du Glück hast und die Hochschule meldet Deine Exmatrikulation erst zum 31.03.2011, dann wirst Du Dich ab dem 01.03.2011 freiwillig weiterversichern müssen, sofern Deine Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeier nicht sowieso eine Versicherungspflicht auslöst und Dich der „Arbeitgeber“ bei der Krankenkasse anmeldet.

Als Student sind sie bis zur exmatrikulation weiter versichert. In der Zeit des Werkvertrages können sie weiter als Student versichert bleiben. Es gilt zwar grundsätzlich der Grundsatz das sie überwiegend studieren müssen neben der Beschäftigung. Aber das sollte bei einer befristeten 4 wöchigen Beschäftigung nicht ausschlag gebend sein. Aber am sichersten ist es bei der Kasse anzurufen, dort bekommen sie dann bestimmt eine definitive Antwort die auf Ihren Einzelfall abgestimmt ist.

Hallo, die studentische KV endet in der Regel einen Monat nach dem letzten Studiensemester.d.h. bis zum Beginn der Werkvertrages bist Du in der PKV versichert. Durch dieses Beschäftigungsverhältnis wirst Du ohnehin Pflichtversichert in der GKV sein. Im Grunde alles kein Problem. Denk bitte an eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da Du hier keinenrlei gesetzlichen Ansprüche hast. Es gibt inzwischen Spezialtarife für Studenten und Berufanfänger mit 60% Rabatt in den ersten Jahren.

gruß
Johannes Türk
www,tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Ich empfehle eine Beratung bei einer gesetzl. Versicherung (wir haben z. B. Gute Erfahrung mit der BKK Mobil Oil). da erfährst du alles über die gesetzlichen Grundlagen.
MfG
Dr. Schamberger

Hallo,

leider kenn ich mich bei diesem Sachverhalt nicht so gut aus. Bei den AOK´s in Bayern hat jede Direktion bzw. Hauptgeschäftsstelle ein eigenes Team, dass nur Studentenbetreuung übernimmt. Bitte einfach mal bei der AOK anrufen und weiter verbinden lassen. Dann bekommen Sie gleich eine verbindliche richtige Auskunft.
Viel Erfolg
Mfg
Christian

Für die Versicherung endet das Studium mit der Exmatrikulation bzw. mit ende des jeweiligen Semesters! Du könntest bis einschließlich Februar noch als Student versichert sein und ab März bist Du dann eh als wissenschaftlicher Mitarbeiter versichert.

Am Besten Du redest mit Deiner Versicherung darüber, denn die braucht eh die Einkommensverhältnisse für jedes Jahr, um Deinen Beitrag festzulegen (Bis Feb2011 bist Du Student und ab März2011 angestellt).

Viel Erfolg!

Vita

Hallo miesi84,

kann in diesem Punkt leider nicht weiterhelfen, da ich in der privaten Krankenversicherung (Versicherungsvertragsgesetz) und nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch) tätig war.
Hoffe andere können mehr sagen.

Sorry.
Gruß Jeanny P.

Hallo miesi84

erst mal Glückwunsch zur (hoffentlich) bestandenen Prüfung.

Ich muss zugeben, dass ich etwas überfragt bin.

Nach Rücksprache mit Kollegen müsste die Studentenversicherung bis zur Exmatrikulation gültig sein.
Der Werkvertrag bleibt außen vor, da es sich wohl um eine Art Honorar handelt.
Wenn dabei ein Gehalt von 600,-€ gezahlt würde, ist das sozialabgabenpflichtig.

Ich würde die Krankenvers. anrufen und fragen bis wann diese läuft.

Ab 01.03. bist Du dann sowieso pflichtversichert oder wenn Dein Gehalt hoch genug ist freiwillig in der gesetzlichen oder privat versichert.
Bei der Möglichkeit einer privaten KK kann ich als Spezialist und Makler mit einem kostenlosen Angebot helfen.

Viele Grüße

Franjo